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   BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10   

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BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10 (https://dejure.org/2011,7496)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 9 B 99.10 (https://dejure.org/2011,7496)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 9 B 99.10 (https://dejure.org/2011,7496)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    WHG 2010 § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, § 56 Satz 1 und 2; FStrG § 3 Abs. 1; KrW-AbfG § 2 Abs. 2 Nr. 6; StrWG M-V § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, §§ 12, 13; LWaG M-V § 40 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
    Straßenbaulast; Landesstraße; Ortsdurchfahrt; Niederschlagswasser; Oberflächenentwässerung; Regenwasserablauf; Sinkkasten; Straßenreinigung; Straßenschmutz; Abwasser; Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungspflicht; Zuständigkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WHG 2010 § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, § 56 Satz 1 und 2
    Abwasser; Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungspflicht; Landesstraße; Niederschlagswasser; Oberflächenentwässerung; Ortsdurchfahrt; Regenwasserablauf; Sinkkasten; Straßenbaulast; Straßenreinigung; Straßenschmutz; Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 S 1 Nr 2 WHG 2009, § 54 Abs 2 WHG 2009, § 56 S 1 WHG 2009, § 56 S 2 WHG 2009, § 40 Abs 3 S 1 Nr 1 WasG MV
    Zuständigkeit; Reinigung von Regenwasserabläufen und Sinkkästen ist Aufgabe der Abwasserbeseitigung

  • Wolters Kluwer

    Zuweisung der Reinigung von zur Straße gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung; Obliegen der Bestimmung der zur Erfüllung dieser Aufgabe verpflichteten juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines anderen ...

  • rewis.io

    Zuständigkeit; Reinigung von Regenwasserabläufen und Sinkkästen ist Aufgabe der Abwasserbeseitigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuständigkeit; Reinigung von Regenwasserabläufen und Sinkkästen ist Aufgabe der Abwasserbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung der Reinigung von zur Straße gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung; Obliegen der Bestimmung der zur Erfüllung dieser Aufgabe verpflichteten juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines anderen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 117
  • DVBl 2011, 1179
  • DÖV 2012, 121
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Sie entspricht im Übrigen der Regelung der Straßenbaulast im Bundesfernstraßengesetz (vgl. § 3 Abs. 1, § 4, § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG) und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. März 1997 - BVerwG 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f. = NVwZ-RR 1998, 130 f.), auf die sich das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich bezieht und die es auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für übertragbar hält.

    Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung (Beschluss vom 6. März 1997 - BVerwG 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69 f.) seinen von der Beschwerde zitierten Rechtssatz, dass die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung einer Straße zusammenhängenden Aufgaben umfasse, wie bereits ausgeführt, zur bundesrechtlichen Regelung des § 3 Abs. 1 FStrG aufgestellt, während das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur landesrechtlichen Regelung der Straßenbaulast gemäß § 11 Abs. 1 StrWG-MV ergangen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1984 - 2 A 1312/82

    Reinigung von Sinkkästen in Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Ihre Unterhaltung und Reinigung gehört daher zum Pflichtenkreis der Abwasserbeseitigung und nicht zur Straßenreinigung (vgl. - noch zur alten Rechtslage und unter dem Gesichtspunkt des Kommunalabgabenrechts - OVG Münster, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 A 1312/82 - KStZ 1984, 139 und Teilurteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 = NWVBl 2008, 394 ; Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 40. Erg.Lfg. März 2009, § 6 Rn. 462; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Aufl. 2009, Rn. 26 m.w.N.; ebenso zum neuen Recht: Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 54 Rn. 15 und 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Ihre Unterhaltung und Reinigung gehört daher zum Pflichtenkreis der Abwasserbeseitigung und nicht zur Straßenreinigung (vgl. - noch zur alten Rechtslage und unter dem Gesichtspunkt des Kommunalabgabenrechts - OVG Münster, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 A 1312/82 - KStZ 1984, 139 und Teilurteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 = NWVBl 2008, 394 ; Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 40. Erg.Lfg. März 2009, § 6 Rn. 462; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Aufl. 2009, Rn. 26 m.w.N.; ebenso zum neuen Recht: Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 54 Rn. 15 und 21).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82

    Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser rahmenrechtlichen Rechtslage (Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 GG a.F.) und in Bezug auf das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 51 Abs. 1, § 53 Abs. 2 LWG NRW) entschieden, dass gemäß § 18a Abs. 2 WHG a.F. der Landesgesetzgeber befugt war, den Träger der Straßenbaulast zu verpflichten, das auf Verkehrsflächen entstehende Niederschlagswasser zu beseitigen und die hierfür entstehenden Kosten zu tragen (Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 47.82 - Buchholz 445.4 § 18a WHG Nr. 1 S. 2 = NVwZ 1986, 204 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Zum anderen versäumt es die Beschwerde, dem von ihr zitierten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts einen inhaltlich bestimmten, hierzu im Widerspruch stehenden abstrakten Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts aus dem angefochtenen Urteil gegenüber zu stellen (zu beiden Voraussetzungen vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • Drs-Bund, 18.06.1974 - BT-Drs 7/2272
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10
    Vor allem nach längeren Trockenperioden enthält dieses Wasser regelmäßig erhebliche Schmutzmengen, die seine rechtliche Einordnung als Abwasser erforderlich machen (vgl. BTDrucks 7/2272 S. 27).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 10 K 17746/17

    Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die

    Es entspricht schließlich auch dem Zweck von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG (verdichtete und bebaute Böden können sich insbesondere nach längeren Trockenperioden mit erheblichen Mengen von Schadstoffen anreichern, die nicht ohne weiteres in den Gewässerkreislauf gelangen sollen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.06.2011 - 9 B 99/10 -, juris Rn. 11) auch das von den Ackerflächen kommende Niederschlagswasser als Abwasser einzuordnen, sobald es die ... Straße erreicht und sich mit dem dort befindlichen Niederschlagswasser vermischt.
  • VG Gelsenkirchen, 05.04.2018 - 13 K 913/15

    Gebührenpflicht Straßenbaulastträger Ortsdurchfahrten Sinkkästen Reinigung

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011 - 9 B 99.10 - sei die Reinigung von zur Straße gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99.10 - entschieden, dass die Reinigung von Straßensinkkästen dem Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung zuzuordnen sei.

    Da die Reinigung von zur Straße gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010 bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung - und nicht der Straßenreinigung - zugewiesen ist, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen, So BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99/10 - ebenfalls OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 A 1312/83 - juris, steht auch dies der Erhebung einer Gebühr für die Reinigung von Straßensinkkästen als einer Entwässerungsgebühr in Form einer Sondergebühr nicht entgegen.

    BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99/10 - juris Rdnr.11.

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 122/12

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Die hier vertretene Auffassung gehe mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011 (Az.: 9 B 99.10) konform.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Juni 2011 (Az. 9 B 99/10) entschieden hat, dass die Reinigung von zur Straße gehörenden Sinkkästen bundesrechtlich (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010) dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen ist, gebietet dies keine.

  • VG Köln, 04.10.2016 - 14 K 4253/15
    Dies ergebe sich auch aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21. Juni 2011 - 9 B 99/10 -.

    Aus der klägerseits angeführten Entscheidung des BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99/10 -, ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Die Reinigung der Sinkkästen unterfällt dem Regime der Abwasserbeseitigung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2011 - 9 B 99.10 -, NVwZ 2012, 117, und vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 = HSGZ 1997, 289).
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Juni 2011 (Az.: 9 B 99/10) entschieden hat, dass die Reinigung von zur Straße gehörenden Sinkkästen bundesrechtlich (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010) dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen ist, gebietet dies keine andere Bewertung.
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juni 2011 (Az.: 9 B 99/10 - juris) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 1. September 2010 (Az.: 1 L 13/09 - juris) bestätigt hat, wonach die Reinigung der Sinkkästen, die den mit dem Regen weggespülten Straßenschmutz aufnehmen, zur Aufgabe der Abwasserbeseitigung gehört.
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Juni 2011 (Az.: 9 B 99/10) entschieden hat, dass die Reinigung von zur Straße gehörenden Sinkkästen bundesrechtlich (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010) dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen ist, gebietet dies keine einer andere Bewertung.
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 3.18

    Mitnutzung einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung zum Zwecke der

    Von dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Reinigung der zur Straße gehörenden Sinkkästen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 WHG der Abwasserbeseitigung zuzurechnen ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99.10 - Buchholz 445.4 § 54 WHG Nr. 1 Rn. 4), weicht das Oberverwaltungsgericht nicht ab.
  • VG Düsseldorf, 13.07.2023 - 5 K 8844/21
    So BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 9 B 99/10 -, juris, Rn. 4, 11; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. April 2018 - 13 K 913/15 -, juris, Rn. 22.
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