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   BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90   

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BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90 (https://dejure.org/1990,7403)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1990 - 9 B 92.90 (https://dejure.org/1990,7403)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90 (https://dejure.org/1990,7403)
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Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Die Beschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Antragstellerin sie insoweit nur bedingt erhoben hat und ein bedingt erhobener gerichtlicher Rechtsbehelf unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 und Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 sowie v. 12.09.1988 - 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 20.11.2018 - 1 S 1824/18 - VBlBW 2019, 207; OVG NRW, Beschl. v. 12.02.2006 - 18 B 2166/05 - juris; vgl. ferner dazu, dass auch eine eventuale subjektive Klagehäufung, bei der ein weiterer Beklagter nur unter der Bedingung verklagt werden soll, dass die Klage im Hauptantrag erfolglos ist, unzulässig ist, HessVGH, Beschl. v. 13.04.1983 - 4 N 2.83 - ESVGH 34, 71; Rennert, in: Eyermann, a.a.O., § 44 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

    Eine Auslegung des Begehrens des Antragstellers dahingehend, dass er hilfsweise eine Feststellungsklage erhoben hat, wäre unabhängig davon auch deshalb nicht sachdienlich, weil eine nur bedingt erfolgte Klageerhebung unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302; Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22.
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