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   BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13   

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BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13 (https://dejure.org/2015,25529)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 9 AZR 999/13 (https://dejure.org/2015,25529)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 9 AZR 999/13 (https://dejure.org/2015,25529)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 TVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

  • IWW

    § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 2 GBV, §... 77 Abs. 6 BetrVG, §§ 4, 5 Abs. 1 Satz 1 GBV, § 4 Abs. 1 Satz 1 GBV, § 4 Abs. 5 TVG, § 4 GBV, § 8 Abs. 1 GBV, § 76 BetrVG, § 8 Abs. 4 Buchst. c GBV, § 12 Abs. 3 GBV, § 1 Abs. 1 GBV, §§ 1, 3 Abs. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen des Alters bei Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit - Nachwirkung

  • rewis.io

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit durch den Arbeitgeber und ihre Nachwirkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - Nachwirkung - Benachteiligung wegen des Alters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1204
  • BB 2015, 2420
  • DB 2015, 2644
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 (- 1 ABR 39/12 - BAGE 147, 19) eingehend begründet.

    a) Der Erste Senat hat in seiner Entscheidung dargelegt, dass die Voraussetzungen für eine Nachwirkung der GBV ATZ nach § 77 Abs. 6 BetrVG nicht vorliegen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 23 ff., BAGE 147, 19) .

    Die Entscheidung über die Gewährung solcher Leistungen unterliegt genauso wenig der erweiterten Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GBV EM wie die Entscheidung über die Einstellung dieser Leistungen (zum Ganzen BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 32, BAGE 147, 19) .

    Schließlich findet § 4 Abs. 5 TVG mangels Regelungslücke keine entsprechende Anwendung (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 35, aaO) .

    Der Erste Senat hat darauf hingewiesen, dass ohne besondere Vereinbarung tarifersetzende Regelungen über den Zeitpunkt ihrer Beendigung hinaus keine Nachwirkung entfalten (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 35, BAGE 147, 19) .

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 498/06

    Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss innerhalb der Laufzeit der Betriebsvereinbarung bewirkt werden (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 498/06 - Rn. 24) .

    Eine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG tritt nicht ein, wenn ein Arbeitgeber - wie vorliegend die Beklagte - nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Mittel mehr für Aufstockungsleistungen zur Verfügung stellt (vgl. bereits BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 498/06 - Rn. 22) .

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Dieser ist - soweit die Beklagte unter Geltung der GBV ATZ nach deren Voraussetzungen Altersteilzeit nur bestimmten Arbeitnehmern gewährte - schon nicht anwendbar, weil es sich insoweit um Normenvollzug handelte (vgl. BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 54 mwN) .
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Es besteht kein Anlass, die Folgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über einen Anspruch auf Altersteilzeit ebenso nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu begrenzen wie die Folgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung (vgl. hierzu BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 310; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. Anh. § 1 Rn. 593) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 5 Sa 415/09

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag,

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Der Kläger macht nicht geltend, dass die Anknüpfung an das 55. Lebensjahr in § 1 Abs. 1 GBV ATZ als Anspruchsvoraussetzung altersdiskriminierend iSv. §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 AGG gewesen sei (vgl. zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für die Gewährung von Altersteilzeit: LAG Düsseldorf 15. Dezember 2010 - 7 Sa 1288/10 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. Juni 2010 - 5 Sa 415/09 - zu II 5 der Gründe; 4. November 2009 - 6 Sa 18/09 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Der Kläger hatte unter der Geltung der GBV ATZ weder eine Anwartschaft noch eine vergleichbare gesicherte Rechtsposition erworben, die ihm durch die Kündigung der Gesamtbetriebsvereinbarung genommen wurde (vgl. zu den Voraussetzungen, nach denen selbst ein entstandener Anspruch, der aus einer kollektiven Norm erwachsen ist, rückwirkend geändert werden kann BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 53) .
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2010 - 7 Sa 1288/10

    Ablehnung tariflicher Altersteilzeit bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer;

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Der Kläger macht nicht geltend, dass die Anknüpfung an das 55. Lebensjahr in § 1 Abs. 1 GBV ATZ als Anspruchsvoraussetzung altersdiskriminierend iSv. §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 AGG gewesen sei (vgl. zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für die Gewährung von Altersteilzeit: LAG Düsseldorf 15. Dezember 2010 - 7 Sa 1288/10 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. Juni 2010 - 5 Sa 415/09 - zu II 5 der Gründe; 4. November 2009 - 6 Sa 18/09 - zu II 3 c der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag,

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Der Kläger macht nicht geltend, dass die Anknüpfung an das 55. Lebensjahr in § 1 Abs. 1 GBV ATZ als Anspruchsvoraussetzung altersdiskriminierend iSv. §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 AGG gewesen sei (vgl. zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für die Gewährung von Altersteilzeit: LAG Düsseldorf 15. Dezember 2010 - 7 Sa 1288/10 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. Juni 2010 - 5 Sa 415/09 - zu II 5 der Gründe; 4. November 2009 - 6 Sa 18/09 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Mithilfe dieser Arbeitgeberleistungen erhält er über das Teilzeitentgelt hinaus die finanziellen Mittel, die einen Übergang in den gleitenden Ruhestand attraktiv machen und gleichzeitig in etwa seinen bisherigen Lebensstandard sichern (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 52, BAGE 118, 1) .
  • LAG Nürnberg, 24.10.2013 - 5 Sa 463/12

    Gesamtbetriebsvereinbarung - Altersteilzeit - Ver.di - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2013 - 5 Sa 463/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.08.2015 - 2 Sa 263/15

    Altersdiskriminierung; Anspruch auf zusätzliche Schichtfreizeittage;

    Mit anderen Worten: Das im Hinblick auf die Geltungsdauer einer begünstigenden Regelung "verspätete" Altwerden wird durch das AGG nicht geschützt (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 29.04.2015 - 9 AZR 999/13, NZA 2015, 1204).

    Denn das im Hinblick auf die Geltungsdauer einer begünstigenden Regelung "verspätete Altwerden" wird durch das AGG nicht geschützt (so BAG, Urt. v. 29.04.2015 - 9 AZR 999/13, NZA 2015, 1204).

  • LAG Nürnberg, 24.10.2013 - 5 Sa 463/12
    BAG - Aktenzeichen: 9 AZR 999/13.
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