Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra-skwar.de
Videokameraeinsatz, heimlicher - Rechtfertigung
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Datenschutz: Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern
- beck-blog (Kurzinformation)
Zu den Grenzen der heimlichen Videoüberwachung
- lto.de (Kurzinformation)
Videoaufnahmen von Mitarbeitern unterliegen Beweisverwertungsverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmung zum Ausspruch einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wird mangels Rechtfertigung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht ersetzt; Ersetzung der Zustimmung zum Ausspruch einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung eines ...
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Kündigung aufgrund heimlicher Videoaufnahmen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Heimliche Videoaufnahmen am Arbeitsplatz unterliegen Beweisverwertungsverbot
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutzprozess: Heimliche Videoaufnahme der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
- haufe.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung-Beweis für Kündigung nicht verwertbar
- anwalt-suchservice.de (Pressemitteilung)
Arbeitsrecht: Verfahren um die Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter eines Düsseldorfer Brauhauses - Videobeweis
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus
Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (…vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471;… BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris). - ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10
Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter
Die Kammer hat das Protokoll der mündlichen Verhandlung der 9. Kammer vom 29.04.2011 im Parallelverfahren 9 BV 183/10 sowie das Ergebnis der dort geführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugin T. sowie der Zeugen E. B. und N. im Einvernehmen mit den Parteien zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. - OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 15/10
Außerordentliche Kündigung wegen verbotener privater Nutzung des Internets …
In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass aus der Verletzung des Mitbestimmungstatbestandes des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder der Verletzung der Regelungen einer Dienstvereinbarung kein eigenständiges "betriebsverfassungsrechtliches Beweisverwertungsverbot" folgt, weil in einem solchen Fall kollektivrechtliche Sanktionen vorgesehen sind (§ 23 Abs. 3 BetrVG, der in § 63 NPersVG seine personalvertretungsrechtliche Entsprechung findet) und der Schutzzweck dieser Bestimmungen sich nicht zugleich auf die individualprozessrechtliche Situation des Arbeitnehmers erstreckt (vgl. ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2011 - 9 BV 183/10 -, juris Rdnr. 45 m. w. N.). - VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16
Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen …
In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass aus der Verletzung des Mitbestimmungstatbestandes des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder der Verletzung der Regelungen einer Dienstvereinbarung kein eigenständiges "betriebsverfassungsrechtliches Beweisverwertungsverbot" folgt, weil in einem solchen Fall kollektivrechtliche Sanktionen vorgesehen sind und der Schutzzweck dieser Bestimmungen sich nicht zugleich auf die individualprozessrechtliche Situation des Arbeitnehmers erstreckt (ArbG Düsseldorf, B. v. 29.04.2011 - 9 BV 183/10 -, juris, Rn. 45 m. w. N.).