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   BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03   

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https://dejure.org/2003,19615
BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03 (https://dejure.org/2003,19615)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2003 - 9 B 27.03 (https://dejure.org/2003,19615)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2003 - 9 B 27.03 (https://dejure.org/2003,19615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund; Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs; Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund; Beurteilung der Wirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Jedoch gebietet es der in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 ; 54, 43 ; 58, 353 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Jedoch gebietet es der in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 ; 54, 43 ; 58, 353 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Jedoch gebietet es der in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 ; 54, 43 ; 58, 353 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 BVerwG 1 B 44.88 Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. BVerwGE 114, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Jedoch gebietet es der in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, dass die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 ; 54, 43 ; 58, 353 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 BVerwG 1 B 44.88 Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Abgesehen davon beruht das angegriffene Urteil nicht auf dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn das Berufungsgericht prüft den Rechtsstreit innerhalb des gestellten Antrags ohne Bindung an den Zulassungsgrund (§ 128 VwGO; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 S. 3 ; Beschluss vom 16. September 2003- 9 B 27.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20

    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines

    Abgesehen davon, dass in dem Zulassungsbeschluss ausdrücklich begründet wurde, weshalb ernstliche Zweifel gerade auch in Bezug auf die Aufhebung der Teilrückbauanordnung durch das Verwaltungsgericht dargelegt sind und bestehen, eröffnet die (vollumfängliche) Zulassungsentscheidung die Berufung in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich der Gründe, derentwegen sie erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 16.9.2003 - 9 B 27.03 - juris Leitsatz 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03

    Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Mit Beschluss vom 16.9.2003 - BVerwG 9 B 27.03 - hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde der Kläger den Beschluss vom 10.2.2003 aufgehoben und den Rechtsstreit gem. § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 08.07.2015 - 1 B 30.15

    Erzwingung einer sachlichen Prüfung eines Asylantrages durch einen Asylbewerber

    Denn das Berufungsgericht prüft gemäß § 128 VwGO den Streitfall innerhalb des Berufungsantrags in vollem Umfang neu (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2003 - 9 B 27.03 - juris) und berücksichtigt dabei auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel, soweit sich keine Einschränkungen aus § 79 Abs. 1 AsylVfG ergeben.
  • BVerwG, 07.06.2005 - 9 B 5.05

    Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen auf Rückzahlung einer Vorausleistung

    Wie der Senat bereits in seinem zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Beschluss vom 16. September 2003 - BVerwG 9 B 27.03 - dargelegt hat, hat das Berufungsgericht - damals wie jetzt - über diese Fragen nach den landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben entschieden, deren Auslegung und Anwendung revisionsgerichtlicher Prüfung grundsätzlich entzogen sind (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO).
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