Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.10.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10, 9 B 20.10, 9 B 21.10, 9 B 22.10   

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https://dejure.org/2011,22921
OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10, 9 B 20.10, 9 B 21.10, 9 B 22.10 (https://dejure.org/2011,22921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2011 - 9 B 19.10, 9 B 20.10, 9 B 21.10, 9 B 22.10 (https://dejure.org/2011,22921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 9 B 19.10, 9 B 20.10, 9 B 21.10, 9 B 22.10 (https://dejure.org/2011,22921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer für gemietete Zweitwohnungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer für gemietete Zweitwohnungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer für gemietete Zweitwohnungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer für gemietete Zweitwohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer für gemietete Zweitwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder - 4 K 344/07
  • VG Frankfurt/Oder - 4 K 355/07
  • VG Frankfurt/Oder - 4 K 356/07
  • VG Frankfurt/Oder - 4 K 357/07
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10, 9 B 20.10, 9 B 21.10, 9 B 22.10
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10
    Die Schätzung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/82; BStBl. II 1986, 226, Rz. 39) ein Verfahren, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist.
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 22.10

    Herleitung der Zulässigkeit der Verböserung im Widerspruchsverfahren aus der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 9 B 19.10
    Der Streitwert wird für die Berufungsverfahren 9 B 19 - 21.10 auf 129, 96 Euro festgesetzt, für das Berufungsverfahren 9 B 22.10 auf 97, 47 Euro.
  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14

    Zweitwohnungssteuer

    Jedenfalls in Ermangelung anderer Erkenntnisquellen ist es nämlich zulässig, auf konkrete Daten aus Nachbargemeinden zurückzugreifen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12).

    Allerdings muss die Bemessung der Zu- und Abschläge nach plausiblen und nachvollziehbaren Parametern erfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 9 B 7.14 -, juris Rn. 23).

  • VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
    Jedenfalls in Ermangelung anderer Erkenntnisquellen ist es nämlich zulässig, auf konkrete Daten aus Nachbargemeinden zurückzugreifen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12).

    Allerdings muss die Bemessung der Zu- und Abschläge nach plausiblen und nachvollziehbaren Parametern erfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 9 B 19.10 u.a. -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 9 B 7.14 -, juris Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Jahreskaltmiete;

    Der Senat hat zwar mit Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 9 B 19.10 -, juris, ausgeführt, dass es methodisch nicht unzulässig ist, ausgehend von der ortsüblichen Miete, die für eine bestimmte Kategorie von vermieteten Erstwohnungen gezahlt wird, auf die hypothetische Miete von Zweitwohnungen zu schließen, indem Zu- und Abschläge nach Art, Lage und Ausstattung vorgenommen werden.
  • VG Potsdam, 19.09.2011 - 10 K 1548/06

    Zweitwohnungsteuer: Mietpreise für Wohnungen nicht auf Datschen übertragbar

    - vgl. Beschluss vom 13. Mai 2011 - OVG 9 B 19.10 -,-.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10   

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https://dejure.org/2010,17503
BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17503)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 9 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17503)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 9 B 19.10 (https://dejure.org/2010,17503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbstständig tragenden Entscheidungsbegründungen - Umfang der Anhörungsverpflichtung gem. § 130a S. 2Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbstständig tragenden Entscheidungsbegründungen; Umfang der Anhörungsverpflichtung gem. § 130a S. 2Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).

    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter von sich aus grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 a.a.O. S. 145).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 14 B 2661/06

    Zulässigkeit einer Einstufung und rückwirkenden Besteuerung von über mehrere

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Schließlich war dem Beklagten nach den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts der Beschluss vom 17. Juli 2008 - 14 B 2661/06 - bekannt, in dem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens darauf, dass die "Fun Games"-Spielgeräte nicht rückwirkend als Geldspielgeräte besteuert werden, problematisiert worden war.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Beteiligten zu dem beabsichtigten Verfahren äußern können (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21 S. 6).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Die Beschwerde macht geltend, der die angegriffene Entscheidung selbständig tragende Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts, dass es im Ermessen der Behörde stehe, ob sie von dem ihr grundsätzlich zustehenden Recht der reformatio in peius Gebrauch mache, stehe in Widerspruch zum Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (BVerwGE 115, 259 ), nach dem sich die Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt, sondern nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Bei einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Die - vor der Schlussberatung nur vorläufigen - Gründe für die in Betracht gezogene Sachentscheidung müssen jedoch in der Anhörungsmitteilung nicht angegeben werden (Beschluss vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Deshalb muss die Anhörung erkennen lassen, dass ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden werden soll und ob das Gericht die Berufung für begründet oder unbegründet hält (Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 49 S. 34).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
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