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   FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02   

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https://dejure.org/2003,18740
FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02 (https://dejure.org/2003,18740)
FG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2003 - 9 B 8337/02 (https://dejure.org/2003,18740)
FG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 9 B 8337/02 (https://dejure.org/2003,18740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung der Sonderabschreibung für Aufwendungen zur Modernisierung des vom Steuerpflichtigen betriebenen Hotels ; Als Betriebsausgaben anerkannten sog. "managementfee" -Kosten; Pflicht des Antragstellers zur Glaubhaftmachung der für ihn günstigen Tatsachenbehauptungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 6
    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1563
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtennen Verwaltungsakts sind danach zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des Bescheids anhand des Tatbestands, der sich aus den Akten ergibt, neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung des BFH).
  • FG Hamburg, 27.08.1999 - IV 127/99

    Voraussetzungen der Änderung der Aufhebung eines gerichtlichen Beschlusses über

    Auszug aus FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02
    die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorgebrachten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids in irgendeinem inhaltlichen Zusammenhang steht (ebenso schon rkr. Beschlüsse des FG Bremen vom 20. Februar 1998 2 97 152 V 2, EFG 1998, 891, des FG Hamburg vom 27. August 1999 IV 127/99, juris-Datenbank, sowie des FG München, rkr. Beschluss vom 1. August 2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 , zustimmend zitiert von Seer, in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz. 166; s.a. Koch, in: Gräber, FGO , 5. Aufl., § 69 Rz. 199; a.A. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 1242 vor Bekanntwerden des o. g. BFH-Beschlusses).
  • FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00

    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02
    die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorgebrachten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids in irgendeinem inhaltlichen Zusammenhang steht (ebenso schon rkr. Beschlüsse des FG Bremen vom 20. Februar 1998 2 97 152 V 2, EFG 1998, 891, des FG Hamburg vom 27. August 1999 IV 127/99, juris-Datenbank, sowie des FG München, rkr. Beschluss vom 1. August 2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 , zustimmend zitiert von Seer, in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Rz. 166; s.a. Koch, in: Gräber, FGO , 5. Aufl., § 69 Rz. 199; a.A. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 1242 vor Bekanntwerden des o. g. BFH-Beschlusses).
  • FG Düsseldorf, 16.12.1992 - 17 V 7248/92
    Auszug aus FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02
    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1999 1 S 4/99, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 190, 34, BStBl 2000, 86, FG Düsseldorf,rkr. Beschluss vom 16. Dezember 1992 17 V 7248/92 A (H,U), Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 395).
  • FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
  • FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.
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