Rechtsprechung
BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
FlurbG § 139 Abs. 3
Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Übergabe des Betriebs an den Hofnachfolger; besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; frühere Vorsitzende ... - Bundesverwaltungsgericht
FlurbG § 139 Abs. 3
Besetzung; Betriebsinhaber; Erfahrung; Flurbereinigungsgericht; Hof; Hofnachfolge; Inhaber; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Kenntnis; LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Vorsitzender; Zusammensetzung; ... - ArgeLandentwicklung
LPG-Vorsitzender; Richter; Richter, ehrenamtlicher; ehemaliger als ehrenamtlicher Richter
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- Wolters Kluwer
Besetzung des Gerichts; Landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; Begriff des Inhabers; Vorsitzende von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; Fallübergreifende Rechtsfrage
- Judicialis
FlurbG § 139 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlurbG § 139 Abs. 3
Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Übergabe des Betriebs an den Hofnachfolger; besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; frühere Vorsitzende ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2003 - 9 K 9/01
- BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
- BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 2350/03
Papierfundstellen
- NJ 2004, 42
- DVBl 2004, 392 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
Maßgeblich sind vielmehr die tatsächliche Führung eines Betriebes und die dadurch vermittelten Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. BVerwGE 44, 96 ;… Ronellenfitsch in: Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Stand April 1989, § 139 FlurbG Rn. 27;… Steuer, FlurbG, 2. Aufl. 1967, § 139 Anm. 13). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
- VGH Bayern, 08.10.2013 - 13 A 10.3043
Übernahme der Umsetzung einer Vereinbarung zwischen zwei Teilnehmern durch die …
Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) konnte sich beim Augenschein davon überzeugen, dass dies bei den vorliegenden Waldgrundstücken der Fall ist. - VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024
Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft
Auch soweit es die drei durch den Bevollmächtigten der Klägerin im Augenschein konkret mit Blick auf Nässe, Schattenwurf und Waldabschlag beanstandeten und gerichtlich überprüften Bodenproben betrifft (auf weitere Besichtigungen wurde klägerseitig ausdrücklich verzichtet;… Protokoll zum Augenschein v. 14.10.2019, S. 3), ist aus Sicht des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - AUR 2004, 346 - juris; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389 - juris) keine Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Wertermittlung gegeben. - BVerwG, 28.04.2005 - 10 B 27.05
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge wegen …
Die Beurteilung der hier anstehenden Frage, inwieweit der Verkehrswert einer Hof- und Gebäudefläche durch eine sie zerschneidende Wegeführung gemindert wird, kann nicht als besonders schwierig angesehen werden und setzt auch keine Fachkenntnisse voraus, die von den ehrenamtlichen Beisitzern nicht erwartet werden können (vgl. zu dem Erfahrungswissen, das nach § 139 Abs. 3 FlurbG Voraussetzung für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2003 - BVerwG 9 B 28.03 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 18).
- VGH Bayern, 15.06.2009 - 13 A 08.70
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Biotopstrukturen als …
Nach Einschätzung des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346) wirken sich die über das gesamte Abfindungsflurstück 1001 verteilten Bewirtschaftungshindernisse so stark aus, dass sie selbst durch den hohen Zusammenlegungsgrad und die gute Formung nicht kompensiert werden.". - VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023
Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens
Unter Berücksichtigung obiger Grundsätze ist die Erschließung der Abfindungsflurstücke 935 und 936 der Klägerin bzw. der EG aus Sicht des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - AUR 2004, 346 - juris; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389 - juris) rechtlich nicht zu beanstanden. - VGH Bayern, 27.06.2017 - 13 A 16.2275
Entscheidungsbefugnis des Flurbereinigungsgerichts
Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) konnte sich beim Augenschein davon überzeugen, dass insbesondere das Abfindungsflurstück 2130 in seiner ursprünglichen Form sowie die Abfindungsflurstücke 2218/1 mit 2210 und 2056 mit 2007 im Hinblick auf ihre Größe sehr gut zu bewirtschaften sind. - VGH Bayern, 24.05.2011 - 13 A 10.2193
Flurbereinigung; Wertermittlung; Abschlag für Waldrandlage; Festlegung der …
Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 und vom 18.12.1990 NVwZ-RR 1991, 389) hat durch eingehende Besichtigung an Ort und Stelle festgestellt, dass sich die Bepflanzung an der Westseite von Einlageflurstück 585 auf die Ertragsfähigkeit dieses Grundstücks nachteilig auswirkt. - VGH Bayern, 14.05.2019 - 13 A 18.2041
Änderung oder Ergänzung eines Flurbereinigungsplans
Da der Senat sachverständig besetzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389), war es - anders als der Kläger wohl meint - nicht erforderlich, zur Beurteilung dieser Frage das Gutachten eines land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen einzuholen. - VGH Bayern, 14.09.2010 - 13 A 09.566
Flurbereinigung; Wertermittlung; Bauerwartungsland; Verschattung; Restwert
Die am Rand der Kreisstraße OAL 23 (Einlageflurstück 651/3) 3 m östlich des Einlageflurstücks 656 gepflanzten Bäume bewirken nach der Erkenntnis des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 und vom 18.12.1990 NVwZ-RR 1991, 389) keine ertragsmindernde Verschattung des Wiesengrundstücks. - VGH Bayern, 23.12.2004 - 13 A 04.2868 Durch die von den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung abweichende Besetzung des Flurbereinigungsgerichts soll gewährleistet werden, dass an der Entscheidung in Flurbereinigungssachen Personen mitwirken, die in der Lage sind, einen landwirtschaftlichen Sachverhalt und die komplizierten Zusammenhänge eines Flurbereinigungsverfahrens selbst zu beurteilen (BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 ).
- VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 19.414
Unternehmensflurbereinigung - Vorwirkung der Enteignung
- VGH Bayern, 13.05.2019 - 13 A 18.457
Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 07.06.2010 - 13 A 09.341
Flurbereinigung; ausgleichszahlungsberechtigte Flächen (AB-Flächen); Umwandlung …