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   BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90   

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https://dejure.org/1990,156
BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90 (https://dejure.org/1990,156)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1990 - 9 B 45.90 (https://dejure.org/1990,156)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1990 - 9 B 45.90 (https://dejure.org/1990,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; VwGO § 86 Abs. 1; VwVfG § 23
    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich verfaßten Asylantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übersetzung - Fremdsprachiger Asylantrag - Vorbringen des Ausländers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 109
  • VBlBW 1991, 53
 
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Wird zitiert von ... (565)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Ein berücksichtigungsbedürftiger Umstand dieser Art ist - neben anderen - auch die Herkunft des asylbegehrenden Ausländers aus einem Kulturkreis mit Wertvorstellungen und Verhaltensgeboten, die sich erheblich von den hier geltenden unterscheiden (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 113).

    Das Tatsachengericht kann eine in sich nicht stimmige Aussage eines Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal, je nach der Art dieser Angaben, des Ausmaßes ihrer Widersprüchlichkeit sowie der Art ihres Zustandekommens, als dennoch glaubhaft werten, wie es das Berufungsgericht in dem Urteil getan hatte, das dem von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - (a.a.O.) zugrunde liegt.

    Damit liegt auch die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - (a.a.O.) nicht vor.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Das Berufungsgericht hat den politischen Charakter einer etwaigen, der Klägerin drohenden Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung nicht deshalb verneint, weil es einen anderslautenden Rechtssatz zugrunde gelegt hat, sondern weil es die auch von ihm in Übereinstimmung mit den genannten Urteilen und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - a.a.O. Nr. 95 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 ) für erforderlich erachtete Anknüpfung einer Strafe wegen Wehrdienstentziehung an die politische Überzeugung des Wehrdienstflüchtlings nicht festzustellen vermocht hat.
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19) und vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 - (a.a.O. Nr. 23), wonach - auch - eine Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung nur dann politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn damit an die politische Überzeugung oder an sonstige asylerhebliche persönliche Merkmale angeknüpft wird, liegt nicht vor.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Ebensowenig ist es dem Tatsachengericht jedoch verwehrt, in sich widersprüchliche Angaben eines Asylbewerbers auch bei Berücksichtigung seiner Prägung durch andersartige Lebensverhältnisse und Wertvorstellungen als nicht glaubhaft zu würdigen (vgl. etwa Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die von den Beteiligten weder beantragt noch wenigstens angeregt worden ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 ; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Demgemäß verkörpert die von dem Antragsteller vorgelegte deutsche Übersetzung von Antrag und Antragsbegründung auch für das überprüfende Verwaltungsgericht das Vorbringen des Ausländers im behördlichen Verfahren; diesen vom Ausländer seinerzeit vorgelegten deutschen Text hat das Gericht grundsätzlich seiner Überzeugungsbildung zugrunde zu legen, es sei denn, der Ausländer weist darauf hin, die vorgelegte Übersetzung gebe seine damaligen fremdsprachlichen Angaben nicht zuverlässig und unverfälscht wieder, oder solche Bedenken lassen sich anhand objektiver Anhaltspunkte erkennen (vgl. zur Maßgeblichkeit der im Gerichtsverfahren von dem Ausländer selbst vorgelegten Übersetzung bereits Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 9 CB 31.88 -).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die von den Beteiligten weder beantragt noch wenigstens angeregt worden ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 ; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Die weiterhin noch geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (BVerwGE 78, 332 ) insoweit, als das Merkmal der "Sicherheit vor politischer Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG auch das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage erfordert, betrifft lediglich nicht entscheidungstragende Ausführungen des Berufungsgerichts (vgl. S. 15 ff. Urteilsausfertigung) und ist außerdem bereits nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89, ebenso BVerwG 9 C 36.89, BVerwG 9 C 40.89, BVerwG 9 C 49.89, BVerwG 9 C 54.89, BVerwG 9 C 56.89 und BVerwG 9 C 73.89 - (Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 13, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist ferner geklärt, daß auch dann, wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich ist, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
    Das Berufungsgericht hat den politischen Charakter einer etwaigen, der Klägerin drohenden Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung nicht deshalb verneint, weil es einen anderslautenden Rechtssatz zugrunde gelegt hat, sondern weil es die auch von ihm in Übereinstimmung mit den genannten Urteilen und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - a.a.O. Nr. 95 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 ) für erforderlich erachtete Anknüpfung einer Strafe wegen Wehrdienstentziehung an die politische Überzeugung des Wehrdienstflüchtlings nicht festzustellen vermocht hat.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 56.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 36.89

    Politische Verfolgung von Äthiopiern im Sudan - Ausschluss der politischen

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
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