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   BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06   

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BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 (https://dejure.org/2006,1512)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 (https://dejure.org/2006,1512)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 (https://dejure.org/2006,1512)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtlicher Rang einer Forderung auf Urlaubsabgeltung; Erfüllung noch offener Urlaubsansprüche durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Heranziehung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung durch den Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsansprüche in der Insolvenz als Neumasseverbindlichkeit

  • Judicialis

    InsO § 55; ; InsO § ... 60; ; InsO § 105; ; InsO § 108; ; InsO § 208; ; InsO § 209; ; BUrlG § 1; ; BUrlG § 5; ; BUrlG § 7; ; BUrlG § 13; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 4; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 283 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Urlaub; Insolvenz; Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnung der Forderung auf Urlaubsabgeltung in der Insolvenz ? Neumassenverbindlichkeit nur bei Heranziehung des Arbeitnehmers zu weiterer Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub in der Insolvenz - Neumasseverbindlichkeit - Zu der Frage, ob es sich bei Urlaubsabgeltungsansprüchen, die erst nach Verfahrenseröffnung fällig werden, um Neumasseverbindlichkeiten handelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 232
  • NJW 2007, 1902 (Ls.)
  • ZIP 2007, 834
  • NZA 2007, 696
  • NZA 2007, 697
  • BB 2007, 2296
  • DB 2007, 1705
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    Verbindlichkeiten iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO sind daher grundsätzlich weiterhin mit der Zahlungsklage zu verfolgen (vgl. Senat 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - BAGE 111, 80).

    "Gegenleistung" ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeit (Senat 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - BAGE 111, 80).

    bb) Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass eine Neumasseverbindlichkeit dann nicht begründet wird, wenn der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer unwiderruflich "unter Anrechnung auf offenen Urlaub" von jeder Arbeitsleistung freistellt (15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - BAGE 111, 80).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    Eine Inanspruchnahme liegt vor, wenn der Verwalter die Leistung des Vertragspartners nutzt, obwohl er das pflichtgemäß hätte verhindern können (BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358).

    Neumasseverbindlichkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie vom Insolvenzverwalter regelmäßig freiwillig begründet und nicht aufgezwungen werden (vgl. BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, 365).

  • ArbG Freiburg, 09.05.2005 - 7 Ca 73/05

    Umwandlung des nicht erfüllten Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 9. Mai 2005 - 7 Ca 73/05 - abgeändert.
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04

    Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 10 Sa 56/05

    Urlaubsabgeltung - Neumasseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. November 2005 - 10 Sa 56/05 - aufgehoben.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    Der Arbeitnehmer erwirbt nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug einen Anspruch auf Ersatzurlaub (§ 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB), sofern der gesetzliche Urlaubsanspruch wegen seiner Befristung am 31. Dezember des Urlaubsjahres, spätestens mit Ablauf des Übertragungszeitraums erlischt (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - EzA BUrlG § 7 Nr. 116).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Die Gläubiger von Altmasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind dagegen auf eine lediglich anteilige Berichtigung ihrer Forderungen beschränkt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 17, BAGE 120, 232) .

    Für sie schuldet der Verwalter die volle Vergütung (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 20, BAGE 120, 232) .

    Maßgeblich sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 26 f., BAGE 120, 232; Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 788; aA Betz BB 2015, 886, 888 ff., der Ansprüche auf Urlaubsentgelt und -abgeltung wegen ihrer Unabhängigkeit von der Arbeitsleistung immer als Altmasseverbindlichkeiten versteht) .

    Gläubigern, die Sach- oder Dienstleistungen zugunsten der Masse erbringen, soll im Gegenzug ein möglichst ungekürzter Leistungsanspruch gegen die Masse zustehen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 24, BAGE 120, 232) .

