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   BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91   

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BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91 (https://dejure.org/1992,1459)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1992 - 9 B 192.91 (https://dejure.org/1992,1459)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 9 B 192.91 (https://dejure.org/1992,1459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche Staatsangehörigkeit - fehlerhafte richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit - materielle Beweislast für einen Verlust der deutschen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 439
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Der Senat hat zwar bisher die Frage offengelassen, ob im Rahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG als maßgebendes Vertreibungsgebiet, mit dessen Verlassen der Vertriebenenstatus erst entsteht, die Gesamtheit aller in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Einzelgebiete oder aber, wie bei Anwendung des § 1 Abs. 1 BVFG, das jeweilige Einzelgebiet anzusehen ist, in dem der deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, ohne im Sinne des § 1 Abs. 1 BVFG vertrieben worden zu sein, die in Form von Spätfolgen nachwirkenden allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erlebt hat (vgl. Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38).

    Die im Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - (a.a.O.) geäußerten Bedenken, bei Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auf das sogenannte individuelle Vertreibungsgebiet abzuheben, hält der Senat nicht aufrecht.

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Dabei ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 BVFG als Vertreibungsgebiet, mit dessen Verlassen der Vertriebenenstatus erst begründet wird, das Gebiet desjenigen Staates anzusehen, aus dem der deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige unter Verlust eines dort bestehenden Wohnsitzes vertrieben wurde (urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39).

    Das ergibt sich - wie im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (a.a.O.) für § 1 Abs. 1 BVFG im einzelnen dargelegt ist - auch für § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG aus der in § 2 Abs. 1 BVFG getroffenen Regelung, in der als Vertreibungsgebiet das Gebiet desjenigen Staates bezeichnet wird, aus dem die Vertreibung erfolgt ist, sowie aus den Vorschriften der §§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 10 Abs. 2 Satz 2 BVFG, die nur unter der Voraussetzung verständlich sind, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebiete kein einheitliches Vertreibungsgebiet bilden.

  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Nach dieser Vorschrift erwerben nach der Vertreibung geborene Kinder (sogenannte nachgeborene Kinder) unter bestimmten weiteren familienrechtlichen Voraussetzungen die Eigenschaft als Vertriebene auch dann, wenn nur ein Elternteil Vertriebener ist (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114).

    Sofern hiernach von einem Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter der Klägerin bis zum Verlassen Rumäniens auszugehen sein sollte, wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung des Urteils vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - (a.a.O.) weiterhin prüfen müssen, ob die in § 7 BVFG genannten familienrechtlichen Voraussetzungen, bezogen auf den Tag der Geburt der Klägerin am 8. Januar 1948, in der Person der Mutter gegeben waren.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Es hat damit keinen von ihm für feststehend erachteten, sondern lediglich für möglich oder wahrscheinlich gehaltenen Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde gelegt, was zu einem weiteren Fehler geführt hat (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180, 181).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Sie haben in diesem Fall auch Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Diese ist nur dann entkräftet, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung einer vertreibungsbedingten Ausreise zutreffen könnte (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Die im Jahre 1925 in Czernowitz geborene und dort in der Familie ihres Onkels Karol Marcinowski aufgewachsene Mutter der Klägerin, die im März 1944 vor den nach Czernowitz einrückenden sowjetischen Truppen mit einem deutschen Lazarett nach Leobschütz in Oberschlesien geflohen sein soll, ist daher Vertriebene nach § 1 Abs. 1 BVFG, wenn ihr Wohnsitzverlust in Rumänien in der Tat unter den § 1 Abs. 1 BVFG genannten Voraussetzungen erfolgt ist, sofern sie bei Verlassen Rumäniens die deutsche Staatsangehörigkeit besaß (vgl. Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn sich Schlußfolgerungen so sehr von einer festgestellten Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Mutmaßungen sind (BGH JR 1981, 304).
  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63

    Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Jedenfalls bei einer solchen Gesetzeskonzeption ist auf die allgemeine Beweislastregel zurückzugreifen, nach der ein Bürger, der eine Rechtsposition für sich in Anspruch nimmt, die materielle Beweislast lediglich hinsichtlich der Voraussetzungen für deren Entstehen trägt, die materielle Beweislast dafür, daß die entstandene Rechtsposition später untergegangen ist, hingegen bei der Behörde liegt (vgl. z.B. Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91
    Danach besteht eine gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets aus vertreibungsbedingten Gründen, und zwar im Rahmen des § 1 Abs. 1 BVFG eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung (Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG 8 C 284.59 - ZLA 1961, 279; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 107.60 - ZLA 1962, 237; Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352, 358), in den Aussiedlerfällen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG eine widerlegliche gesetzliche Vermutung.
  • BGH, 12.01.1971 - IX ZB 418/70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 391.59
  • RG, 03.12.1942 - V 75/42

    Richtet sich das Wirksamwerden der vom zuständigen deutschen

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    49 Dabei ist zunächst festzustellen, dass die materielle Beweislast für einen solchen Verlust bei der Behörde liegt (VGH Ba.-Wü., Urt. v. 05.06.2003 - 13 S 1181/01 -, VBlBW 2004, 229; BVerwG, Beschl. v. 16.01.1992 - 9 B 192/91 -, NVwZ-RR 1992, 439).

    Allein eine dahin gehende Vermutung auf Grund der langen Zeitspanne des Aufenthalts der Klägerin in Kasachstan genügt wegen der insoweit bestehenden Beweislast nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.01.1992, a.a.O., 2. Leitsatz).

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Vielmehr entstand der Rechtsstatus als Vertriebener (Aussiedler) nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG a.F. erst mit dem Verlassen des Vertreibungsgebiets (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46), was eine faktische Überschreitung der Grenze des Vertreibungsgebiets unter Aufgabe eines dort bestehenden Wohnsitzes voraussetzte (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [151]; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 16 S 3195/96

    Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - zum individuellen

    Als der Kläger das für ihn als individuelles Vertreibungsgebiet allein in Betracht kommende Land Rumänien 1988 verließ, konnte schon hierdurch - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG a.F. der Rechtsstatus als Vertriebener (Aussiedler) entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.1988 - 9 C 282.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16.1.1992 - 9 B 192.91 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46 und Urteil vom 29.8.1995 - 9 C 391.94 -, v. Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, C 41.6.8).

    Die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG 1971 bezeichneten Gebiete bilden kein einheitliches Vertreibungsgebiet (BVerwG, Beschluß vom 16.1.1992, a.a.O.).

    Der Erwerb des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG 1971 setzte einen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1988 - 9 C 284.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38 und Beschluß vom 16.1.1992, a.a.O.).

    Nach seinem insoweit glaubwürdigen Vortrag überschritt der Kläger bereits im Januar 1988 die Grenze des für ihn allein als individuelles Vertreibungsgebiet in Betracht kommenden Landes Rumänien unter Aufgabe des dortigen Wohnsitzes (vgl. zu dieser Voraussetzung zuletzt BVerwG, Urteil vom 29.8.1995, a. Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16.1.1992 - 9 B 192.91 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 42 und Urteil vom 29.8.1995 - 9 C 391.94 -, v. Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, C 41.6.8).

    Dieser ist nur dann entkräftet, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung einer vertreibungsbedingten Ausreise zutreffen könnte (BVerwG, Beschluß vom 16.1.1992, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Der Kläger hat hiernach die Vertriebeneneigenschaft erworben, wenn in der Person seiner Mutter der Vertriebenenstatus vor seinem Geburtstag am 23. Oktober 1949 entstanden ist und weiterhin die Mutter im Zeitpunkt seiner Geburt entweder allein personensorgeberechtigt war oder ihr - sofern auch der Vater personensorgeberechtigt war - das Recht der gesetzlichen Vertretung allein oder zusammen mit dem Vater zustand (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

    Der Vertriebenenstatus, der eine Einreise nach Deutschland nicht voraussetzt, entsteht aber mit dem - unter Wohnsitzaufgabe erfolgten - Verlassen des sog. individuellen Vertreibungsgebiets (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

    Maßgebend ist insoweit gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB n.F., Art. 19 EGBGB a.F. (vgl. Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - aaO.) das polnische Recht, da der Vater des Klägers polnischer Staatsangehöriger war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 19 A 1999/16

