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   BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07   

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BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07 (https://dejure.org/2007,4994)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 9 B 8.07 (https://dejure.org/2007,4994)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 (https://dejure.org/2007,4994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BImSchG § 41; 16. BImSchV Tab. C der Anlage 2
    Besonders überwachtes Gleis; Lärmminderung; Korrekturwert; Gleispflegeabschlag; Zugart; Mittelwert; Durchschnittswert; Schleifzyklus; Schallmesswagen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 41
    Besonders überwachtes Gleis; BüG; Durchschnittswert; Durchschnittswert; Gleispflegeabschlag; Gleispflegeabschlag; Immissionsschutz; Klotzbremsung; Korrekturwert; Korrekturwert; Lärmminderung; Lärmminderungseffekt; Lärmschutz; Mittelwert; Mittelwert; Nahverkehrszug; ...

  • Wolters Kluwer

    Verbindung der dauerhaften Gewährleistung einer Lärmminderung mit der Anordnung eines besonders überwachten Gleises; Erfordernis der Einhaltung eines Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus

  • Judicialis

    BImSchG § 41; ; 16. BImSchV Tab. C der Anlage 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 41; 16. BImSchV Tab. C der Anlage 2
    Schienenwegerecht; Immissionsschutzrecht - Besonders überwachtes Gleis; Lärmminderung; Korrekturwert; Gleispflegeabschlag; Zugart; Mittelwert; Durchschnittswert; Schleifzyklus; Schallmesswagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1427
  • DVBl 2007, 1382 (Ls.)
  • DÖV 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07
    Die dauerhafte Gewährleistung der Lärmminderung, die mit der Anordnung des besonders überwachten Gleises verbunden sein muss (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ), verlangt nicht, dass zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss, sondern vielmehr, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werden muss.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, lässt die das besonders überwachte Gleis betreffende Fußnote zur Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV eine am Mittelwert orientierte Betrachtung des zwischen den Schleifzyklen bestehenden Lärmminderungseffekts zu (Beschluss vom 11. Februar 2003 - BVerwG 9 B 49.02 - juris Rn. 13 unter Hinweis auf das Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ).

    Von dieser Möglichkeit ist der Senat in seiner Rechtsprechung stets ausgegangen (vgl. etwa Urteile vom 15. März 2000, a.a.O. S. 376, 379 f. und vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 9 A 22.01 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 55 S. 35 f.).

    Deswegen verlangt die dauerhafte Gewährleistung der Lärmminderung, die nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. März 2000, a.a.O S. 376 f.) mit der Anordnung des besonders überwachten Gleises verbunden sein muss, nicht, dass zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss, sondern vielmehr, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werden muss.

    Denn der an den Grundwert von 51 dB(A) angenäherte ungünstigste Zustand des Schleifzyklus eines besonders überwachten Gleises kann nicht mit diesem Durchschnittswert, sondern allein mit dem entsprechenden Zustand innerhalb der Schwankungsbreite eines nicht besonders gepflegten Gleises verglichen werden, für den, wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 15. März 2000, a.a.O. S. 374) bereits dargelegt hat, wesentlich höhere Pegel kennzeichnend sind.

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

    Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07
    Wie der Senat bereits entschieden hat, lässt die das besonders überwachte Gleis betreffende Fußnote zur Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV eine am Mittelwert orientierte Betrachtung des zwischen den Schleifzyklen bestehenden Lärmminderungseffekts zu (Beschluss vom 11. Februar 2003 - BVerwG 9 B 49.02 - juris Rn. 13 unter Hinweis auf das Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ).

    Wie der Senat dargelegt hat, sind die Schallkontrollmessungen zugarten- und streckenparameterunabhängig vorzunehmen, weil sie als Voraussetzung des erforderlichen Nachweises eines dauerhaften Lärmminderungseffekts durch das besonders überwachte Gleis keinen anderen Anforderungen unterliegen können als dieser selbst (Beschluss vom 11. Februar 2003 - BVerwG 9 B 49.02 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07
    Von dieser Möglichkeit ist der Senat in seiner Rechtsprechung stets ausgegangen (vgl. etwa Urteile vom 15. März 2000, a.a.O. S. 376, 379 f. und vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 9 A 22.01 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 55 S. 35 f.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Seither ist das Verfahren als eine besondere Vorkehrung anerkannt, mit der "eine weitergehende dauerhafte Lärmminderung" erzielt wird (stRspr; BVerwG, Urteil vom 14. November 2001 - 11 A 31.00 - BVerwGE 115, 237 und Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 47 Rn. 7 f.).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Nur wenn ein Korrekturwert mit einem höheren Lärmminderungseffekt als 3 dB(A) in Ansatz gebracht werden soll, muss der konkrete Nachweis geführt werden, dass den Lärmminderungseffekt nachteilig beeinflussende Faktoren - wie etwa der Einsatz besonders lauter Zugarten - nicht wirksam werden können (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 126.10

    Kein nachträglicher Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Lichterfelde

    Dabei lässt die das "Besonders überwachtes Gleis" betreffende Fußnote zur Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV eine am Mittelwert orientierte Betrachtung des zwischen den Schleifzyklen bestehenden Lärmminderungseffekts zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 - juris Rn. 4).

    Für die Anwendung des Korrekturwertes ist es ausreichend, wenn dieser nicht bei jeder Zugart, sondern gemittelt über alle Zugarten erreicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O. juris Rn. 36; Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 - juris Rn. 4).

    Darüber hinaus gilt die Mittelwertbetrachtung auch in zeitlicher Hinsicht mit der Folge, dass nicht zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zu dem sich aus dem Diagramm I der Anlage 2 der 16. BImSchV ergebenden Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss; ausreichend ist, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O. - 9 B 8.07 - juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 136.10

    Wiederinbetriebnahme eines infolge der deutschen Teilung heruntergekommenen

    Dabei lässt die das "Besonders überwachtes Gleis" betreffende Fußnote zur Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV eine am Mittelwert orientierte Betrachtung des zwischen den Schleifzyklen bestehenden Lärmminderungseffekts zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 - juris Rn. 4).

    Für die Anwendung des Korrekturwertes ist es ausreichend, wenn dieser nicht bei jeder Zugart, sondern gemittelt über alle Zugarten erreicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O. juris Rn. 36; Beschluss vom 22. August 2007 - 9 B 8.07 - juris Rn. 4).

    Darüber hinaus gilt die Mittelwertbetrachtung auch in zeitlicher Hinsicht mit der Folge, dass nicht zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zu dem sich aus dem Diagramm I der Anlage 2 der 16. BImSchV ergebenden Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss; ausreichend ist, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O. - 9 B 8.07 - juris Rn. 7).

  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

    Aktiver Lärmschutz kann durch bauliche Vorkehrungen am Schienenweg wie etwa Lärmschutzwände und -wälle realisiert werden, als Beitrag zum aktiven Lärmschutz kann aber etwa auch die Anordnung eines besonders überwachten Gleises angesehen werden (vgl. BVerwG, B. v. 22.8.2007 - 9 B 8/07 - NVwZ 2007, 1427).
  • SG Düsseldorf, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Sozialhilfe

    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 18.05.2007 - L 9 B 8/07 SO ER).
  • SG Landshut, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bestimmung des Mehrbedarfs i.R.d.

    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden ( BVerfG Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 ; LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 18.05.2007 - L 9 B 8/07 SO ER).
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