Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 01.11.2016

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   BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16   

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BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16 (https://dejure.org/2017,8085)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 9 B 48.16 (https://dejure.org/2017,8085)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 9 B 48.16 (https://dejure.org/2017,8085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 133 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Begriff der selbstständig tätig werdenden Person im Kommunalabgabenrecht; Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung; Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer nachhaltigen selbstständigen ...

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der selbstständig tätig werdenden Person im Kommunalabgabenrecht; Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung; Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer nachhaltigen selbstständigen ...

  • rechtsportal.de

    Begriff der selbstständig tätig werdenden Person im Kommunalabgabenrecht; Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung; Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer nachhaltigen selbstständigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16
    Vielmehr hält sie die Anwendung des im Rahmen der Verwirkung zu prüfenden Zeit- und Umstandsmoments (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 8 C 9.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 55 Rn. 24) durch den Verwaltungsgerichtshof auf den vorliegenden Fall für verfehlt.
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16
    Aus einem Schweigen der Urteilsgründe zu einem bestimmten Vorbringen eines Beteiligten kann noch nicht geschlossen werden, das Gericht habe dieses nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16
    Die Geltendmachung einer fehlerhaften Rechtsanwendung genügt jedoch nicht den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Die von der Beschwerdeführerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 eingelegte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. März 2017 Az. 9 B 48.16, der ihren damaligen Bevollmächtigten am 22. März 2017 zuging, zurück.
  • BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19

    Vorwurf der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Auslegung eines

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 7. März 2017 - 9 B 48.16 - juris Rn. 9).

    Dass die Klägerin den Rückübertragungsbescheid anders verstehen möchte und die Rechtsauffassung des Gerichts nicht teilt, stellt die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht infrage (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 48.16 - juris Rn. 9).

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