Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19444
BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15 (https://dejure.org/2016,19444)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2016 - 9 B 65.15 (https://dejure.org/2016,19444)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 (https://dejure.org/2016,19444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UVP-RL Art. 11; UmwRG § 4; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1; VwVfG § 46
    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung; Verfahrensfehler; Rechtsverletzung; Kausalität; kumulative Wirkung; Luftschadstoffe; Baulärm; Erschütterungen; Immissionsrichtwert; Eingreifwert; Ausgleich ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    UVP-RL Art. 11
    Ausgleich in Geld; Baulärm; Beweislast; Beweismaß; Eingreifwert; Entschädigungsanspruch; Erschütterungen; Immissionsrichtwert; Kausalität; Luftschadstoffe; Planfeststellungsbeschluss; Rechtsverletzung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Untersuchungsgrundsatz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 6 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 4 Abs 1a S 1 UmwRG, § 46 VwVfG
    Überzeugung von der fehlenden Kausalität eines Verfahrensfehlers

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung der Stadt Münster; Gerichtliche Verneinung einer Rechtsverletzung wegen fehlender Kausalität i.R.e.Verfahrensfehlers der Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Verstoß ...

  • rewis.io

    Überzeugung von der fehlenden Kausalität eines Verfahrensfehlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung; Verfahrensfehler; Rechtsverletzung; Kausalität; kumulative Wirkung; Luftschadstoffe; Baulärm; Erschütterungen; Immissionsrichtwert; Eingreifwert; Ausgleich ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung der Stadt Münster; Gerichtliche Verneinung einer Rechtsverletzung wegen fehlender Kausalität i.R.e.Verfahrensfehlers der Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Verstoß ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Verfahrensfehler bei der UVP keine Rechtsverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1257
  • DVBl 2016, 1121
  • BauR 2016, 1811
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Ist der Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahrensfehler unterlaufen, darf das Gericht eine Rechtsverletzung (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b UVP-RL) nur dann gemäß § 4 Abs. 1a Satz 1 UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG wegen fehlender Kausalität verneinen, wenn es anhand der vom Vorhabenträger oder der Behörde vorgelegten Beweise, der Akten, Planunterlagen und der sonst erkennbaren Umstände die Feststellung treffen kann, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12, Altrip - BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -).

    Denn sie lassen sich auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip -, des dadurch veranlassten, allerdings erst nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen § 4 UmwRG in der Fassung des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) und der mittlerweile dazu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris) eindeutig beantworten, ohne dass es dafür der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Mit dem neu gefassten § 4 UmwRG, den der Senat in dem erstrebten Revisionsverfahren zu beachten hätte, hat der Gesetzgeber dreierlei geregelt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 41 ff. m.w.N.): Zum Ersten hat er klargestellt, dass § 46 VwVfG für nicht unter § 4 Abs. 1 UmwRG n.F. fallende - relative - Verfahrensfehler weiterhin maßgeblich ist mit der Folge, dass eine Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht allein wegen dieses Fehlers beansprucht werden kann, wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht zudem bereits entschieden, dass Bekanntmachungsfehler nach ihrer Art und Schwere nicht ohne Weiteres mit den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen vergleichbar sind (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 47, 50), mithin nicht - jedenfalls nicht stets - kausalitätsunabhängig zur Aufhebung der Entscheidung führen.

    Nach den unionsrechtlich durch Art. 11 UVP-RL geprägten Anforderungen an das nationale Recht darf eine Rechtsverletzung nur verneint werden, wenn das Gericht, ohne dem Kläger die Beweislast aufzuerlegen, anhand der vom Vorhabenträger oder der Planfeststellungsbehörde vorgelegten Beweise, der Akten und Planunterlagen und der sonst erkennbaren oder naheliegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12, Altrip - Rn. 53; s. auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 43 f., 48).

    Zwar kann das Gericht den Umstand, dass es aus allen ihm verfügbaren Erkenntnissen keinerlei Anhaltspunkte für die konkrete Möglichkeit gewinnen kann, dass die Sachentscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre, tatrichterlich frei würdigen und ihm gegebenenfalls erhebliche Bedeutung beimessen, ohne dass dies für sich genommen den Überzeugungsgrundsatz verletzt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 43).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Ist der Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahrensfehler unterlaufen, darf das Gericht eine Rechtsverletzung (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b UVP-RL) nur dann gemäß § 4 Abs. 1a Satz 1 UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG wegen fehlender Kausalität verneinen, wenn es anhand der vom Vorhabenträger oder der Behörde vorgelegten Beweise, der Akten, Planunterlagen und der sonst erkennbaren Umstände die Feststellung treffen kann, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12, Altrip - BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -).

    Denn sie lassen sich auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip -, des dadurch veranlassten, allerdings erst nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen § 4 UmwRG in der Fassung des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) und der mittlerweile dazu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris) eindeutig beantworten, ohne dass es dafür der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Dies entspricht den Voraussetzungen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 - Rn. 51) dafür genannt hat, dass das nationale Recht eine Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Buchst. b der UVP-RL verneinen kann.

    Nach den unionsrechtlich durch Art. 11 UVP-RL geprägten Anforderungen an das nationale Recht darf eine Rechtsverletzung nur verneint werden, wenn das Gericht, ohne dem Kläger die Beweislast aufzuerlegen, anhand der vom Vorhabenträger oder der Planfeststellungsbehörde vorgelegten Beweise, der Akten und Planunterlagen und der sonst erkennbaren oder naheliegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12, Altrip - Rn. 53; s. auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 43 f., 48).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    b) Ebenso wenig ist die Revision wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1988 - 4 B 7.88 - (Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - (BVerwGE 143, 249) zuzulassen.

    Der zweiten Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249) liegen, wie von der Beschwerde zutreffend angegeben, u.a. folgende Rechtssätze zugrunde: Die AVV Baulärm konkretisiert für Geräuschimmissionen von Baustellen den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (Rn. 26).

  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    b) Ebenso wenig ist die Revision wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1988 - 4 B 7.88 - (Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - (BVerwGE 143, 249) zuzulassen.

    Die erste in der Beschwerde genannte Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1988 - 4 B 7.88 - Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1) enthält den Rechtssatz, dass ein Kläger auf eine Planergänzung klagen kann, wenn er bauzeitliche Immissionen befürchtet, die das Maß des Zumutbaren überschreiten.

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Verfehlt der Tatrichter das vorgegebene Beweismaß, verlässt er den ihm durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Spielraum der Tatsachenwürdigung (s. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 Rn. 25; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 8).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Verfehlt der Tatrichter das vorgegebene Beweismaß, verlässt er den ihm durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Spielraum der Tatsachenwürdigung (s. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 Rn. 25; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Die Auswahl der berücksichtigten Messstationen muss allerdings den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen und gegebenenfalls bestehende deutliche Unterschiede der für die Vorbelastung im Plangebiet maßgeblichen Faktoren berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 129 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Welche Anforderungen bei der Auslegung von Planunterlagen im Allgemeinen erfüllt werden müssen, ist bereits in der vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 254, vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 27 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Die Beschwerde muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung dieser bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfragen des Bundesrechts führen kann (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 7 B 55.10

    Planfeststellung; Abwägung; Lärmschutz in der Planfeststellung; Auflagen im

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
    Die in der Beschwerde genannten Entscheidungen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1999 - 4 VR 3.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 und vom 31. Januar 2011 - 7 B 55.10 - Buchholz 445.4 § 68 WHG Nr. 1) enthalten den Rechtssatz, dass alle im jeweiligen Einzelfall von der Planung betroffenen Belange abwägungserheblich sind, mit Ausnahme derjenigen, die geringwertig oder nicht schutzwürdig sind.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Ein solcher Verfahrensfehler wäre aber nur dann beachtlich, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Fehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. BVerwGE 161, 180 Rn. 36; BVerwG, NVwZ 2016, 1257 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 2020 - 9 A 5.20 -, juris Rn. 25, und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 47, 50, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG a. F.; Külpmann, in: juris-PR-BVerwG 12/2016 Anm. 6, B.II.2.b).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 2020 - 9 A 5.20 -, juris Rn. 23 f., und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, juris Rn. 41, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 -, juris Rn. 5.

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Klagt - wie hier - ein Individualkläger, kommt es gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG nur darauf an, ob ihm selbst die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen worden ist; auf die Verkürzung der Verfahrensrechte anderer Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit kann sich ein solcher Beteiligter dagegen nicht berufen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 5 unter Hinweis auf BT-Drs. 18/5927 S. 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht