Rechtsprechung
AG Bremen, 25.05.2007 - 9 C 142/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- LawCommunity.de
Anfechtung bei Sofortkauf statt Auktion
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Onlinehändler kann bei versehentlicher Aktivierung der Sofort-Kaufen-Option Vertrag anfechten
- JurPC
Anfechtung eines Sofortkaufs bei eBay
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
EBay: Versehentlich Sofort-Kauf anstatt Bieten - Anfechtung möglich?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Statt Auktion versehentlich Sofortkauf angeboten - anfechtbar? - eBay-Recht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anfechtung eines versehentlichen Sofortkaufs bei eBay
- it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)
Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10
"Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Erklärungsirrtum möglich ist, wenn das Angebot statt als Aktion (mit einem Startpreis von 1, 00 EUR) durch Versehen zum Sofort-Kauf angeboten wird (LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris: Verstärker im Wert von 1.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; LG Stuttgart v. 21.12.2007 - 24 O 317/07, juris: Auto im Wert von 45.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 100, 00 EUR; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris: neues i-Phone im Wert von 500, 00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; AG Bremen v. 25.05.2007 - 9 C 142/09; 9 C 0142/07, juris: zwei Werder-Bremen Stammkarten zum Preis von 1, 00 EUR). - LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer …
Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).