    Dagegen kann er nach angezeigter Masseunzulänglichkeit nicht auf die oft erheblichen Resturlaubsansprüche und die damit verbundenen geldwerten Ansprüche, die bereits geleistete Betriebstreue oder die schon erbrachten Arbeitsleistungen einwirken, die sich neben dem Betriebstreuezweck in einer Sonderzahlung mit "Mischcharakter" widerspiegeln (zu sog. auf Geld gerichteten Urlaubsansprüchen BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25, BAGE 120, 232) .

    Soweit das Berufungsgericht darauf abstellt, der volle Urlaubsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entstehe nach erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG) unabhängig von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers immer am 1. Januar des Urlaubsjahres, trifft das zu (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 645/14 - Rn. 18; 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 27; in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13, BAGE 120, 232) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    An der im Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 -) vertretenen, entgegenstehenden Auffassung hält der Senat nicht fest.

    Der Neunte Senat hält an seiner im Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 -) vertretenen Auffassung, wonach im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO nur der auf die Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs eine Neumasseverbindlichkeit darstellt, nicht fest.

    Maßgeblich für die quotale Zuordnung der "geldwerten Urlaubsansprüche" sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 17, 22 ff., 27, BAGE 120, 232) .

    Auch das gesetzliche Urlaubsrecht steht einer (nur) quotalen Rangzuordnung der "geldwerten Urlaubsansprüche" (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 24, BAGE 120, 232) als (Neu)Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bzw. § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO entgegen.

    Der Senat hat seine entgegenstehende frühere Rechtsprechung, auf der die Entscheidung des Senats vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 - Rn. 17, 22 ff., aaO) basierte, im Hinblick auf die Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG durch den Gerichtshof der Europäischen Union modifiziert (st. Rspr. seit BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 23 f., BAGE 150, 355; vgl. zuletzt BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 11 ; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44, BAGE 165, 205) .

    a) Der Entscheidung des Senats vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 - BAGE 120, 232) lag das Verständnis zugrunde, dass zwischen der Befreiung von der Arbeitspflicht und der Fortzahlung der vertraglichen Vergütung zu trennen sei.

    Dies belegt § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach der Urlaub, unabhängig davon, ob es sich um den nach Ablauf der Wartezeit jeweils am 1. Januar eines Kalenderjahres gemäß § 4 BUrlG entstehenden Vollurlaubsanspruch, den nach § 5 Abs. 1 Buchst. a oder b BUrlG entstehenden Teilurlaubsanspruch oder den gekürzten Vollurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG handelt, möglichst zusammenhängend zu gewähren ist und eine Stückelung auf einzelne Tage grundsätzlich unzulässig ist (so bereits BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13., BAGE 120, 232) .

    d) Einer (nur) quotalen Rangzuordnung der "geldwerten Urlaubsansprüche" (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 24, BAGE 120, 232) als (Neu)Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bzw. § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO steht auch entgegen, dass die Ansprüche auf Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung, solange die Urlaubstage nicht zeitlich festgelegt sind bzw. das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, nicht "für" einen bestimmten Zeitraum geschuldet sind.

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 - BAGE 120, 232) gehindert und fragt daher gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Neunten Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält.

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Neunten Senats ab, wonach im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO nur der auf die Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs eine Neumasseverbindlichkeit darstellt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 22 ff., BAGE 120, 232) .

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts ab, wonach im Anwendungsbereich des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO nur der auf die Dauer der nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs eine Neumasseverbindlichkeit darstellt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 22 ff., BAGE 120, 232) .

    Maßgeblich sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25 ff., BAGE 120, 232; kritisch Berscheid/Bertram jurisPR-ArbR 31/2008 Anm. 2; Betz BB 2015, 886, 888 ff.) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Die Gläubiger von Altmasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind dagegen auf eine lediglich anteilige Berichtigung ihrer Forderungen beschränkt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 17, BAGE 120, 232) .

    Für sie schuldet der Verwalter die volle Vergütung (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 20, BAGE 120, 232) .

    Maßgeblich sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 26 f., BAGE 120, 232; Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 788; aA Betz BB 2015, 886, 888 ff., der Ansprüche auf Urlaubsentgelt und -abgeltung wegen ihrer Unabhängigkeit von der Arbeitsleistung immer als Altmasseverbindlichkeiten versteht) .

    Gläubigern, die Sach- oder Dienstleistungen zugunsten der Masse erbringen, soll im Gegenzug ein möglichst ungekürzter Leistungsanspruch gegen die Masse zustehen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 24, BAGE 120, 232) .

    Dagegen kann er nach angezeigter Masseunzulänglichkeit nicht auf die oft erheblichen Resturlaubsansprüche und die damit verbundenen geldwerten Ansprüche, die bereits geleistete Betriebstreue oder die schon erbrachten Arbeitsleistungen einwirken, die sich neben dem Betriebstreuezweck in einer Sonderzahlung mit "Mischcharakter" widerspiegeln (zu sog. auf Geld gerichteten Urlaubsansprüchen BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25, BAGE 120, 232) .

    Soweit das Berufungsgericht darauf abstellt, der volle Urlaubsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entstehe nach erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG) unabhängig von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers immer am 1. Januar des Urlaubsjahres, trifft das zu (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 645/14 - Rn. 18; 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 27; in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13, BAGE 120, 232) .

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf

    In dem Urteil des BAG vom 21.11.2006 (9 AZR 97/06, AP Nr. 59 zu § 11 BUrlG) wird schließlich ohne weiterer Begründung ausgeführt, dass nach § 7 Abs. 2 BUrlG möglichst eine zusammenhängende Gewährung erforderlich und dass eine Stückelung auf einzelne Tage unzulässig ist.
  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Das gilt auch dann, wenn die materiell-rechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bei den geltend gemachten Forderungen tatsächlich nicht um Neumasseverbindlichkeiten handelt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 9, BAGE 120, 232) .

    Nicht erforderlich ist, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung auf der Grundlage eines erklärten eigenen Willensaktes in Anspruch genommen hat (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 20, BAGE 120, 232) .

    auch das Entgelt für die sog. "unproduktiven" Ausfallzeiten wie Feiertage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, als Teil des Synallagmas Neumasseverbindlichkeiten (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 23, 25, BAGE 120, 232) .

  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

    Vielmehr sei nur der auf die Dauer der tatsächlich entgegengenommenen Arbeitsleistung entfallende "anteilige" Geldwert des Urlaubs als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25 ff., BAGE 120, 232) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker

    Diese Einschätzung werde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 9 AZR 97/06) bestätigt.

    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch muss für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird, da der Abgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 63; 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 12; 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 32).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 ( 9 AZR 97/06), in der das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO Ausführungen zur Ersatzurlaubsabgeltung nach Masseunzulänglichkeitserklärung gemacht und entschieden hat, dass bei entgegengenommener Arbeitsleistung einheitlich auch die Urlaubsabgeltung eine Masseverbindlichkeit darstelle.

    Vorliegend liegt, anders als bei der Entscheidung 9 AZR 97/06, ein Fall des Entstehens des Urlaubsabgeltungsanspruchs wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    In Streit steht daher eine Ersatzpflicht des Beklagten für die Urlaubsabgeltung, die wegen der Masseunzulänglichkeit als gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO nachrangige Altmasseverbindlichkeit unstreitig nicht befriedigt werden konnte (zur Einordnung als Altmasseverbindlichkeit vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 22 ff., BAGE 120, 232) .
  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    Die Entscheidung des BAG v. 21.11.2006 (9 AZR 97/06) behandelt die insolvenzrechtliche Einordnung von Urlaubsansprüchen.
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 12 Sa 1051/15

    Rechtliche Einordnung der Sonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages der

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 65/11

    Vergütungsansprüche als Neumasseverbindlichkeit - Zurückbehaltungsrecht wegen

  • LAG Sachsen, 26.02.2013 - 1 Sa 360/12

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Altmasseforderung; Feststellungsklage des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14

    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

  • LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 807/10

    Insolvenzrechtliche Freistellung bei Masseunzulänglichkeit - Zurückweisung der

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