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   BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99   

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BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99 (https://dejure.org/2000,119)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 9 B 518.99 (https://dejure.org/2000,119)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 (https://dejure.org/2000,119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 a; StPO § 244 Abs. 5; VwGO §§ 86, 87 b, §§ 96, 98; ZPO § 412
    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; sachverständiger Zeuge; Auslandssachverständiger/ausländisches Sachverständigengutachten; Auslandszeuge; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung Zeugenaussage vor beauftragtem Richter; ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Beweisanträgen - Amtliche Auskunft - Sachverständigenbeweis - Zeuge - Sachverständiger Zeuge - Auslandssachverständiger - Auslandszeuge - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verwertung Zeugenaussage vor beauftragtem Richter - Zurückweisung als verspätet - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; VwGO § 86; VwGO § 87 b; VwGO § 96; VwGO § 98; ZPO § 412; StPO § 244 Abs. 5
    D (A), Verfahrensrecht, Ablehnung, Amtliche Auskunft, Sachverständige, sachverständige Zeugen, Zeugen, Auslandssachverständiger, Auslandszeuge, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Verspätetes Vorbringen, Zurückweisung, Präklusion, Beweisantrag, Ausforschungsbeweisantrag, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16 a; ; VwGO § 86; ; VwGO § 87 b; ; VwGO § 96; ; VwGO § 98; ; ZPO § 412; ; StPO § 244 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylrecht - Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; sachverständiger Zeuge; Auslandssachverständiger/ausländisches Sachverständigengutachten; Auslandszeuge; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 43
 
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Wird zitiert von ... (204)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Das Berufungsgericht stützt sich insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Tatsacheninstanzen einen Beweisantrag auf Einholung von Sachverständigengutachten oder einer amtlichen Auskunft im allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen gem. § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO oder mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen können (vgl. zuletzt die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206 und vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - ; jeweils m.w.N.).

    Schöpft das Gericht seine besondere Sachkunde aus vorhandenen Gutachten und amtlichen Auskünften, so muß der Verweis hierauf dem Einwand der Beteiligten standhalten, daß in diesen Erkenntnisquellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfragen enthalten sind (vgl. den Beschluß vom 11. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr anerkannt, daß auch eine sog. materielle oder Verwirkungspräklusion grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist und vom Gesetzgeber auch zur effektiven Gestaltung von Verfahren, welche der Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen dienen, vorgesehen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 = NVwZ 1997, 489 m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Soweit die Beschwerde ferner (unter III. 1 der Beschwerdebegründung) die fehlerhafte Wiedergabe und Verwertung von Erkenntnismitteln und einer Zeugenaussage im Berufungsurteil rügt, erhebt sie damit Einwendungen gegen die Feststellung des Sachverhalts im Berufungsurteil, die nicht der Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unterliegen, sondern im Wege eines fristgebundenen Antrags auf Tatbestandsberichtigung nach § 119 VwGO hätten geltend gemacht werden müssen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - ).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 7 B 199.98

    Verletzung der Aufklärungspflicht infolge Ablehnung von Beweisanträgen -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt nur vor in bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluß vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95

    Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger";

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Ferner ist es gerade die Aufgabe des Sachverständigen, (sachverständige) "Wertungen" vorzunehmen und gegebenenfalls auch "subjektive Einschätzungen" aufgrund besonderer Sachkunde - im Asylverfahren typischerweise zur Vorbereitung und Fundierung einer vom Gericht selbst anzustellenden Gefahrenprognose - abzugeben; das kann auch bei einem sachverständigen Zeugen in Betracht kommen, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38, 42; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 5. September 1991 - 2 BvR 1084/90 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - InfAuslR 1996, 186).
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Insoweit hätte der Beweisantrag indessen - wie bereits ausgeführt - schon mangels Substantiierung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen abgelehnt werden können; der Senat bemerkt außerdem, daß eine Ablehnung insoweit im Hinblick auf den Aufenthalt der Zeugen im Ausland auch unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 zur Verfassungsmäßigkeit des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO und BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 410/97 - NStZ 1998, 158 zur Notwendigkeit der Darlegung der für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte durch den Tatrichter).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Die zusätzlich gegebene Begründung hätte daher nur ausgereicht, um den Antrag in bezug auf die Vernehmung des Herrn T. A. als Zeuge abzulehnen, weil nicht im einzelnen (substantiiert) dargelegt worden ist, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von diesem Zeugen zu erwarten gewesen wären (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155 = BayVBl 1989, 59).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90

    Verletzung des Asylgrundrechts durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Ferner ist es gerade die Aufgabe des Sachverständigen, (sachverständige) "Wertungen" vorzunehmen und gegebenenfalls auch "subjektive Einschätzungen" aufgrund besonderer Sachkunde - im Asylverfahren typischerweise zur Vorbereitung und Fundierung einer vom Gericht selbst anzustellenden Gefahrenprognose - abzugeben; das kann auch bei einem sachverständigen Zeugen in Betracht kommen, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38, 42; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 5. September 1991 - 2 BvR 1084/90 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - InfAuslR 1996, 186).
  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Grundsätzlich ist das Gericht aber bei der Bestimmung der Zahl und bei der Auswahl der Gutachter frei und nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - ); das gilt auch für die Einschätzung, ob ein bestimmter Gutachter über bessere oder überlegene Erkenntnismittel verfügt.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
    Insoweit hätte der Beweisantrag indessen - wie bereits ausgeführt - schon mangels Substantiierung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen abgelehnt werden können; der Senat bemerkt außerdem, daß eine Ablehnung insoweit im Hinblick auf den Aufenthalt der Zeugen im Ausland auch unter den Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 zur Verfassungsmäßigkeit des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO und BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 410/97 - NStZ 1998, 158 zur Notwendigkeit der Darlegung der für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte durch den Tatrichter).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 102.97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz - Darlegungsanforderungen an

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

  • BVerwG, 19.12.1996 - 9 B 320.96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung von in der mündlichen

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97

    Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit,

  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 09.08.1993 - 5 B 1.93

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Umfang der prozessualen

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