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   BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93   

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BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93 (https://dejure.org/1993,199)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1993 - 9 B 512.93 (https://dejure.org/1993,199)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 (https://dejure.org/1993,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abs. 3, § 138 Nr. 6; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 264 (Ls.)
  • DVBl 1994, 210
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
    Bei Erhebung dieser Rüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts außer der substantiierten Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, auch Ausführungen dazu erforderlich, daß der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 m.w. N.), die geschehene Gehörsverletzung mithin ursächlich für das angefochtene Urteil sein kann, - ein Erfordernis, an dem im vorliegenden Fall die allein auf die Mangelhaftigkeit des Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof gestützte Gehörsrüge scheitert.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
    Selbst wenn die Beschwerde mit diesen Darlegungen eine Widersprüchlichkeit innerhalb der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils dargetan hätte (vgl. zur Abgrenzung von Terrorismusbekämpfung und Gegenterror Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 137 und 139) und wenn ferner einzelne Widersprüche in einer umfangreichen Urteilsbegründung - überhaupt - ein Mangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 , § 138 Nr. 6 VwGO wären, so würde das angefochtene Urteil jedenfalls nicht auf diesem Mangel beruhen.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
    Ist ein Urteil - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
    Selbst wenn die Beschwerde mit diesen Darlegungen eine Widersprüchlichkeit innerhalb der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils dargetan hätte (vgl. zur Abgrenzung von Terrorismusbekämpfung und Gegenterror Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 137 und 139) und wenn ferner einzelne Widersprüche in einer umfangreichen Urteilsbegründung - überhaupt - ein Mangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 , § 138 Nr. 6 VwGO wären, so würde das angefochtene Urteil jedenfalls nicht auf diesem Mangel beruhen.
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht eine auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützte Berufungsentscheidung, gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden kann, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil, das in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschluss vom 20. August 1993 BVerwG 9 B 512.93 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
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