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BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit des Benutzens des Spieleinsatzes als Bemessungsmaßstab für die Vergnügungssteuer
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3
Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit des Benutzens des Spieleinsatzes als Bemessungsmaßstab für die Vergnügungssteuer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 6599/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2012 - 14 A 1645/09
- BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11
Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Dies gilt zumal deshalb, weil das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - u.a. darauf abgehoben hat, dass der Maßstab des durch den Auslesestreifen des Spielgerätes dokumentierten "Spieleinsatzes" im Durchschnitt einen sicheren Schluss auf den tatsächlichen Spieleraufwand erlaube, weil die vom zufälligen Spielerverhalten abhängigen technischen Defizite der Erfassung des Aufwandes (Verwendung von Gewinnen zum Weiterspielen und Rückbuchungen aus dem Punktespeicher ohne Spiel) sich statistisch gleich auf alle Punktespeichergeräte verteilten (vgl. dazu auch Beschluss vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 53.11 - NVwZ 2012, 512 Rn. 12 m.w.N.).Die Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 28. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).
Generell ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer seinen Betrieb über längere Zeit fortführen und sogar noch weitere Spielgeräte anschaffen oder neue Spielhallen eröffnen sollte, wenn es ihn wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungssteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (vgl. auch hierzu Beschluss vom 28. Dezember 2011 a.a.O.).
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Bei der Vergnügungssteuer in Form der Spielautomatensteuer, die zwar von dem Veranstalter des Vergnügens erhoben wird, aber auf die Vermögensaufwendungen der einzelnen Spieler zielt, ist deren individuell tatsächlich getätigter Vergnügungsaufwand die sachgerechteste Bemessungsgrundlage (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 22 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 47 m.w.N.).Demzufolge bildet der Gesamtbetrag der in ein Spielgerät eingeworfenen Geldbeträge und der für weitere Spiele eingesetzten Gewinne den Vergnügungsaufwand aller sich an dem Spielgerät vergnügenden Spieler ab (Urteil vom 10. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 24).
- BFH, 07.12.2011 - II R 51/10
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Soweit allerdings die Geräte eine in diesem Sinne zutreffende Ermittlung des Spieleinsatzes nicht ermöglichen, können Pauschalierungen zulässig sein, insbesondere wenn steuerliche Nachteile des Veranstalters dabei durch Vorteile ausgeglichen werden (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - II R 51/10 - juris Rn. 29, 62). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Dies gilt zumal deshalb, weil das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - u.a. darauf abgehoben hat, dass der Maßstab des durch den Auslesestreifen des Spielgerätes dokumentierten "Spieleinsatzes" im Durchschnitt einen sicheren Schluss auf den tatsächlichen Spieleraufwand erlaube, weil die vom zufälligen Spielerverhalten abhängigen technischen Defizite der Erfassung des Aufwandes (Verwendung von Gewinnen zum Weiterspielen und Rückbuchungen aus dem Punktespeicher ohne Spiel) sich statistisch gleich auf alle Punktespeichergeräte verteilten (…vgl. dazu auch Beschluss vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 53.11 - NVwZ 2012, 512 Rn. 12 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2012 - 14 A 1645/09
Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12
Gelsenkirchen OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 07.02.2012 - AZ: OVG 14 A 1645/09.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - 14 A 692/13
Wann wirkt die Besteuerung des Spielens an Automaten erdrosselnd?
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 15.12 -, Rn. 4 f.; OVG NRW, Beschluss vom 4.6.2013 - 14 A 1118/13 -, NRWE Rn. 4 ff. - OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung; …
Das vorliegende Verfahren ist durch Abtrennung aus dem Verfahren OVG 9 B 15.12 hervorgegangen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 14 A 576/16
Erdrosselungswirkung bzgl. Erhebung der Vergnügungssteuer durch das Aufstellen …
vgl. im Einzelnen zur Zulässigkeit des Besteuerungsmaßstabs auch mit Rücksicht auf die Besonderheiten von Geldspielgeräten mit und ohne Punktespeichern BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 15.12 -, juris Rn. 5 f.; OVG NRW, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 597/09 -, NRWE Rn. 76 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 14 A 2508/16
Besteuerung des Einspielergebnisses als indirekte örtliche Aufwandsteuer; …
vgl. zum Charakter von Gewinnen, die zum Weiterspielen verwendet werden, BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 13.12 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, juris, Rn. 24; BFH, Urteil vom 7.12.2011 - II R 51/10 -, juris, Rn. 28; zur fehlenden Dokumentation gewonnener Punkte als Spieleinsatz vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 15.12 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 597/09 -, NRWE, Rn. 74 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 14 A 831/15
Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers im Rahmen einer Steuererhebung
Diese rechtlichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, vgl. Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 15.12 -, juris Rn. 5 f., insbesondere auch im Hinblick darauf, dass gewonnene und zum Weiterspielen verwendete Punkte dem Aufwand und durch Einwurf generierte, aber in zurückzugebendes Geld umgewandelte Punkte nicht dem Aufwand zuzurechnen sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2015 - 14 A 685/15
Abzug eines Testgeldes für Spielautomaten vom Jahreseinspielergebnis
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - 9 B 15.12 -, juris Rn. 5 f.; BFH, Urteil vom 7.12.2011 - II R 51/10 -, juris Rn. 28 f., 62. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2013 - 14 A 1118/13
Zulässigkeit eines Besteuerungsmaßstabs für Spielgeräte bzgl. Vergnügungsaufwands …
- VG Düsseldorf, 13.02.2015 - 25 K 2124/14
Bemessung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- VG Arnsberg, 21.11.2013 - 5 K 3747/12
Festsetzung der Vergnügungssteuer gegenüber einem Spielhallenbetreiber; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - 14 A 2400/13
Vergnügungssteuer als unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit
vgl. im Einzelnen zur Zulässigkeit des Besteuerungsmaßstabs auch mit Rücksicht auf die Besonderheiten von Geldspielgeräten mit und ohne Punktespeichern BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2012 - 9 B 15.12 -, Rn. 3 ff., und vom 15. Juni 2011 - 9 B 77.10 -, Rn.3 f.; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, NRWE Rn. 76 ff.