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   BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09   

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BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09 (https://dejure.org/2010,4052)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 (https://dejure.org/2010,4052)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 9 B 74.09 (https://dejure.org/2010,4052)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 132 Abs 2 VwGO
    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen; Gefährlichkeit von Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier

  • rewis.io

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

  • ra.de
  • rewis.io

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen; Gefährlichkeit von Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    b) Ebenfalls nicht durchgreifen kann die Divergenzrüge, soweit die Beschwerde meint, das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) und das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ) hätten den Rechtssatz aufgestellt,.

    Der Hinweis auf die Beißstatistiken ändert hieran nichts, weil die Anzahl der Beißvorfälle in Bezug zum Bestand der betreffenden Hunde gesetzt werden muss (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 a.a.O. S. 161).

    Es liegt auf der Hand, dass für eine Gefahrenprognose bezüglich der genannten Hunderassen auf der Grundlage von Beißvorfällen auf das Verhältnis dieser Zahlen zum Gesamtaufkommen der einzelnen Hunderassen abgestellt werden muss (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    bb) Soweit die Beschwerde als Gehörsverstoß ansieht, dass der Verwaltungsgerichtshof aus den Dissertationen Mittmann und Johann einen anderen Schluss zieht als die Verfasserinnen, liegt darin ein Angriff auf die Tatsachenwürdigung durch das Gericht, die dem materiellen Recht zuzuordnen ist und mit der ein Verfahrensverstoß nicht begründet werden kann (Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 12).

    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz kann jedoch ein Verfahrensmangel i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht aufgezeigt werden, weil Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 und vom 10. Oktober 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Wie bereits ausgeführt, hat er sich zur Frage der späteren Überprüfung einer bereits erlassenen Satzung nicht geäußert, sondern im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abgestellt, dass ein Satzungsgeber bei der Normsetzung Regelungen eines anderen Normgebers übernehmen kann, sofern es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie offensichtlich falsch bzw. überholt sind (Beschluss vom 28. Juli 2005 - BVerwG 10 B 34.05 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 10 Rn. 9).

    Die Klägerin missversteht den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2005 (a.a.O. S. 32 f.).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    "wie die vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Januar 2000 (NVwZ 2000, 929 ) postulierte, spätere Überprüfung bzw. Beobachtung des Sachverhalts im Hinblick auf die Prämisse rassebedingt erhöhter Gefährlichkeit von Hunden konkret auszugestalten ist",.

    a) Soweit die Beschwerde dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 (BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265) die - sinngemäße - Aussage entnimmt,.

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz kann jedoch ein Verfahrensmangel i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht aufgezeigt werden, weil Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 und vom 10. Oktober 2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    b) Ebenfalls nicht durchgreifen kann die Divergenzrüge, soweit die Beschwerde meint, das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) und das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ) hätten den Rechtssatz aufgestellt,.
  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, die auf Gesichtspunkte gestützt werden, mit denen die Beteiligten nicht rechnen konnten (Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; BGH, Urteil vom 13. Juni 1989 - VI ZR 216/88 - NJW 1989, 2756).
  • BGH, 13.06.1989 - VI ZR 216/88

    Hinweis auf Erforderlichkeit weiterer Beweisantritte

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, die auf Gesichtspunkte gestützt werden, mit denen die Beteiligten nicht rechnen konnten (Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; BGH, Urteil vom 13. Juni 1989 - VI ZR 216/88 - NJW 1989, 2756).
  • BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung";

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
  • BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Es handelt sich daher um eine Tatsachenfrage, die sich einer grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren entzieht (s. auch Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 5 - zur Hundesteuer).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Diese liegen vor, wenn Tatsachenbehauptungen ohne greifbare Anhaltspunkte "aufs Geratewohl" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen also fehlen (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10

    Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse

    Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Annahmen begründete Regelung zu übernehmen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 - KStZ 2006, 32 = NVwZ 2005, 1325 = Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 10 und Beschluss vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 - zitiert nach Juris).

    Abgesehen davon, dass die - unterstellt - erhöhte Beißauffälligkeit anderer Hunderassen nicht bereits ohne Bezug zum Bestand und Haltungsregime der betreffenden Hunde dazu führt, dass diese ebenfalls als abstrakt gefährlich anzusehen sind (vgl. zu einem aus vergleichbaren Gründen fehlerfrei abgelehnten Beweisantrag der schon vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des BVerwG vom 25.03.2010 - 9 B 74.09 - zitiert nach Juris), geht die Klägerin auch zu Unrecht davon aus, dass die maßgebliche Regelung in der Hundesteuersatzung der Beklagten unwirksam wäre, wenn sich aus dem eingeholten Gutachten ergäbe, dass neben der Rasse Staffordshire-Bullterrier auch andere Hunderassen als gefährlich anzusehen wären, diese aber nicht zu den in § 3 Abs. 2 Satz 3 HStS aufgeführten Hunderassen gehören.

  • VG Stuttgart, 09.11.2017 - 4 K 4634/15

    Hygieneanforderungen in Pflegeeinrichtungen

    Einer durch den Kläger zwischenzeitlich angeregten Beweiserhebung durch Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens zu den epidemiologischen Zusammenhängen bedurfte es daher nicht (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.07.2016 - 3 B 41.15 - juris Rn. 18; Beschl. v. 02.08.2013 - 6 BN 1.13 - juris Rn. 47 ff.; Beschl. v. 25.03.2010 - 9 B 74.09 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 2 A 2645/08

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Wohnnutzung eines ehemaligen

    vgl. zum Beweisermittlungsantrag: BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 9 B 74/09 -, juris Rn. 32, und vom 30. Januar 2002 - 1 B 326/01, 1 PKH 43/01 -, juris Rn. 5.
  • VG Augsburg, 06.04.2011 - Au 6 K 10.1821

    Kampfhundesteuer für Bullterrier

    Aufgrund ihrer langen Verwendung als Gebrauchs- und Schutzhunde konnte der Verordnungsgeber ohne Verfassungsverstoß den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, geringer gewichten und zurückstellen (BayVerfGH vom 12.10.1994; mit dem gleichen Ergebnis BVerwG vom 19.1.2000 a.a.O.; BVerfG vom 16.3.2004 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 26.3.2009 a.a.O. bestätigt vom BVerwG vom 25.3.2010 Az. 9 B 74/09; OVG Sachsen-Anhalt vom 22.6.2010 a.a.O.).

    Somit würde die Entscheidung auch nicht anders ausfallen, wenn das im Beweisantrag genannte Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass die Hunderassen Bullterrier und Schäfermann, Dobermann oder Weimaraner gleich gefährlich wären (ebenso zu einem gleichlautenden Beweisantrag: BVerwG 25.3.2010 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08

    Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 9 B 74.09 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 14 A 2480/09 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 23. Februar 2005 - 14 A 27/04 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 3. August 2004 - 14 A 4671/03 -, S. 2 f.; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 26. März 2009 - 2 S 1619/08 -, juris Rn. 30 ff.; OVG M.-V., Beschluss vom 3. September 2008 - 1 L 212/05 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Sa.-An., Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 L 384/05 -, juris Rn. 22; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. November 2002 - 6 C 10609/02.OVG -, KStZ 2003, 56 (58 f.); dazu, dass es vertretbar ist, Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier als so gefährlich einzustufen, dass ihre Einfuhr und Verbringung in das Inland unterbunden werden müssen, BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 (159 ff.).
  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    2.3.3.1 Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 9 B 74.09 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor, wenn für den Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (stRpr, vgl. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 33.18

    Unterlassung der Feststellung der Verletzung der Dispositionsmaxime;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte nicht, ihre Rechtsauffassung bereits in der mündlichen Verhandlung kundzutun, zumal sich diese häufig erst im Anschluss der mündlichen Verhandlung aufgrund der Schlussberatung ergeben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 9 B 74.09 - juris Rn. 19 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 2 A 2423/15

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Bestimmtheit und Nachbarschutzes

  • BVerwG, 02.08.2013 - 6 BN 1.13

    Halten gefährlicher Hunde; hier: Rottweiler; Gleichbehandlungsgrundsatz;

  • VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer; Berechnung der Spielapparatesteuer;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - 5 A 2.06

    Halten gefährlicher Hunde

  • BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 32.18

    Unterlassung der Feststellung der Verletzung der Dispositionsmaxime;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2016 - 15 A 1588/14

    Ermitteln des beitragsfähigen Aufwands nach den tatsächlichen Aufwendungen für

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 21/13

    Aufnahme der Hunderassen "Dogo Argentino" und "Cane Corso Mastiff" sowie der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 6 B 155/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11

    Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen

  • BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13

    Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

  • VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09

    Erhöhte Hundesteuer; Hundesteuer; gefährlicher Hund; Mischling; Kreuzung;

  • VG Schleswig, 07.06.2017 - 4 A 169/15

    Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer

  • VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10

    Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde; Zulässigkeit der

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