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   BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13   

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BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13 (https://dejure.org/2013,11190)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 9 B 6.13 (https://dejure.org/2013,11190)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 (https://dejure.org/2013,11190)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    ABMG (a. F.) § 3 Abs. 2 Satz 1; MautHV (a. F.) § 1
    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten; Ermittlung; Achsklasse; Gestaltungsspielraum; Typisierung; Pauschalierung; Verwaltungspraktikabilität.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ABMG (a.F.) § 3 Abs. 2 Satz 1
    Achsklasse; Achszahl; Differenzierung; Ermittlung; Gestaltungsspielraum; LKW-Maut; Mautsatz; Pauschalierung; Sachgerechtigkeit; Typisierung; Verwaltungspraktikabilität; Wegekosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 1aF ABMG, § 1aF MautHV, § 3 Abs 2 S 1 BFStrMG
    Rechtmäßigkeit der LKW-Mautsätze

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Höhe der Mautgebühren

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung der Mautsätze nach der Achszahl der mautpflichtigen Fahrzeuge i.R.d. Aufteilung der Fahrzeuge in Achsklassen

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der LKW-Mautsätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzierung der Mautsätze nach der Achszahl der mautpflichtigen Fahrzeuge i.R.d. Aufteilung der Fahrzeuge in Achsklassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der Lkw-Mautsätze weiter offen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der Lkw-Mautsätze weiter offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LKW-Mautsätze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LKW-Maut und die sachgerechte Differenzierung der Mautsätze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1160
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Insoweit kann die Zusammenfassung mautpflichtiger Fahrzeuge verschiedener Achszahl in einer Achsklasse mit gleichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit unter den Gesichtspunkten der Typisierung, Pauschalierung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein (im Anschluss an Urteil vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325 Rn. 25, 29 und 40).

    Denn die einschlägigen Maßstäbe sind bereits dem Urteil vom 4. August 2010 zu entnehmen - BVerwG 9 C 6.09 - (BVerwGE 137, 325 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109; jeweils Rn. 29), mit dem die Rechtssache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wurde.

    So fehlt es an einer eindeutigen und quantifizierbaren Korrelation zwischen den für Gewichtsklassen der Fahrzeuge ermittelten Kapazitätskosten und der Achszahl nicht bereits deshalb, weil diese Kosten nur indirekt über eine Äquivalenzziffer auf die Achszahl bezogen werden können (vgl. Urteil vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109 Rn. 34 ) oder weil die Achszahl ausweislich des Wegekostengutachtens mit Blick auf Fahrzeuglänge, Beschleunigung und Sicherheitsabstand ein lediglich "brauchbares Orientierungsmaß" für den dynamischen Flächenverbrauch und damit die Kapazitätskosten darstellt (Urteil vom 4. August 2010 a.a.O. Rn. 32).

    Auch die vom Gewicht der Fahrzeuge abhängigen Kosten, die zunächst nach Achskategorien und Gewichtsklassen ermittelt wurden, konnten nur aufgrund von Wertungen (Gewichtung nach der AASHO-Funktion) der Anzahl der Achsen zugeordnet werden (Urteil vom 4. August 2010 a.a.O. Rn. 27).

    So ist schon auf der Grundlage des Urteils vom 4. August 2010 (a.a.O. siehe insbesondere Rn. 25) ersichtlich und bedarf nicht der Klärung in einem weiteren Revisionsverfahren, dass der Verordnungsgeber bei der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (Einteilung der Achsklassen) freier ist als bei der Ermittlung des Gebührensatzes nach Maßgabe der Kostenverursachung (Verteilung der Wegekosten auf bereits vorgegebene Achsklassen).

