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BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99 (https://dejure.org/1999,7415)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.04.1999 - 25 B 96.33160
- BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99, 9 PKH 108.99
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1999 - 9 B 434.99
Im übrigen hätte das Berufungsgericht auch deshalb von einer weiteren Anhörung absehen können, weil das unter Beweis gestellte Vorbringen der Kläger aus seiner Sicht nicht entscheidungserheblich war (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253 m.w.N.).
- BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.
Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, so dass das Gericht etwa von einer erneuten Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird und es dementsprechend auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26 und vom 4. April 2003 - BVerwG 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49). - BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14
Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten …
Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, sodass das Gericht etwa von einer erneuten Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird oder es nicht entscheidungserheblich ist und es dementsprechend auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26, vom 4. April 2003 - 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49 …und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 8). - BVerwG, 29.06.2020 - 2 B 37.19
Verfahrensfehlerhafte Entscheidung gemäß § 130a VwGO bei tatsächlich komplexer …
Entsprechendes gilt für die Behandlung von Beweisanträgen, sodass das Gericht etwa von einer neuen Anhörung absehen darf, wenn das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt wird oder es nicht entscheidungserheblich ist und es deshalb auf das angebotene Beweismittel nicht ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 - 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 45 S. 26, vom 4. April 2003 - 1 B 244.02 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 62 S. 49 …und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 8). - BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 244.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer …
Von einem entsprechenden Hinweis darf das Gericht jedoch dann absehen, wenn die zu beweisende Tatsache wie hier als wahr unterstellt wird und es daher auf das angebotene Beweismittel mangels Entscheidungserheblichkeit gar nicht ankommt (Beschluss vom 1. Dezember 1999 BVerwG 9 B 434.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 45). - BVerwG, 13.08.2002 - 4 B 45.02
Verletzung der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht bei fehlendem …
a) Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 434.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 45; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 - insoweit nicht abgedruckt).
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BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99 (https://dejure.org/1999,21876)
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- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.04.1999 - 25 B 96.33160
- BVerwG, 01.12.1999 - 9 PKH 108.99, 9 B 434.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1999 - 9 PKH 108.99
Im übrigen hätte das Berufungsgericht auch deshalb von einer weiteren Anhörung absehen können, weil das unter Beweis gestellte Vorbringen der Kläger aus seiner Sicht nicht entscheidungserheblich war (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253 m.w.N.).