Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8706
BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96 (https://dejure.org/1997,8706)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1997 - 9 B 640.96 (https://dejure.org/1997,8706)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 9 B 640.96 (https://dejure.org/1997,8706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte - Bindungswirkung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils bezüglich einer Verfolgungsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96
    Der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, durch das ein Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bejaht wird, kommt hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG auch bezüglich der Verfolgungsprognose keine Bindungswirkung nach § 121 VwGO zu (zur fehlenden Identität der Streitgegenstände vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 9 B 142.92

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung von vietnamesischen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Da diese Begründung zutrifft, bedarf es auch im Revisionsverfahren insoweit keiner Überprüfung (zur fehlenden Bindungswirkung der rechtskräftig bestätigten Verpflichtung zur Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG vgl. den Beschluß des Senats vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 9 B 714.98

    Eingriff in die freie Beweiswürdigung

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 663.98

    Differierende Beweiswürdigung von Erstgericht und Berufungsgericht als

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 612.98

    Darlegungsanforderungen an die sog. "Grundsatzrüge" und "Verfahrensrüge" -

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 -
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 615.98

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatzrüge bzw. die Verfahrensrüge - Eingriff

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 9 B 778.98

    Gefahr einer intensiven menschenrechtswidrigen Behandlung durch die Regierung im

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 664.98

    Differierende Beweiswürdigung von Erst- und Berufungsgericht als Verfahrensmangel

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 616.98

    Abweichende Prognoseentscheidungen von Verwaltungsgericht und Berufungsgericht

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 715.98

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Rechtfertigung einer Abschiebung

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 24.06.1998 - 9 B 605.98

    Freiheit der Beweiswürdigung - Drohung intensiver menschenrechtswidriger

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht