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   BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07   

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BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • openjur.de

    Benachteiligung; Schwerbehinderung; Vorruhestand; TV Vorruhestand Deutsche Flugsicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Benachteiligungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorruhestandsregelung für Schwerbehinderte; Tarifvertragliches Erlöschen des Anspruchs und Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX; Rückwirkung von Verbotsgesetzen

  • Betriebs-Berater

    Verbotsgesetz bei Dauerschuldverhältnis

  • Judicialis

    EG Art. 139; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 2; ; Richtlini... e 2000/78/EG Art. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 16; ; GG Art. 3; ; GG Art. 9; ; AGG § 1; ; AGG § 2; ; AGG § 7; ; AGG § 33; ; AltTZG § 4; ; AltTZG § 5; ; AltTZG § 15e; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 611a; ; BGB § 611b; ; BGB § 612; ; SGB VI § 3; ; SGB VI § 77; ; SGB VI § 236a; ; SGB VI § 237a; ; SGB IX § 81; ; TVG § 4; ; VRG § 14; ; ZPO § 256; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 1; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 2; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 4; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 7; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsregelung für Schwerbehinderte; Tarifvertragliches Erlöschen des Anspruchs und Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX; Rückwirkung von Verbotsgesetzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 72
  • BB 2009, 1069
  • NZA-RR 2010, 32
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Der zeitliche Geltungsbereich wird nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (vgl. zu Tarifverträgen im Geltungsbereich des § 4 TzBfG BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu II 8 b der Gründe, BAGE 109, 110; zu einer der früheren Fassungen des § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mittelbar auch Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 108, 333).

    § 81 Abs. 2 SGB IX aF entspricht insoweit den Vorgaben der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die mit der nationalen Vorschrift umgesetzt werden sollten (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 108, 333).

    Über die Rentenabschläge hinaus konnte der Kläger nach dem Ende des Monats der Vollendung seines 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche erwerben (vgl. näher Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 108, 333).

    (b) § 81 Abs. 2 SGB IX aF diente der Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 333).

    Den Tarifvertragsparteien stand bei der Beurteilung, welche der in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 SGB IX aF genannten Gründe eine unterschiedliche Benachteiligung rechtfertigten, trotz der Bindung an das Benachteiligungsverbot ein Spielraum zu (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 333).

    (b) Der Vorruhestand-TV/FST verfolgt entgegen der Auffassung der Revision keinen ähnlichen Zweck wie die Altersteilzeittarifverträge, die den Entscheidungen des Senats vom 27. April 2004 (- 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) und 18. November 2003 (- 9 AZR 122/03 - BAGE 108, 333) zugrunde lagen.

    In der Entscheidung des Senats vom 18. November 2003 war die tarifliche Regelung dagegen an die Fördervoraussetzungen des § 5 AltTZG angelehnt (- 9 AZR 122/03 - zu A I 1 der Gründe, BAGE 108, 333).

    (cc) Dem Urteil des Senats vom 18. November 2003 lag im Unterschied zum Streitfall wegen des Lebensalters des dortigen Klägers und des Zeitpunkts des Eintritts seiner Schwerbehinderung eine Altersrente ohne Abschläge zugrunde (- 9 AZR 122/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 108, 333).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. zu der Frage einer mittelbaren geschlechtsbezogenen Benachteiligung von Roetteken zu D, jurisPR-ArbR 3/2007 Anm. 1 zu BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196).

    (c) Das Regelungsziel des § 7 Abs. 1 Buchst. a Vorruhestand-TV/FST unterscheidet sich ferner von dem Zweck einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe, wie sie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 behandelt (- 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196).

    (aa) Der Sechste Senat hat für eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und das Entgeltbenachteiligungsverbot des § 612 Abs. 3 BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung hinsichtlich eines Erlöschenstatbestands abgelehnt, der an die "Voraussetzungen zum Bezug eines vorgezogenen Altersruhegeldes" anknüpfte (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 und 21 ff., BAGE 118, 196).

    Die tarifliche Überbrückungsbeihilfe in dem vom Sechsten Senat entschiedenen Fall diente dazu, den Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess wiedereinzugliedern (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 24, BAGE 118, 196).

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die grundrechtlich geschützte Belange gleichheits- oder sachwidrig außer Acht lässt (zu Art. 6 GG BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f., NZA 2009, 214; allgemein zu den Gleichheitsgrundrechten ErfK/Dieterich Einl. GG Rn. 57 f.).

    Es genügt, wenn es für die getroffene Regelung einen sachlich vertretbaren Grund gibt (st. Rspr., vgl. zB BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, NZA 2009, 214; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Es genügt, wenn es für die getroffene Regelung einen sachlich vertretbaren Grund gibt (st. Rspr., vgl. zB BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, NZA 2009, 214; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    (2) Die Tarifvertragsparteien haben die anhand objektiver Merkmale zu bestimmenden Grenzen ihres Gestaltungsspielraums hier nicht gewahrt (zu der erforderlichen objektiven Prüfung der sachlichen Rechtfertigung einer Tarifregelung näher Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. zu der Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen (vgl. nur BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 23 und 28, DB 2009, 347; 30. September 2008 - 1 AZR 684/07 - Rn. 32 und 38).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung Senat 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 102, 260).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    (b) Der Vorruhestand-TV/FST verfolgt entgegen der Auffassung der Revision keinen ähnlichen Zweck wie die Altersteilzeittarifverträge, die den Entscheidungen des Senats vom 27. April 2004 (- 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) und 18. November 2003 (- 9 AZR 122/03 - BAGE 108, 333) zugrunde lagen.
  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen (vgl. nur BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 23 und 28, DB 2009, 347; 30. September 2008 - 1 AZR 684/07 - Rn. 32 und 38).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    In die von Art. 139 EG anerkannte und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie kann jedenfalls dann eingegriffen werden, wenn der Gesetzgeber mit dem Eingriff den Schutz der Grundrechte Dritter bezweckt und der Eingriff den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - zu B 3 der Gründe, BVerfGE 103, 293).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

  • LAG Bremen, 22.08.2007 - 2 Sa 239/06
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts -

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Der zeitliche Geltungsbereich des AGG wird deshalb hier nicht durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (zu derartigen Beschränkungen BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Es kommt allein auf den Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung an (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72) .

    Der zeitliche Geltungsbereich wird je nach Lage der Verhältnisse im Einzelfall nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (vgl. so bereits zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72) .

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    aa) Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07  - Rn. 19, BAGE 129, 72 ) .
  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Deshalb ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Der von ihr vollzogene Wechsel von der Leistungs- zur Feststellungsklage stellt bei unverändertem Sachverhalt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar und eine solche Antragsbeschränkung ist in der Rechtsmittelinstanz zulässig (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, BB 2009, 1069; BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06, AP Nr. 19 zu § 823 BGB).

    Grundsätzlich anerkannt ist, dass auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Im Verhältnis zur Leistungsklage ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O. m.w.H.).

    Dieses Feststellungsinteresse entfällt auch nicht deswegen, weil auch der nach Auffassung der Klägerin verlängerte Bezugszeitraum für die Übergangsversorgung im Laufe des Rechtsstreits sein Ende gefunden hat (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Nachdem das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn diese Benachteiligung auf einem vor seinem Inkrafttreten abgeschlossenen Tarifvertrag beruht (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl., § 33 Rn 12; von Roetteken, AGG, § 33 Rn 13).

    Denn neben schwerbehinderte Menschen können nur Frauen der Übergangsjahrgänge vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O).

    Neben geringeren monatlichen Einkünften im Zeitraum Juli 2005 bis Juni 2008 bleiben dauerhaft bestehen die versicherungsmathematischen Abschläge und die Klägerin kann nach dem Ende des Monats der Vollendung ihres 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 97/80/EG (vgl. zur Schwerbehinderung BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist jedoch durch die von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, §§ 1, 7 AGG getroffenen Wertentscheidungen eingeengt (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Das Übergangsgeld nach dem Ü-VersTV-FDB stellt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dar, sondern dient der Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O.).

    Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer (oder schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen) nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Anders als im Bereich der Altersteilzeit hat das Arbeitsverhältnis der unter den Ü-VersTV-FDB fallenden Beschäftigten geendet Und anders als im Falle von Überbrückungsbeihilfen und Sozialplanleistungen soll mittels der Gewährung der Übergangsversorgung nicht eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erreicht werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

    Ist damit die Regelung in § 7 Ü-VersTV-FDB gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, hat die Klägerin als Benachteiligte entsprechend der zugrunde liegenden Regelung einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06, AP Nr. 1 zu § 2 AGG).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift des § 33 Abs. 1 AGG, die sich entgegen ihres Wortlauts nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigung, sondern auf alle unerlaubten Benachteiligungen einschließlich solcher wegen Behinderungen bezieht (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53, BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.

    Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53; idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

    Der von ihr vollzogene Wechsel von der Leistungs- zur Feststellungsklage stellt bei unverändertem Sachverhalt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar und eine solche Antragsbeschränkung ist in der Rechtsmittelinstanz zulässig (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, BB 2009, 1069; BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06, AP Nr. 19 zu § 823 BGB).

    Grundsätzlich anerkannt ist, dass auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Im Verhältnis zur Leistungsklage ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O. m.w.H.).

    Nachdem das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn diese Benachteiligung auf einem vor seinem Inkrafttreten abgeschlossenen Tarifvertrag beruht (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl., § 33 Rn 12; von Roetteken, AGG, § 33 Rn 13).

    Denn neben schwerbehinderte Menschen können nur Frauen der Übergangsjahrgänge vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O).

    Neben geringeren monatlichen Einkünften im Zeitraum Oktober 2006 bis September 2009 bleiben dauerhaft bestehen die versicherungsmathematischen Abschläge und die Klägerin kann nach dem Ende des Monats der Vollendung ihres 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 97/80/EG (vgl. zur Schwerbehinderung BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist jedoch durch die von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, §§ 1, 7 AGG getroffenen Wertentscheidungen eingeengt (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Das Übergangsgeld nach dem Ü-VersTV-FDB stellt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dar, sondern dient der Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O.).

    Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer (oder schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen) nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).

    Anders als im Bereich der Altersteilzeit hat das Arbeitsverhältnis der unter den Ü-VersTV-FDB fallenden Beschäftigten geendet Und anders als im Falle von Überbrückungsbeihilfen und Sozialplanleistungen soll mittels der Gewährung der Übergangsversorgung nicht eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erreicht werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).

    Ist damit die Regelung in § 7 Ü-VersTV-FDB gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, hat die Klägerin als Benachteiligte entsprechend der zugrunde liegenden Regelung einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06, AP Nr. 1 zu § 2 AGG).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

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    Deshalb ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

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  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

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  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

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  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

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  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2147/08

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  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09

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  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2148/08

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    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

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  • LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08

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    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

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  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 749/09

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1125/09

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1128/09

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1127/09

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1297/09

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1300/09

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  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

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  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09

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  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13

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  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10

    Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion -

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

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  • LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09

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  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.10.2021 - 8 Sa 516/18

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  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10

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  • LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09

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  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 476/09

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  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

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  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1210/11

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

  • LAG Hessen, 25.10.2011 - 12 Sa 527/10

    Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft und Schwerbehinderung - Mobbing

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 474/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 473/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 475/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 472/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2009 - 10 Sa 2421/08

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Alterszuschlags in einem Sozialplan;

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 401/11

    Reduzierung der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • ArbG Köln, 15.03.2016 - 12 Ca 4885/15

    Ungekürzte Beihilfegewährung während der gesamten Rentenzeit; Beihilfe als

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14

    Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 23 Sa 630/15

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14

    Sieht eine tarifliche Übergangsregelung für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihres

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09

    Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2011 - 5 Sa 208/11

    Ausschlussfristen im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen wegen

  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16

    1. Eine Vorruhestandsvereinbarung kann nur dann einer AGB-Kontrolle unterzogen

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 93/14

    Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz,

  • ArbG Hamburg, 30.11.2011 - 27 Ca 285/11

    Urlaubsanspruch - gesetzliche und übergesetzliche Ansprüche - eigenständige

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