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BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16 |
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§ 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO, § 117 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 117 Abs 2 Nr 5 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Begründungspflicht für die richterliche Überzeugungsbildung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im Tatbestand; Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf die Verletzung ...
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Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt
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Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Begründungspflicht für die richterliche Überzeugungsbildung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im Tatbestand; Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf die Verletzung ...
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die Begründungspflicht für die richterliche Überzeugungsbildung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im Tatbestand; Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf die Verletzung ...
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Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
- BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 30.04.2009 - 8 B 78.08
Art und Umfang des Gegenstandes eines Wiederaufnahmeverfahrens; Unterschiedliche …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Wegen der Einzelheiten soll nach § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Akten verwiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2009 - 8 B 78.08 - juris Rn. 7).bb) Soweit die Beschwerde einen Gehörsverstoß wegen Nichtbeachtung von Sachvortrag in Bezug auf die in § 6 Buchst. b bis f der BGS-EWS genannten Teilanschlussvarianten sowie den von ihr im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorgebrachten Erst-Recht-Schluss rügt, verkennt sie, dass das Gebot rechtlichen Gehörs zwar das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in seine Erwägung einzubeziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2009 - 8 B 78.08 - juris Rn. 7).
- OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Dies ergibt sich aus dem Hinweis des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 47) auf seine sogenannte "Ergebnis-Rechtsprechung" und das in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - (…juris Rn. 95 ff.). - BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88
Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Abgesehen davon, dass § 138 Abs. 3 ZPO im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 7 C 94.88 - juris Rn. 15), widerspricht die Beschwerde nicht substantiiert der Annahme des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 52), die Klägerin habe die im Schriftsatz des Beklagten vom 10. Dezember 2014 (im Urteil irrtümlich als Schriftsatz vom 10. Oktober 2014 bezeichnet) unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 21. September 2011 wiedergegebenen Tatsachen nicht bestritten.
- BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde dasjenige konkrete Vorbringen herauszusuchen, das angeblich nicht zur Kenntnis genommen worden ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 60 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302). - BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Dies steht mit § 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Einklang, weil diese Regelung nicht zwingend eine äußere Trennung von "Tatbestand" und "Entscheidungsgründen" voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 18. August 1976 - 4 B 121.76 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 10 S. 6; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25 S. 14). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Die Beschwerde macht geltend, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 10 B 5.05 - (…juris Rn. 14) bzw. dem darin in Bezug genommenen Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ) ab. - BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 , Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 …und vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 - juris Rn. 11). - OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
e OVG Weimar - 17.11.2015 - AZ: OVG 4 KO 252/12. - BVerwG, 18.08.1976 - 4 B 121.76
Auszug aus BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Dies steht mit § 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Einklang, weil diese Regelung nicht zwingend eine äußere Trennung von "Tatbestand" und "Entscheidungsgründen" voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 18. August 1976 - 4 B 121.76 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 10 S. 6; Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25 S. 14). - OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
- BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14
Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem …
- BVerwG, 29.12.2005 - 10 B 5.05
Vereinbarkeit der Erhebung und Bemessung von Beiträgen nach nach dem Sächsischen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2019 - 1 L 40/19
Entlassung eines Probebeamten wegen Dienstunfähigkeit
Dass das Verwaltungsgericht die Dienstunfähigkeit der Klägerin demgegenüber als zugestandene oder unstreitig gestellte Tatsache - etwa im Sinne der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ohnehin nicht anwendbaren Regelung des § 138 Abs. 3 ZPO (s. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 -, Rn. 20 m. w. N.) - aufgefasst hätte oder von einer verbindlichen "Einigung" der Beteiligten über das Vorliegen der Dienstunfähigkeit der Klägerin ausgegangen wäre, ist dem Zusammenhang seiner Ausführungen - ungeachtet der Verwendung des Begriffs "unstreitig" - nicht zu entnehmen. - VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778
Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot
Dies steht mit § 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in Einklang, weil diese Regelung nicht zwingend eine äußere Trennung von "Tatbestand" und "Entscheidungsgründen" voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 3 m.w.N.;… Clausing/Kimmel, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, Rn. 15;… Kilian/Hissnauer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 117 Rn. 73). - BVerwG, 17.05.2023 - 9 B 33.22
Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage
Diese Pflicht ist verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 5 m. w. N.).
- VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236
Interimsparkplatz im Außenbereich
Das Verwaltungsgericht war jedoch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.2017 - 9 B 15/16 - juris Rn. 12). - OVG Thüringen, 17.05.2023 - 4 KO 590/22
Festsetzungsverjährung bei Rücknahme eines Beitragsbescheides und gleichzeitiger …
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15/16 - zurückgewiesen. - BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gebot der …
Daraus folgt aber keine Pflicht des Gerichts, sich in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem vorgebrachten Gesichtspunkt ausdrücklich zu befassen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 12 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 45.18
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gebot der …
Daraus folgt aber keine Pflicht des Gerichts, sich in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem vorgebrachten Gesichtspunkt ausdrücklich zu befassen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 12 m.w.N.). - BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen …
Die Begründungspflicht ist verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.2022 - A 2 S 362/22
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Beteiligtenvorbringen
Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.06.2019 - 5 B 29.18 - juris Rn 9 und vom 03.02.2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 12).