    Grenzen der Amtsermittlungspflichten von Behörde und Gericht bei der Ausstellung

    BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2017, a. a. O., Rn. 4, und vom 16. Januar 1992 - 9 B 192/91 -, NVwZ-RR 1992, 439, juris, Rn. 14; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 23. November 2015 - 19 A 2790/13 -, juris, Rn. 3 ff. (Wohnsitzbeibehaltung im Reichsgebiet), und vom 6. Juni 2012, a. a. O., Rn. 63; Hailbronner, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 30 StAG, Rn. 5.
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen

    Zwar gilt im Staatsangehörigkeitsrecht, dass der Bürger grundsätzlich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beweispflichtig ist, während die Behörde in der Regel die objektive Beweislast für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit trägt (Beschluss vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - NVwZ-RR 1992, 439 ; BayVGH, Urteil vom 22. März 1999 - 11 B 96.2183 - DVBl 1999, 1218).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Bei dieser Sachlage liegt die materielle Beweislast dafür, ob die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist, bei der Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.1992 - 9 B 192.91 -, NVwZ-RR 1992, 439 ; Bay. VGH, Urteil vom 22.3.1999 - 11 B 96.2183 -, DVBl. 1999, 1218 ; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3.Aufl., § 25 StAG RdNr. 9 m.w.N.; Marx in GK-StAR, § 4 StAG RdNr. 334; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, § 17 RuStAG RdNr. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2003 - 19 A 4066/01

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat eines Polen; Zeitlicher

    Da die Heirat der Klägerin nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgte, vgl. zur Anwendbarkeit des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. bei einer vor Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgten Heirat: BVerwG, Beschluss vom 16.1.1992 - 9 B 192.91 -, NVwZ-RR 1992, 439 (440), sowie Urteile vom 25.10.1960 - I C 222.58 -, Buchholz 132.0, § 1 1. StaRegG, Nr. 1, vom 9.6.1959 - I C 6.58 -, BVerwGE 8, 340 (341), und vom 22.5.1958 - I C 124.56 -, BVerwGE 6, 351 (352); OVG NRW, Urteile vom 10.11.1993 - 25 A 1492/91 - und vom 26.2.1957 - VII A 1499/55 -, OVGE 12, 147 (148), galt allerdings bezogen auf den Zeitpunkt der Heirat der Klägerin Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Dies steht auch zur Überzeugung des Senats fest, so dass sich die Frage, wer hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des Ehemannes der Klägerin die Beweislast trägt, vgl. allgemein zur Beweislast in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren: BVerwG, Beschluss vom 16.1.1992 - 9 B 192.91 -, NVwZ-RR 1992, 439 (441), nicht stellt.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 9 B 500.93

    Uneingeschränkte Geltung des "Sprachenindizes" für polnische Spätgeborene -

    In diesem Fall hätte sie nämlich ihren mit den Großeltern nach der Umsiedlung im maßgebenden Vertreibungsgebiet Tschechoslowakei (nach dem Stand von 1937) begründeten Wohnsitz durch Ausweisung verloren (Vgl. Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (a.a.O.) Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

    Sollte aber die Mutter des Klägers den Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erworben haben, wäre für den Kläger - auch - die nach § 100 Abs. 1 BVFG n.F. hier noch anzuwendende Vorschrift des § 7 BVFG a.F. maßgebend (Vgl. Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - a.a.O.), die unter den dort bezeichneten weiteren Voraussetzungen auf nach der Vertreibung geborene Kinder einen bereits entstandenen Vertriebenenstatus überleitet, der auch in ihrer Person durch Ausstellung eines Vertriebenenausweises festgestellt werden kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).

  • VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13

    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.1992 - 9 B 192.91 -, juris.
  • BVerwG, 18.05.2011 - 8 B 68.10

    Vermögensentziehungen nach dem Vermögensgesetz

  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

  • VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen

  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 57.99
  • VG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 K 459/11

    Staatsangehörigkeitsausweis, Ausstellung, Staatsangehörigkeit, deutsche

  • BVerwG, 24.04.1998 - 9 B 1052.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 B 131.93

    Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung eines aus seiner

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 L 3501/00

    Oberschlesienabkommen; Ostoberschlesien; Staatsangehörigkeit;

  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 61.99
  • BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Fortdauer der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BVerwG, 14.09.1994 - 9 B 456.94

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Materielle Beweislast für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2001 - 14 A 3251/97
  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 78.99
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