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   BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03   

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https://dejure.org/2003,4226
BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03 (https://dejure.org/2003,4226)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2003 - 9 B 28.03 (https://dejure.org/2003,4226)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2003 - 9 B 28.03 (https://dejure.org/2003,4226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FlurbG § 139 Abs. 3
    Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Übergabe des Betriebs an den Hofnachfolger; besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; frühere Vorsitzende ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 139 Abs. 3
    Besetzung; Betriebsinhaber; Erfahrung; Flurbereinigungsgericht; Hof; Hofnachfolge; Inhaber; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Kenntnis; LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Vorsitzender; Zusammensetzung; ...

  • ArgeLandentwicklung

    LPG-Vorsitzender; Richter; Richter, ehrenamtlicher; ehemaliger als ehrenamtlicher Richter

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Gerichts; Landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; Begriff des Inhabers; Vorsitzende von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; Fallübergreifende Rechtsfrage

  • Judicialis

    FlurbG § 139 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 139 Abs. 3
    Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts; landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter; Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes; Übergabe des Betriebs an den Hofnachfolger; besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft; frühere Vorsitzende ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 42
  • DVBl 2004, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
    Maßgeblich sind vielmehr die tatsächliche Führung eines Betriebes und die dadurch vermittelten Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. BVerwGE 44, 96 ; Ronellenfitsch in: Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Stand April 1989, § 139 FlurbG Rn. 27; Steuer, FlurbG, 2. Aufl. 1967, § 139 Anm. 13).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2003 - 9 B 28.03
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VGH Bayern, 08.10.2013 - 13 A 10.3043

    Übernahme der Umsetzung einer Vereinbarung zwischen zwei Teilnehmern durch die

    Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) konnte sich beim Augenschein davon überzeugen, dass dies bei den vorliegenden Waldgrundstücken der Fall ist.
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

    Auch soweit es die drei durch den Bevollmächtigten der Klägerin im Augenschein konkret mit Blick auf Nässe, Schattenwurf und Waldabschlag beanstandeten und gerichtlich überprüften Bodenproben betrifft (auf weitere Besichtigungen wurde klägerseitig ausdrücklich verzichtet; Protokoll zum Augenschein v. 14.10.2019, S. 3), ist aus Sicht des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - AUR 2004, 346 - juris; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389 - juris) keine Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Wertermittlung gegeben.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 10 B 27.05

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge wegen

    Die Beurteilung der hier anstehenden Frage, inwieweit der Verkehrswert einer Hof- und Gebäudefläche durch eine sie zerschneidende Wegeführung gemindert wird, kann nicht als besonders schwierig angesehen werden und setzt auch keine Fachkenntnisse voraus, die von den ehrenamtlichen Beisitzern nicht erwartet werden können (vgl. zu dem Erfahrungswissen, das nach § 139 Abs. 3 FlurbG Voraussetzung für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2003 - BVerwG 9 B 28.03 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 18).
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 13 A 08.70

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Biotopstrukturen als

    Nach Einschätzung des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346) wirken sich die über das gesamte Abfindungsflurstück 1001 verteilten Bewirtschaftungshindernisse so stark aus, dass sie selbst durch den hohen Zusammenlegungsgrad und die gute Formung nicht kompensiert werden.".
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

    Unter Berücksichtigung obiger Grundsätze ist die Erschließung der Abfindungsflurstücke 935 und 936 der Klägerin bzw. der EG aus Sicht des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - AUR 2004, 346 - juris; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389 - juris) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 27.06.2017 - 13 A 16.2275

    Entscheidungsbefugnis des Flurbereinigungsgerichts

    Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) konnte sich beim Augenschein davon überzeugen, dass insbesondere das Abfindungsflurstück 2130 in seiner ursprünglichen Form sowie die Abfindungsflurstücke 2218/1 mit 2210 und 2056 mit 2007 im Hinblick auf ihre Größe sehr gut zu bewirtschaften sind.
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 13 A 10.2193

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Abschlag für Waldrandlage; Festlegung der

    Der sachverständig besetzte Senat (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 und vom 18.12.1990 NVwZ-RR 1991, 389) hat durch eingehende Besichtigung an Ort und Stelle festgestellt, dass sich die Bepflanzung an der Westseite von Einlageflurstück 585 auf die Ertragsfähigkeit dieses Grundstücks nachteilig auswirkt.
  • VGH Bayern, 14.05.2019 - 13 A 18.2041

    Änderung oder Ergänzung eines Flurbereinigungsplans

    Da der Senat sachverständig besetzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19 und B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389), war es - anders als der Kläger wohl meint - nicht erforderlich, zur Beurteilung dieser Frage das Gutachten eines land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen einzuholen.
  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 13 A 09.566

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Bauerwartungsland; Verschattung; Restwert

    Die am Rand der Kreisstraße OAL 23 (Einlageflurstück 651/3) 3 m östlich des Einlageflurstücks 656 gepflanzten Bäume bewirken nach der Erkenntnis des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 und vom 18.12.1990 NVwZ-RR 1991, 389) keine ertragsmindernde Verschattung des Wiesengrundstücks.
  • VGH Bayern, 23.12.2004 - 13 A 04.2868
    Durch die von den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung abweichende Besetzung des Flurbereinigungsgerichts soll gewährleistet werden, dass an der Entscheidung in Flurbereinigungssachen Personen mitwirken, die in der Lage sind, einen landwirtschaftlichen Sachverhalt und die komplizierten Zusammenhänge eines Flurbereinigungsverfahrens selbst zu beurteilen (BVerwG vom 29.9.2003 AUR 2004, 346 ).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 19.414

    Unternehmensflurbereinigung - Vorwirkung der Enteignung

  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 13 A 18.457

    Flurbereinigungsplan

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 13 A 09.341

    Flurbereinigung; ausgleichszahlungsberechtigte Flächen (AB-Flächen); Umwandlung

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