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   BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03   

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BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03 (https://dejure.org/2004,11938)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 9 B 109.03 (https://dejure.org/2004,11938)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 9 B 109.03 (https://dejure.org/2004,11938)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03
    Die erste Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem Sinne geklärt, dass die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid nicht wieder beseitigt wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 ).
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03
    Die Beschwerde verkennt dies nicht, sieht aber aufgrund jüngerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 31. August 1995 - VII R 58/94 - BFHE 178, 306) erneuten Klärungsbedarf.
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03
    Aufgrund dieses Willensakts des Landesgesetzgebers und entgegen der Auffassung der Beschwerde unabhängig davon, ob es sich insoweit um eine "statische" oder "dynamische" Verweisung handelt, ist diese Regelung nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht in den landesrechtlichen Bereich übernommen worden und somit irrevisibel (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001 - BVerwG 11 C 9.00 - Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Ob die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Kostenbescheid darüber hinaus auch deshalb die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis ausschließt, weil die aufschiebende Wirkung (bereits) die Fälligkeit der geltend gemachten Kostenforderung beseitigt, bedarf daher keiner Entscheidung (für den Wegfall der Fälligkeit Jäckel, a.a.O., S. 57; a.A. insoweit - ohne Begründung - Stephan/Deger, a.a.O., § 83a Rn. 3; früher ebenfalls gegen den Wegfall der Fälligkeit BVerwG, Beschl. v. 20.04.2004 - 9 B 109.03 - juris, und Urt. v. 27.10.1982, a.a.O., mit der Erwägung, die aufschiebende Wirkung habe keine Gestaltungswirkung, und der Folgerung, die aufschiebende Wirkung schließe es grundsätzlich nicht aus, mit der im Kostenbescheid festgesetzten Forderung gegen eine Forderung des Adressaten aufzurechnen; inzwischen aber differenzierend BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, a.a.O., dort gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung, wenn die Forderung des Behördenträgers oder deren Fälligkeit - wie hier [vgl. Senat, Urt. v. 20.01.2010, a.a.O.; Stephan/Deger, a.a.O., § 83a Rn. 3; Hermesmeier/Brenz, a.a.O., § 83a Rn. 4] - einen Verwaltungsakt voraussetzt; näher zum Meinungsstand zur Frage, ob die Aufrechnung mit einer durch Bescheid geltend gemachten Forderung als Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 1 VwGO anzusehen ist, [bejahend] VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1998 - 6 S 2679/96 - W.-R. Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    Denn der Suspensiveffekt der Widerspruchserhebung hat nur zur Folge, dass der angefochtene Verwaltungsakt nicht vollzogen werden darf, aber nicht dessen Wirksamkeit oder Zeitpunkt der Fälligkeit einer Kostenfestsetzung beseitigt (so auch VG Gera, Urteil vom 08.01.2014, 2 K 102/13; VG Augsburg, Urteil vom 06.08.2013, 1 K 12.1600; BVerwG, Beschluss vom 20.04.2004, 9 B 109.03 und Urteil vom 27.10.1982, 3 C 6.82.).

    Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O., BVerwG, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2019 - L 3 AS 76/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Ergänzend hat er unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Az. B 9 B 109/03 ausgeführt, dass die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage die Fälligkeit nicht beseitigt, sondern lediglich die Vollziehbarkeit des Bescheides gehindert hätten.
  • BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren gem § 80 Abs 5 VwGO - Verweigerung von

    Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218 ; Beschluss vom 20. April 2004 - BVerwG 9 B 109.03 -, juris) wird die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht wieder beseitigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15

    Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses

    Der Behörde ist es aufgrund der aufschiebenden Wirkung lediglich einstweilen untersagt, die spezifisch hoheitliche Regelung des Verwaltungsakts umzusetzen (BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 - Beschluss vom 20.04 2004 - 9 B 109.03 - und Urteil vom 20.11.2008 - 3 C 13.08 - siehe auch BGH, Urteil vom 12.03.1993 - V ZR 69/92 - und Beschluss vom 18.11.2013 - XI ZR 28/12 -, jeweils Juris).
  • BGH, 18.11.2013 - XI ZR 28/12

    Verletzung des Anspruchs aufs rechtliche Gehör bei unterlassener Beantragung

    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren berührt folglich auch die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung - hier des Rückforderungsanspruchs der Klägerin gegen die Hauptschuldnerin - nicht (BVerwGE 66, 218, 222 f.; BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 9 B 109/03, juris Rn. 8; BVerwG NJW 2009, 1099 Rn. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 12. März 1993 - V ZR 69/92, WM 1993, 1557, 1559).
  • OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16

    Kostenerstattungsanspruch für Anschluss des Grundstücks an die Abwasseranlage -

    Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O.) zurückweisenden Beschluss(BVerwG, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin

    Nach st. Rspr. des BVerwG und des BGH wird folglich auch die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid nicht wieder beseitigt (BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - XI ZR 28/12 - Rdnr. 16 und Urteil vom 12. März 1993 - V ZR 69/92; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 - Leitsatz und Rdnr. 8 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 11 KR 2686/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 20.11.2008 - 3 C 13/08, BVerwGE 132, 250 und vom 20.04.2004 - 9 B 109/03) an.
  • VGH Hessen, 13.02.2020 - 5 A 2690/19

    Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten

    Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (vgl. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO), wobei die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid nicht wieder beseitigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 -, Juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600

    Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten

  • VGH Hessen, 10.01.2023 - 5 A 430/20

    Zahlungsverjährung von Grundstücksanschlusskosten

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
  • VG Schwerin, 15.04.2008 - 3 A 400/07

    Rückforderung einer Zuwendung, gegen die die Aufrechnung erklärt wurde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 3 M 146/06

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und Möglichkeit der Aufrechnung

  • VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs wegen Neuherstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2005 - 3 S 324/05

    Erfolglose Berufung gegen Entscheidung über Kiesabbauentgelt.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 23 L 1998/14

    Pensionistenprivileg; Abänderungsentscheidung; Versorgungsausgleich; maßgeblicher

  • VG Düsseldorf, 05.08.2011 - 23 L 977/11

    Rückforderung; Versorgungsbezüge; Aufrechnung; Anordnungsgrund; Vertrauen;

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