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Feststellung, bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sei nach dem Vorbringen der Beklagten davon auszugehen gewesen, dass die Kapazitätskosten bei der Achszahldifferenzierung nicht berücksichtigt worden seien, zu Recht auf Angaben des Gutachters Prof. Dr. T. gestützt, die dieser ausweislich des Zurückverweisungsurteils vom 4. August 2010 - BVerwG 9 C 6.09 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 109 Rn. 34 ) in der mündlichen Verhandlung vom selben Tage gemacht hat.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Weder dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - (BVerfGE 45, 142 ) noch dem weiter genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - (BVerwGE 80, 355 ) kann ein solcher auf die Festsetzung der Mautsätze bezogener Rechtssatz entnommen werden.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass dem Normgeber bei der Bewältigung komplexer Sachverhalte, die mit der Einführung eines neuen Massenverfahrens (wie hier zur Erhebung streckenbezogener Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge) bei noch ungenügender Datenbasis verbunden ist, ein angemessener Zeitraum zur Sammlung von Erfahrungen eingeräumt werden muss, innerhalb dessen er sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 ; Kammerbeschluss vom 17. November 2004 - 2 BvL 10/02 - NVwZ 2005, 440).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit - hier die Zusammenfassung von Fahrzeugen in einer Achsklasse mit einheitlichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit - noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N. und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5; zur Typisierungsbefugnis vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. - BVerfGE 100, 138 und Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit - hier die Zusammenfassung von Fahrzeugen in einer Achsklasse mit einheitlichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit - noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N. und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5; zur Typisierungsbefugnis vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. - BVerfGE 100, 138 und Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass dem Normgeber bei der Bewältigung komplexer Sachverhalte, die mit der Einführung eines neuen Massenverfahrens (wie hier zur Erhebung streckenbezogener Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge) bei noch ungenügender Datenbasis verbunden ist, ein angemessener Zeitraum zur Sammlung von Erfahrungen eingeräumt werden muss, innerhalb dessen er sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 ; Kammerbeschluss vom 17. November 2004 - 2 BvL 10/02 - NVwZ 2005, 440).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Beteiligter die in seinen Erkenntnisbereich bzw. in seine Sphäre fallenden Tatsachen substantiieren, um Anlass zu weiterer gerichtlicher Sachverhaltsermittlung zu geben (vgl. Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 181 S. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Weder dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - (BVerfGE 45, 142 ) noch dem weiter genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - (BVerwGE 80, 355 ) kann ein solcher auf die Festsetzung der Mautsätze bezogener Rechtssatz entnommen werden.
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit - hier die Zusammenfassung von Fahrzeugen in einer Achsklasse mit einheitlichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit - noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N. und vom 30. April 2009 - BVerwG 9 B 60.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 57 Rn. 5; zur Typisierungsbefugnis vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. - BVerfGE 100, 138 und Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13
    Das folgt schon daraus, dass das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht hierbei nicht dieselbe Rechtsvorschrift zur Anwendung gebracht haben wie das Oberverwaltungsgericht, nämlich § 3 Abs. 2 Satz 1 ABMG a.F. (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

  • BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 9 A 118/16

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Fragen zur Berechnung der LKW-Maut

    Nachdem infolge des Urteils des Senats vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Zweifel an der Wirksamkeit der ursprünglich durch Rechtsverordnung geregelten Mautsätze aufgekommen waren, ordnete der Gesetzgeber durch § 14 Abs. 3 BFStrMG mit Wirkung vom 27. Juli 2013 (BGBl. I 2013 S. 2550) die rückwirkende Geltung der im Gesetz geregelten Mautsätze auch für die Zeit vor dem 19. Juli 2011 an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    Die nachfolgende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - ändere an den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Mauthöheverordnung nichts.

    Nachdem infolge des (nicht rechtskräftig gewordenen) Urteils des Senats vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Zweifel an der Wirksamkeit der ursprünglich durch Rechtsverordnung geregelten Mautsätze aufgekommen waren, ordnete der Gesetzgeber durch § 14 Abs. 3 BFStrMG mit Wirkung vom 27. Juli 2013 (BGBl. I 2013 S. 2550) jedoch die rückwirkende Geltung der im Gesetz geregelten Mautsätze auch für die Zeit vor dem 19. Juli 2011 an.

    Das Urteil ist durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - aufgehoben und die Rechtssache zurückverwiesen worden.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, a. a. O. Rn. 5, sowie Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, a. a. O. Rn. 29.

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Die Feststellungen mögen schwierig sein und in Einzelfällen die Hinzuziehung eines Sachverständigen erfordern; praktisch undurchführbar sind sie aber nicht, zumal die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen des Klägers, der die in seinen Erkenntnisbereich bzw. in seine Sphäre fallenden Tatsachen substantiieren muss, keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 112 Rn. 14).
  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin ebenfalls bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 5 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. mit ähnlicher Argumentation BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 35; zitiert nach juris.

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09

    LKW-Maut ist rechtmäßig

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn die Klägerin zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 5 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. mit ähnlicher Argumentation BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 35; zitiert nach juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 12 B 11.16

    Gebührenhöhe für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG;

    Da die Informationsgebührenverordnung länger als zehn Jahre in Kraft ist, bestand ein angemessener Zeitraum zur Sammlung von Daten und Erfahrungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - NVwZ 2013, 1160, juris Rn. 5), um sachgerechte Kriterien in den Grenzen der Praktikabilität für eine gleichmäßige Zuordnung der Fälle mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand zu der Gebührenskala der Tarifstelle 2.2 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV zu entwickeln.
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

    Ergeben sich aus technischem Fortschritt oder Fortentwicklung der (Verwaltungs-)Praxis ohne unangemessenen Verwaltungsaufwand realitätsnähere Maßstäbe, sind diese im Lichte einer wirklichkeitsgerechteren Beitragsbemessung zu wählen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 BvL 11/10 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2014:ls20140212.1bvl001110] - BVerfGE 135, 238 Rn. 21; BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 und vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 14, 17; Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 - NVwZ 2013, 1160 Rn. 5; vgl. zur Möglichkeit der zeitnahen Einbeziehung technischer Entwicklungen in die Beitragsbemessung bereits BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 - BVerwGE 112, 194 ).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Sie setzt nach § 98 VwGO i.V.m. § 450 ZPO einen den Anforderungen des § 359 ZPO genügenden Beweisbeschluss voraus (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2013 - BVerwG 9 B 6.13 - NVwZ 2013, 1160 Rn. 27; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 98 Rn. 247 m.w.N.).
  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10

    Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn der Kläger zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 5 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. mit ähnlicher Argumentation BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 35; zitiert nach juris.

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10

    Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d.

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch (IV.).

    Auch wenn die Klägerin zunächst und in der Hauptsache Einwendungen gegen den ersten Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenermittlung) erhoben hat, ist Gegenstand der rechtlichen Überprüfung der Kammer auch der zweite Rechenschritt des Wegekostengutachtens (Kostenallokation und Mautdifferenzierung), jedenfalls soweit dieser Gegenstand in dem Verfahren "Obst" war (Verwaltungsgericht Köln 25 K 6356/05; OVG NRW 9 A 2054/07; BVerwG 9 C 6.09 und 9 B 6.13).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 5 m.w.N.; zitiert nach juris.

    vgl. mit ähnlicher Argumentation BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Rn. 35; zitiert nach juris.

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12

    Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

  • VG Berlin, 29.03.2019 - 2 K 95.17

    Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz -

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber;

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 545/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der

  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 546/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 544/11

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der

  • BVerwG, 03.07.2013 - 9 B 5.13

    Festsetzung der gebietsbezogenen Geschossflächenzahl für den unbeplanten

  • OVG Hamburg, 27.10.2020 - 1 Bf 437/19

    Heranziehung zu Gebühren für die Entnahme von Wasser aus der Süderelbe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 11 A 3991/19

    Klärungsbedürftigkeit des Sichverschaffens einer genauen Kenntnis des

  • VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15

    Nichtbetreiben i.S.v. § 204 Abs. 2 S. 2 BGB im Verwaltungsprozess

  • OVG Sachsen, 11.12.2013 - 5 A 732/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Verjährung, Verwirkung, Zugang,

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