Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11333
BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00 (https://dejure.org/2000,11333)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2000 - 9 B 372.00 (https://dejure.org/2000,11333)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 9 B 372.00 (https://dejure.org/2000,11333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Geltung der fristgebundenen Pflicht zur Berufungsbegründung im Asylrechtsstreit - Fehlerhaftigkeit der Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
    Allerdings gilt die fristgebundene Pflicht zur Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO entgegen der Auffassung der Beschwerde auch im Asylrechtsstreit (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Beschluss des Berufungsgerichts, durch den die Berufung zugelassen wird, mit einer Rechtsmittelbelehrung über die befristete Berufungsbegründungspflicht (§ 124 a Abs. 3 VwGO) versehen werden muss (BVerwGE 107, 117 ; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 ; BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - ).

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei zweistufig aufgebauten Rechtsmitteln auch über die zweite Stufe einer fristgebundenen Begründung zu belehren ist (BVerwGE 107, 117 ), hat diese Belehrung bei der zulassungsbedürftigen Berufung sinnvollerweise zusammen mit dem Zulassungsbeschluss zu erfolgen.

    Die dem Beschluss über die Zulassung der Berufung beizufügende Belehrung muss den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügen (BVerwGE 107, 117 ; 109, 336 ; Beschluss vom 8. September 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Beschluss des Berufungsgerichts, durch den die Berufung zugelassen wird, mit einer Rechtsmittelbelehrung über die befristete Berufungsbegründungspflicht (§ 124 a Abs. 3 VwGO) versehen werden muss (BVerwGE 107, 117 ; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 ; BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - ).

    Es entspricht vielmehr der Gesetzeslage, mit der Bekanntgabe derjenigen Entscheidung, die die Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, zugleich über diese zu belehren (BVerwGE 109, 336 ).

    Die dem Beschluss über die Zulassung der Berufung beizufügende Belehrung muss den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügen (BVerwGE 107, 117 ; 109, 336 ; Beschluss vom 8. September 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 50.00

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Berufungszulassung;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Beschluss des Berufungsgerichts, durch den die Berufung zugelassen wird, mit einer Rechtsmittelbelehrung über die befristete Berufungsbegründungspflicht (§ 124 a Abs. 3 VwGO) versehen werden muss (BVerwGE 107, 117 ; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 ; BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - ).

    Die dem Beschluss über die Zulassung der Berufung beizufügende Belehrung muss den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügen (BVerwGE 107, 117 ; 109, 336 ; Beschluss vom 8. September 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.1978 - 4 B 7.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
    Damit fehlen wesentliche, angesichts der gebotenen Formenstrenge des Verfahrensrechts unverzichtbare Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung mit der Folge, dass die Begründungsfrist nicht zu laufen beginnt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1978 - BVerwG 4 B 7.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ( Urteile vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 4 S. 9 und vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 = Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 74 S. 4 ff.; Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - und vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nrn. 17 und 18).

    Das besagt der Wortlaut der Vorschrift zweifelsfrei (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1993 - BVerwG 8 C 14.93 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62 und vom 23. Oktober 2000 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11

    Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie

    Wegen der im Verfahrensrecht geltenden Normenstrenge kann auch hinsichtlich der Frist zur Berufungsbegründung auf eine ordnungsgemäße Belehrung nicht verzichtet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 9 B 372/00 -, Juris-Ausdruck; Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6/98 -, BVerwGE 107, 117).
  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung;

    Dies gilt erst recht, wenn von dem ursprünglich zweistufigen Rechtsmittel nur noch die zweite Stufe, nämlich die Begründung, übriggeblieben ist, weil es der Einlegung des Rechtsmittels selbst gemäß § 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO nicht mehr bedarf (Urteile vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 und vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 ; Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - und vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02

    Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht