Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,624
BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09 (https://dejure.org/2010,624)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2010 - 9 C 1.09 (https://dejure.org/2010,624)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 (https://dejure.org/2010,624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1, § 242 Abs. 9; BGB §§ 242, 741, 744 Abs. 1, § 745 Abs. 2, §§ 747, 749 Abs. 1, §§ 1008, 1018, 1353; AO § 42 Abs. 1; BbgBO 1998 § 4 Abs. 1 Nr. 2
    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche Ausdehnung; Verlängerung; Satzungsänderung; Rückwirkung; Vertrauensschutz; Rechtsstaatsprinzip; Hinterliegergrundstück; Erschlossensein; wirtschaftliche Einheit; Eigentümeridentität; ...

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche Ausdehnung; Verlängerung; Satzungsänderung; Rückwirkung; Vertrauensschutz; Rechtsstaatsprinzip; Hinterliegergrundstück; Erschlossensein; wirtschaftliche Einheit; Eigentümeridentität; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1, § 242 Abs. 9

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 127 Abs 2 BauGB, § 131 Abs 1 BauGB, § 4 Abs 1 Nr 2 BauO BB vom 25.03.1998
    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht für Hinterliegergrundstück bei Fehlen einer rechtlich gesicherten Zufahrt

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 127, 131, 133, 242; BGB §§ 242, 741, 744, 745, 747, 749, 1008, 1018, 1353; AO 1977 § 42; BbgBauO 1998 § 4
    Erschließungsbeitragspflicht bei Hinterliegergrundstück

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berufung auf die Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung wegen unzulässiger Rückwirkung einer Verteilungsregelung im Fall einer günstigen Auswirkung einer rückwirkenden Satzungsänderung; Erfüllen der baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen im ...

  • rewis.io

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht für Hinterliegergrundstück bei Fehlen einer rechtlich gesicherten Zufahrt

  • rewis.io

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht für Hinterliegergrundstück bei Fehlen einer rechtlich gesicherten Zufahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Berufung auf die Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung wegen unzulässiger Rückwirkung einer Verteilungsregelung im Fall einer günstigen Auswirkung einer rückwirkenden Satzungsänderung; Erfüllen der baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsweg gegen nichtige Erschließungsbeitragssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erschließung eines Hinterliegergrundstückes

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erschließung eines Hinterliegergrundstückes

Besprechungen u.ä.

  • heinemann-und-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Rechtsprechung zum Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstücke (RA Axel Pottschmidt)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 126
  • NVwZ 2010, 910
  • DÖV 2010, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Dasselbe gilt, wenn es in der Hand (schon) nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, die Bebaubarkeitsanforderungen zu erfüllen (Urteil vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch eine durch hinreichende Anhaltspunkte belegte einheitliche Nutzung zweier Grundstücke dazu führen, dass ein nicht an die Erschließungsanlage angrenzendes Grundstück als erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen ist (Urteile vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 27.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 105 S. 85 und vom 28. März 2007 a.a.O. Rn. 17).

    Der Beklagte sieht insbesondere eine mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darin, dass in der zum Streitfall umgekehrten Fallkonstellation, dass das Anliegergrundstück im Alleineigentum eines der Miteigentümer des Hinterliegergrundstücks stehe, ein Erschlossensein des letztgenannten bejaht werde (Urteil vom 28. März 2007 - BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 12).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Dabei ist eine etwa vorhandene (Erst-)Erschließung durch eine andere Erschließungsanlage hinwegzudenken (Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157 ; stRspr.).

    In Fällen der Eigentümeridentität, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person (oder derselben Personenmehrheit) stehen, hat es der Eigentümer regelmäßig in der Hand, solche Hindernisse zu beseitigen (Urteil vom 26. Februar 1993 - a.a.O. S. 159 f.).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung des Berufungsgerichts, dass eine reine Sandpiste mangels eines Mindestmaßes an bautechnischer Herrichtung nicht den Anforderungen an eine bereits hergestellte Erschließungsanlage genügt (Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 = Buchholz 406.11 § 242 BauGB Nr. 5 Rn. 40).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, dass eine Erschließungsanlage bzw. deren Teileinrichtungen erst dann erstmalig hergestellt sind, wenn sie in voller Länge den örtlichen Ausbaugewohnheiten entsprochen haben (Urteile vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 , vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35 S. 21 und vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 - Buchholz 406.11 § 242 BauGB Nr. 5 Rn. 48 ).

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Zwar haben Eheleute gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch, sich gegenseitig die Benutzung der Ehewohnung zu gestatten (BGH, Urteil vom 7. April 1978 - V ZR 154/75 - NJW 1978, 1529).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Erschließungsbeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbstständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen und damit einzig die Vermeidung (oder Verminderung) einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 - NVwZ-RR 1998, 584 ; VGH Mannheim, Urteil vom 28. Februar 2008 - 2 S 1946/06 - ZKF 2008, 237 = VBlBW 2009, 26 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rn. 103 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    c) Entgegen der Ansicht des Beklagten kann eine Beitragspflicht der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründet werden, der als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Diese Erwägung ist eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (Urteil vom 27. September 2006 - BVerwG 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 13).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 8 B 247.96

    Grundstücksteilung - Unentgeltliche Übertragung des Eigentums am abgeteilten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    Ob die Norm deshalb (lediglich) als irrevisibles Landesrecht Anwendung findet (vgl. Beschluss vom 14. Januar 1997 - BVerwG 8 B 247.96 - Buchholz 401.0 § 42 AO Nr. 1 S. 2) oder ob ein Verbot missbräuchlicher Gestaltungsmöglichkeiten auch als ungeschriebener Rechtssatz des Bundesrechts Geltung beansprucht und insoweit die revisionsgerichtliche Prüfung eröffnet ist, kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein nicht an eine öffentliche Anbaustraße angrenzendes Hinterliegergrundstück gleichwohl als erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen ist, wenn die Eigentümer der übrigen durch die Anbaustraße erschlossenen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten dürfen, dass auch das Hinterliegergrundstück in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird (Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37 ff. und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 23).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
    c) Entgegen der Ansicht des Beklagten kann eine Beitragspflicht der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründet werden, der als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1946/06

    Gestaltungsmissbrauch im Erschließungsbeitragsrecht

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 B 10.07
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Der Geltendmachung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags, der den betroffenen Eigentümer in dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verletzt, steht jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (vgl. hierzu allgemein z.B. Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 242 Rn. 46 ff.; im öffentlichen Recht z.B. Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 38).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Verbleibenden Missbrauchsfällen, beispielsweise einer Grundstücksteilung in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung mit dem alleinigen Ziel der Vermeidung oder Verminderung einer Erschließungsbeitragspflicht, wird durch § 42 AO, hier in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HessKAG, Rechnung getragen (vgl. Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 35 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

    Der Begriff der "Erschließungsanlage" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB entspricht inhaltlich dem Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris); bei der Anwendung dieses Begriffes ist aber auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die in dem Zeitpunkt bestanden, in dem Straßenbaumaßnahmen im Bereich der heute abzurechnenden Anlage stattfanden.

    Die sich hiernach stellende Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt eine Erschließungsanlage erst dann als "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB, wenn sie auf ihrer ganzen Länge mit allen ihren Teileinrichtungen vor dem 03. Oktober 1990 entsprechend einem Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten fertig gestellt war (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rdnr. 15).

    Unter "Teilen" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB sind danach nicht Teilstrecken im Sinne von Abschnitten zu verstehen, sondern solche Teile der Erschließungsanlage, die sich regelmäßig durch deren ganze Länge ziehen, also Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 37 Abs. 2 m.w.N. sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks zu § 246a Abs. 4 BauGB a.F.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, a.a.O. Rn. 15; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 -, http://www.thovg.thueringen.de).

    So kommt zunächst in Betracht, dass eine Erschließungsanlage unabhängig von der bei einer heutigen natürlichen Betrachtungsweise maßgebenden Ausdehnung auf einer Teilstrecke im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn deswegen fertiggestellt war, weil sie nur in dieser Länge überhaupt vorhanden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht