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   BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17   

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BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung, vorläufige; Bestimmtheit, inhaltliche; Dringende Gründe; Dringlichkeit; Erledigendes Ereignis; Ermittlung; Unanfechtbare Teilentscheidung; Verfall von Zuschüssen/Fördermitteln; Voraussetzungen; Vorläufige Anordnung; Wirtschaftlichkeit; Zweckmäßigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses einer quadratmetergenauen Angabe in einer vorläufigen Anordnung zum Vorausbau eines Weges gem. § 36 FlurbG wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach § 37 Abs. 1 VwVfG

  • rewis.io

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und ungefragte Fehlersuche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses einer quadratmetergenauen Angabe in einer vorläufigen Anordnung zum Vorausbau eines Weges gem. § 36 FlurbG wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach § 37 Abs. 1 VwVfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im Einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts richten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 Rn. 11 m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen des § 37 Abs. 1 VwVfG dadurch gewahrt gesehen, dass sich die in Anspruch genommenen Flurstücke, der Umfang der Inanspruchnahme und die Lage des Weges, für dessen Errichtung die Flächen benötigt wurden, aus der Auflistung der Flurstücke, den metergenauen Angaben über die jeweilige Länge der Wege und den Angaben über die Breite der sonstigen Maßnahmen sowie aus den Darstellungen in der Ausbaukarte ergaben (BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 11 Rn. 12 ).

    Diese liegen jedoch bereits dann vor, wenn die Einzelfallprüfung sowohl hinsichtlich der Anordnung als solcher als auch ihres Zeitpunkts ergibt, dass die Interessen der übrigen Teilnehmer diejenigen des in seiner Nutzung beschränkten Teilnehmers überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 Rn. 17 ff.).

    Der Einwand, das Oberverwaltungsgericht habe die nach dem Urteil des Senats vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - (BVerwGE 145, 87) erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall nicht oder nur unvollständig vorgenommen, führt auf keinen divergierenden Rechtssatz, sondern allein auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssätze.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Vielmehr ist der Amtsermittlungsgrundsatz sachgerecht unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung und der Prozessökonomie zu handhaben und, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, eine gleichsam ungefragte Fehlersuche zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Die Wirkung der angefochtenen vorläufigen Anordnung endet ausdrücklich erst mit dem Erlass der Ausführungsanordnung (§ 61 LwAnpG), der vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 63 Abs. 1 FlurbG, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 Rn. 12) oder der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 61a LwAnpG).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Der durch das angefochtene Urteil beschwerte Beteiligte kann die Beschwerde vielmehr deshalb einlegen und fortführen, damit in dem erstrebten Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer zwischenzeitlich etwa eingetretenen Erledigung gezogen werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 15 f. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14

    Klärungsbedürftigkeit der Abfindung in Land durch Weichen eines Grundeigentümers

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht für den Vortrag der Klärungsbedürftigkeit allein nicht aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Die selbständige Anfechtbarkeit von Teilentscheidungen führt im Ergebnis zu einem gestuften Rechtsschutz, der der Überprüfung einer unanfechtbar gewordenen Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs in einem späteren Rechtsschutzverfahren entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - BVerwGE 151, 89 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Da der Anordnungsbeschluss mit der Begründung angefochten werden kann, die sachlichen Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 4 FlurbG lägen nicht vor (BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - 5 B 14.72 - BVerwGE 45, 112 ), sind nach dessen Bestandskraft dahingehende Einwände in späteren Verfahren ausgeschlossen.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Insbesondere bedurfte es entgegen der Ansicht des Beklagten keiner gesonderten Darlegung eines berechtigten Interesses der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. August 1995 - 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279 S. 11 f.).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Auch dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1 ) und rechtfertigt daher nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Ob bestimmte Akten der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegen, entscheidet das Tatsachengericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1962 - 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 und vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 15.07.2015 - 7 B 23.14

    Vorlage prüffähiger Unterlagen zur Erneuerung einer Verrohrung durch den

  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19

    Syndikusanwalt: Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers, auch

    a) Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, BeckRS 2018, 3987 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit im

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 26/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 31/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 26/17, juris Rn. 6 mwN; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 68/17, NJW 2018, 3712 Rn. 9).
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