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VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Hotelkomplex; Feuerwehrzufahrt; Nutzung zur Belieferung eines Festsaals; Grundkonzeption des Bebauungsplans; drittschützende Wirkung; angrenzendes Wohngebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 17.10.2006 - 25 AS 06.2770
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823
Die Behördenakten (Bebauungsplan der Stadt Bad Kissingen "Sondergebiet Sonnenhügel" mit 1. und 2. Änderung einschließlich Begründung; Bauakten der Stadt Bad Kissingen für das Hotel, Az. B-8-2001-116 und -T-2003-23, 1 Aktenordner Bl. 1 bis 257; desgleichen für die Föhrenstraße 11, 7 Heftungen; Widerspruchsakte der Regierung von Unterfranken, Az. 4160.13-1/02, Bl. 1 bis 152) und die Gerichtsakten einschließlich derer der Eilverfahren (VG Würzburg Az. W 5 S 05.477; BayVGH Az. 25 CS 05.1902 und 25 AS 06.2770) haben dem Senat vorgelegen. - BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823
Je tiefer die Genehmigung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-) Planung möglich ist (BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71). - VG Würzburg, 07.07.2005 - W 5 S 05.477
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823
Die Behördenakten (Bebauungsplan der Stadt Bad Kissingen "Sondergebiet Sonnenhügel" mit 1. und 2. Änderung einschließlich Begründung; Bauakten der Stadt Bad Kissingen für das Hotel, Az. B-8-2001-116 und -T-2003-23, 1 Aktenordner Bl. 1 bis 257; desgleichen für die Föhrenstraße 11, 7 Heftungen; Widerspruchsakte der Regierung von Unterfranken, Az. 4160.13-1/02, Bl. 1 bis 152) und die Gerichtsakten einschließlich derer der Eilverfahren (VG Würzburg Az. W 5 S 05.477; BayVGH Az. 25 CS 05.1902 und 25 AS 06.2770) haben dem Senat vorgelegen. - VGH Bayern, 18.11.2005 - 25 CS 05.1902
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823
Die Behördenakten (Bebauungsplan der Stadt Bad Kissingen "Sondergebiet Sonnenhügel" mit 1. und 2. Änderung einschließlich Begründung; Bauakten der Stadt Bad Kissingen für das Hotel, Az. B-8-2001-116 und -T-2003-23, 1 Aktenordner Bl. 1 bis 257; desgleichen für die Föhrenstraße 11, 7 Heftungen; Widerspruchsakte der Regierung von Unterfranken, Az. 4160.13-1/02, Bl. 1 bis 152) und die Gerichtsakten einschließlich derer der Eilverfahren (VG Würzburg Az. W 5 S 05.477; BayVGH Az. 25 CS 05.1902 und 25 AS 06.2770) haben dem Senat vorgelegen. - VGH Bayern, 19.10.1998 - 15 B 97.337
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 9 B 06.1823
Es kommt darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzeptes ist, der das gesamte Plangebiet oder doch maßgebliche Teile davon gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weitreichenden Folgen führt, oder ob die einzelne Festsetzung entweder gewissermaßen zufällig ist oder aber doch - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Plangefüge eingegrenzt, "isoliert" werden kann (BayVGH vom 19.10.1998 BayVBl 1999, 179; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, RdNr. 14 zu § 31).
- VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13
Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn
Tragend für die Planung ist eine Festsetzung, die ein "Bestandteil eines Planungskonzepts ist, der das gesamte Plangebiet oder doch maßgebliche Teile davon gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weitreichenden Folgen führt" (BayVGH, U. v. 21.04.2009 - 9 B 06.1823 -, juris; VG Freiburg U. v. 22.08.2007 - 4 K 1989/06 -, juris; HambOVG, U. v. 26.08.1999 - 2 Bf 17/96 -, juris). - VG Ansbach, 14.04.2023 - AN 3 S 23.250
Eilrechtsschutz einer Standortgemeinde gegen Befreiungen (u.a.) von einer …
Auch wird zu fragen sein, inwieweit ein Eingriff in das "Plangefüge" isoliert werden kann (BayVGH, U.v. 19.10.1998 - 15 B 97.337 - juris Rn. 27, B.v. 21.4.2009 - 9 B 06.1823 - juris Rn. 24). - VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.00522
Befreiung von Festsetzung einer Zaunhöhe
Dabei kommt es darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzepts ist, das das gesamte Plangebiet oder maßgebliche Teile hiervon gleichsam quasi wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weitreichenden Folgen führt, oder ob die einzelne Festsetzung entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt, also quasi "isoliert" werden kann (BayVGH, U.v. 19.10.1998 - 15 B 97.337 - juris Rn 27, B.v. 21.4.2009 - 9 B 06.1823 - juris Rn. 24).