Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2007 - 9 B 11.07 (10 B 65.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18335
BVerwG, 26.07.2007 - 9 B 11.07 (10 B 65.06) (https://dejure.org/2007,18335)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 9 B 11.07 (10 B 65.06) (https://dejure.org/2007,18335)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 9 B 11.07 (10 B 65.06) (https://dejure.org/2007,18335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung bei der schlüssigen Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; Anforderungen an die besondere Sorgfalt eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 9 B 11.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei nach ihrer Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einer ihr günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 15 m.w.N.).

    Denn im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung des Berufungsgerichts jeweils selbständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines schlüssigen Zulassungsgrundes (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 42.94

    Anhörungsmitteilung - Unterzeichnung der gesetzten Frist - Nichterfolgen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 9 B 11.07
    Es genügt mithin, dass dem Kläger eine beglaubigte Abschrift des Anhörungsschreibens zugegangen ist (Beschluss vom 17. November 1994 BVerwG 1 B 42.94 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 1 B 126.03

    Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung unverschuldeten Nichteinhaltens der

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 9 B 11.07
    Diese Auffassung steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2003 BVerwG 1 B 126.03 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 251) und hat mit den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nichts zu tun.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2007 - 9 B 11.07 -, juris, Rn. 8, und vom 29. Dezember 2003 - 5 B 218.02 -, juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - V ZR 422/02 -, NJW 2003, 1528 = juris Rn. 7 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2020 - 18 A 2146/19

    Ausschlussfrist ladungsfähige Anschrift

    vgl. so ausdrücklich zu § 82 Abs. 2 Satz 2 VwGO Hoppe, in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2019, § 82 VwGO Rn. 15; siehe für vergleichbare Fälle BVerwG Beschlüsse vom 5. September 1997 - 1 B 166.97 -, juris, Rn. 12 ff., und vom 4. März 1993 - 8 B 186.92 -, juris, Rn. 3 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007- 9 B 11.07 , u. a. -, juris, Rn. 5.
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    Da der wirtschaftliche Vorteil ein Erschließungsvorteil ist, muss die Anlage so begrenzt sein, dass durch sie ein Erschließungsraum gebildet wird, der erkennbar eine Erschließungsfunktion für bestimmte Grundstücke hat und alle Grundstücke erfasst, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche Vorteile geboten werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. September 2009 - OVG 9 B 11.07 -, nicht veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - OVG 2 A 226/98 -, BeckRS 2000, 17197 , Rn. 62; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 A 1691/88 -, BeckRS 1990, 08288 Rn. 25, beide http://beck-online.beck.de; Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 34).
  • VG Potsdam, 06.02.2013 - 12 K 2255/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Zwar gibt § 8 KAG nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg grundsätzlich einem solchen "weiten" Anlagenbegriff vor (vgl. Beschluss vom 16. September 2009 - 9 B 11.07 -), gleichwohl kann sich der Satzungsgeber für einen engen Anlagenbegriff entscheiden (ebenso VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24. November 2010 - 3 K 2001/05 -).
  • BSG, 07.05.2007 - B 9b SO 9/07 S
    Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2007 - L 9 B 10/07 SO ER und L 9 B 11/07 SO - Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
    Da der wirtschaftliche Vorteil ein Erschließungsvorteil ist, muss die Anlage so begrenzt sein, dass durch sie ein Erschließungsraum gebildet wird, der erkennbar eine Erschließungsfunktion für bestimmte Grundstücke hat und alle Grundstücke erfasst, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche Vorteile geboten werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. September 2009 - OVG 9 B 11.07 - Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - OVG 2 A 226/98 -, BeckRS 2000, 17197 , Rn. 62; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 A 1691/88 -, BeckRS 1990, 08288 Rn. 25, beide http://beck-online.beck.de; Urteil vom Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht