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   BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02   

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BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02 (https://dejure.org/2003,11412)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2003 - 9 B 64.02 (https://dejure.org/2003,11412)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 (https://dejure.org/2003,11412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Grundsatzrevision bei Rüge der Verletzung irreversiblen Landesrechts ; Hinreichende Bezeichnung der Rüge einer Divergenz zwischen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Eine der Regelung des Art. 97 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vergleichbare Vorschrift, die das Bundesverwaltungsgericht berechtigt hat, die Auslegung und Anwendung von Art. 2 BayVwVfG im Revisionsverfahren zu überprüfen (vgl. BVerwGE 82, 336 ), existiert in Sachsen nicht.

    Daran fehlt es hier schon deswegen, weil sich die von der Beschwerde angeführte längere Passage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1989 (BVerwG 8 C 88.88 BVerwGE 82, 336) jedenfalls nicht auf die vom Oberverwaltungsgericht angewandte Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 7 SächsKAG bezieht.

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze ist jedoch kein Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern nur ein Fehler, der die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betrifft und infolgedessen nur unter den nach dem oben Gesagten hier nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 VwGO zur Zulassung der Revision führen kann (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).

    Den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwogenen Ausnahmefall einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 a.a.O.) macht die Beschwerde nicht geltend.

  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Eine erfolgreiche Divergenzrüge setzt aber ebenso wie eine Grundsatzrüge voraus, dass sie sich auf eine in einem Revisionsverfahren klärungsfähige und mithin jedenfalls revisible Rechtsfrage bezieht (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1976 BVerwG 7 B 18.76 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeder Grundlage entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Eine solche Rüge ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgestellten und die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Ohnehin ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offen, ob ein solcher Verstoß überhaupt einen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellt (vgl. etwa Beschluss vom 11. März 1998 BVerwG 8 BN 6.97 Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 144).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeder Grundlage entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Dem Vorwurf der Willkür, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, setzt sich eine gerichtliche Entscheidung erst dann aus, wenn sie unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und die Rechtslage deshalb in krasser Weise verkannt wurde (vgl. BVerfGE 89, 1 ; Beschluss vom 31. März 1998 - 1 BvR 2008/97 - NJW 1998, 2583; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2003 - BVerwG 9 B 64.02 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich - wie hier - mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeder Grundlage entbehrt (Beschluss vom 21. Februar 2003 - BVerwG 9 B 64.02 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Unterlaufen dem Richter Fehler bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts, so handelt es sich nicht, auch nicht ausnahmsweise im Fall objektiver Willkür, um Verfahrensfehler (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - juris Rn. 5 und vom 21. Februar 2003 - BVerwG 9 B 64.02 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.10.2023 - 6 B 8.23
    Die gerügten Mängel führen mit Blick auf die von der Beschwerde für fehlerhaft erachtete Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht auf einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern auf einen Fehler, der die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betrifft (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6 sowie vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze

    Ein solcher Fehler, der die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung zum Gegenstand hat, kann nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 VwGO zur Zulassung der Revision führen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6).

    Denn auch ein Verstoß gegen Denkgesetze führt grundsätzlich nicht auf einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern auf einen Fehler, der die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betrifft (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 12.07.2006 - 8 B 14.06

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Verwirkung der Rücknahme eines

    13 Soweit die Beschwerde eine willkürliche Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht sieht, verkennt sie, dass Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung ebenso wie etwa eine unrichtige Gesetzesauslegung regelmäßig dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 21. Februar 2003 BVerwG 9 B 64.02 juris).

    Im Übrigen liegt Willkür erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder ihr Inhalt in krasser Weise missdeutet wird (Beschluss vom 21. Februar 2003 BVerwG 9 B 64.02 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22

    Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens

    Ein solcher Mangel - läge er denn vor - beträfe die Auslegung und Anwendung materiellen Rechts und wäre nicht geeignet, einen Mangel im gerichtlichen Verfahren darzutun (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6 und vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - NVwZ 2012, 1490 Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der

    Ein solcher Fehler, der die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 VwGO zur Zulassung der Revision führen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f., vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 10 BN 2.18

    Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung; Auslegung

    Der Vorwurf einer willkürlichen Auslegung und Anwendung materiellen Rechts - einschließlich des Satzungsrechts einer Gemeinde - kann jedoch einen Mangel im gerichtlichen Verfahren nicht dartun (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 B 16.21

    Rückforderung von hochschulrechtlichen Rückmeldegebühren eines Studenten aufgrund

    Eine Zulassung wegen Divergenz kommt deswegen dann nicht in Betracht, wenn die behauptete Abweichung eine Rechtsvorschrift oder einen Rechtsgrundsatz des nichtrevisiblen Rechts betrifft, und zwar - vorbehaltlich des hier nicht einschlägigen Sonderfalls des § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO - auch dann nicht, wenn dieses mit dem revisiblen Recht inhaltsgleich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 S. 24, vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 4 sowie vom 19. Oktober 2006 - 9 B 11.06 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 B 15.21

    Keine Revisibilität der §§ 194 ff. BGB bei analoger Anwendung auf einen

  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl

  • OVG Saarland, 17.04.2013 - 3 A 268/11
  • BVerwG, 03.02.2012 - 9 BN 3.11

    Verfassungsmäßigkeit einer Differenzierung innerhalb des Kreises der

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