Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.12.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7415
BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99 (https://dejure.org/1999,7415)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99 (https://dejure.org/1999,7415)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99 (https://dejure.org/1999,7415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99
    Im übrigen hätte das Berufungsgericht auch deshalb von einer weiteren Anhörung absehen können, weil das unter Beweis gestellte Vorbringen der Kläger aus seiner Sicht nicht entscheidungserheblich war (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09

    Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.

    Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, so dass das Gericht etwa von einer erneuten Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird und es dementsprechend auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26 und vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49).
  • BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14

    Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten

    Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, sodass das Gericht etwa von einer erneuten Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird oder es nicht entscheidungserheblich ist und es dementsprechend auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26, vom 4. April 2003 - 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49 und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 8).
  • BVerwG, 29.06.2020 - 2 B 37.19

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung gemäß § 130a VwGO bei tatsächlich komplexer

    Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, sodass das Gericht etwa von einer neuen Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird oder es nicht entscheidungserheblich ist und es deshalb auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26, vom 4. April 2003 - 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49 und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 8).
  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 244.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer

    Von einem entsprechenden Hinweis darf das Gericht jedoch dann absehen, wenn die zu beweisende Tatsache wie hier als wahr unterstellt wird und es daher auf das angebotene Beweismittel mangels Entscheidungserheblichkeit gar nicht ankommt (Beschluss vom 1. Dezember 1999 BVerwG 9 B 434.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 13.08.2002 - 4 B 45.02

    Verletzung der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht bei fehlendem

    a) Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 45; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 - insoweit nicht abgedruckt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21876
BVerwG, 01.12.1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99 (https://dejure.org/1999,21876)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99 (https://dejure.org/1999,21876)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99 (https://dejure.org/1999,21876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1999 - 9 PKH 108.99
    Im übrigen hätte das Berufungsgericht auch deshalb von einer weiteren Anhörung absehen können, weil das unter Beweis gestellte Vorbringen der Kläger aus seiner Sicht nicht entscheidungserheblich war (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht