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   VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14   

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https://dejure.org/2015,495
VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14 (https://dejure.org/2015,495)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.01.2015 - 9 B 435/14 (https://dejure.org/2015,495)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 9 B 435/14 (https://dejure.org/2015,495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtbestehen systemischer Mängel im bulgarischen Asylverfahren im Rahmen der Abschiebung eines Asylbewerbers

  • keienborg.de (Kurzinformation und Auszüge)

    PTBS als Abschiebungshindernis - Mindestanforderungen an ein Attest

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14
    BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rdnr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14
    Denn mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 - juris, Rdnr. 42 bis 61) unter Auswertung der dortigen Erkenntnisquellen (Berichte des UNHCR, Bulgarien als Asylland vom 02.01.2014 und April 2014; aida, National Country Report Bulgaria vom 18.04.2014; bordermonitoring, The Situation of Asylum Seekers and Refugees in Bulgaria, 2014) und des Bulgarienberichts von Amnesty International von 2014 ("Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Bulgarien sind weiterhin auszusetzen") geht das beschließende Gericht derzeit davon aus, dass in Bulgarien ein ausreichend ausdifferenziertes Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen und zur Durchführung eines effektiven Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens installiert ist, das - von einzelnen Unzulänglichkeiten, die abgrenzbare Personengruppen betreffen können, abgesehen - als solches den auch unionsrechtlich zu stellenden Anforderungen noch genügt und eine ordnungsgemäße Behandlung der Flüchtlinge ermöglicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, OVG LSA, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 M 29/12 -, beide juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, OVG LSA, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 M 29/12 -, beide juris).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14
    Die Voraussetzungen liegen vor, wenn ein Asylbewerber wegen systemischer Mängel, also strukturell bedingter, größerer Funktionsstörungen, im konkret zu entscheidenden Fall in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 - HUDOC Rdnr. 98;.
  • VG Oldenburg, 16.02.2015 - 12 B 595/15

    Bulgarien; Dublin; systemische Schwachstellen

    Etliche Gerichte gehen infolge der dargestellten Verbesserungen und der Aufhebung der Empfehlung seitens des UNHCR, von Überstellungen allgemein abzusehen, davon aus, dass systemische Mängel nicht mehr vorliegen (vgl. zuletzt etwa: VG Magdeburg, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 9 B 435/14 - und vom 5. Dezember 2014 - 9 B 418/14 - VG Kassel, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 3 L 2073/14.KS.A - VG Hannover, Beschluss vom 25. September 2014 - 10 B 11073/14 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2014 - 13 L 1690/14.A - VG Bremen, Beschluss vom 1. September 2014 - 3 V 644/14 - VG Augsburg, Beschluss vom 25. August 2014 - Au 7 S 14.50199 - VG Würzburg, Beschluss vom 18. August 2014 - W 6 S 14.50098 - jeweils juris).
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