Rechtsprechung
BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 S 1 FStrG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 74 Abs 6 VwVfG
Planfeststellungsrecht; überörtliches Straßenbauvorhaben; Verfahrensposition des Drittbetroffenen; Gemeinde
- Wolters Kluwer
Bedürfnis einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Umwandlung eines Standstreifens in eine Hauptfahrbahn als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürfnis einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Umwandlung eines Standstreifens in eine Hauptfahrbahn als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09
- BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11
Wird zitiert von ... (17)
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
Nach § 46 LVwVfG, der ebenfalls zu den allgemeinen Vorschriften i.S.d. § 64 Abs. 1 WG gehört, kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 44 LVwVfG nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, wobei eine bloß abstrakte Möglichkeit hierfür nicht ausreicht (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - 4 A 15.01 - BauR 2002, 1676;… Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308;… Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184; Beschl. v. 4.4.2012 - 9 B 95.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 224). - OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung - Klage einer Gemeinde (hier: große …
Vielmehr muss sich aus seinem Vorbringen darüber hinaus auch ergeben, dass sich der gerügte Verfahrensfehler möglicherweise auf seine Rechte selbst ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.;… Vallendar/Wurster in: Hermes/Sellner, Beck"scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 18 Rn. 311).Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zu Gunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d. h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens im Bundesfernstraßengesetz und im Bundeswasserstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, die Gesetze hätten dem durch eine entsprechende Baumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 15.10.1991 - 7 B 99.91, 7 ER 301.91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).
Einer Gemeinde steht ein Abwehrrecht gegen eine fernstraßenrechtliche Maßnahme, ungeachtet des Verfahrens, das dieser Maßnahme zu Grunde liegt, nur dann zu, wenn die Gemeinde einen Eingriff in eine materielle Rechtsposition geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10
Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen …
vgl. zur fernstraßenrechtlichen Planung etwa OVG NRW, Urteil vom 29. September 2009 - 11 D 93/09.AK -, DVBl. 2012, 36 (39), m. w. N. (nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 9 B 95.11 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 224, S. 7 f., m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 8 S 2154/11
Rechtliche Unzulässigkeit einer Plangenehmigung anstelle eines …
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Anspruchs des Enteignungsbetroffenen, von einer Entziehung des Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist, und auf eine dahingehende umfassende gerichtliche Überprüfung (im Anschluss an BVerwG…, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 24 und Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 221 Rn. 8).Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens im Bundesfernstraßengesetz gibt nichts für die Annahme her, dass das Gesetz dem durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition - ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache - einräumt (BVerwG…, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 - a.a.O.;… Beschluss vom 05.03.1999 - 4 VR 3.98 - a.a.O.; Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 221 Rn. 8).
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 11.40036
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
Das ist bei § 17 und § 17b FStrG nicht der Fall (vgl. BVerwG vom 4.4.2012 Az. 9 B 95/11 RdNr. 7 f. mit weiteren Nachweisen).Vielmehr soll die temporäre Öffnung der Standspur lediglich zeitweise bei hohem Verkehrsaufkommen zu einer Verflüssigung und Erleichterung des vorhandenen Verkehrs durch dessen andere Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche führen, somit die Durchflusskapazität der Autobahn temporär erhöht werden (so bereits BayVGH vom 1.2.2000 Az. 8 B 99.1069 ; ebenso OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNrn. 66 ff. mit weiteren Nachweisen; nachfolgend BVerwG vom 4.4.2012 Az. 9 B 95/11 ).
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
Vielmehr soll die temporäre Öffnung der Standspur lediglich zeitweise bei hohem Verkehrsaufkommen zu einer Verflüssigung und Erleichterung des vorhandenen Verkehrs durch dessen andere Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche führen, somit die Durchflusskapazität der Autobahn temporär erhöht werden (so bereits BayVGH vom 1.2.2000 Az. 8 B 99.1069 ; ebenso OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl 2012, 36 RdNrn. 66 ff. mit weiteren Nachweisen; nachfolgend BVerwG vom 4.4.2012 Az. 9 B 95/11 ). - BVerwG, 19.12.2013 - 9 B 44.13
Verfahrensfehler; Abwägungsfehler; Ergebnisrelevanz.
Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens im Bundesfernstraßengesetz gibt nichts für die Annahme her, dass das Gesetz dem durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition - ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache - einräumt (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 4. April 2012 - BVerwG 9 B 95.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 224 Rn. 6 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 18.02.2019 - 8 ZB 16.787
Klagebefugnis des Drittbetroffenen wegen der behaupteten Verletzung einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Verfahrensvorschrift dem durch sie Begünstigten ein eigenständiges subjektives öffentliches Recht nur dann einräumen, wenn sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere einer umfassenden Information der Verwaltungsbehörde dient, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, nämlich selbstständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren will, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die ordnungsgemäße Beteiligung an einem (anderweitig) eingeleiteten Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2012 - 9 B 95.11 - juris Rn. 7).Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zu Gunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2012 a.a.O. Rn. 7 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 9.8.2012 - 8 A 11.40036 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
Vielmehr soll die temporäre Öffnung der Standspur lediglich zeitweise bei hohem Verkehrsaufkommen zu einer Verflüssigung und Erleichterung des vorhandenen Verkehrs durch dessen andere Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche führen, somit die Durchflusskapazität der Autobahn temporär erhöht werden (so bereits BayVGH vom 1.2.2000 Az. 8 B 99.1069 ; ebenso OVG NRW vom 29.9.2011 DVBl. 2012, 36 RdNrn. 66 ff. mit weiteren Nachweisen; nachfolgend BVerwG vom 4.4.2012 Az. 9 B 95/11 ). - VGH Bayern, 03.09.2015 - 15 ZB 12.2142
Die Vorschrift über die Errichtung einer inneren Brandwand nach Art. 28 Abs. 2 …
Daraus folgt aber nicht, dass die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung - wie absolute Verfahrensrechte - ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache eine selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren (vgl. dazu BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 9 B 95/11 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 03.02.2016 - 5 S 787/14
Zur Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung für die Erneuerung eines …
- VG München, 07.04.2016 - M 17 K 15.3470
Rechtmäßigkeit der abfallrechtlichen Erlaubnis einer Inertabfalldeponie
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 8 CS 15.2026
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz)
- VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 AS 15.40002
Plangenehmigung für die Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
- VG München, 07.04.2016 - M 17 K 15.3469
Plangenehmigung einer Inertstoffdeponie - Klagebefugnis der Standortgemeinde
- VG Bayreuth, 15.03.2016 - B 1 K 15.132
Plangenehmigung für die Errichtung von zwei Brückenbauwerken
- VG Bayreuth, 04.08.2015 - B 1 S 15.413
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …