Rechtsprechung
BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zweitwohnungssteuer - Aufwandsteuer - Nichtnutzung - Eigennutzung - Fremdvermietung - Eigennutzungsmöglichkeit - Aufteilung des Jahresbetrages - Entstehung der Steuerschuld
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit; Verhältnismäßigkeit der Heranziehung zum Jahresbetrag der Steuer; Notwendigkeit einer Aufteilung des Jahresbetrages; Entstehung der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhebung der Zweitwohnungssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Zweitwohnungssteuer
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.11.1999 - 6 A 138/98
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 114/99
- BVerwG, 28.02.2001 - 9 B 1.01
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Papierfundstellen
- BVerwGE 115, 165
- NJW 2002, 2336 (Ls.)
- NVwZ 2002, 728
- NZM 2002, 222
- DVBl 2002, 483
- DÖV 2002, 246
Wird zitiert von ... (173) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Verfügt der Inhaber einer Zweitwohnung über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten, so kann die Regelung einer Zweitwohnungssteuersatzung, nach der er mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt wird, nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden (im Anschluss an BVerwGE 109, 188 ff.).In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Wenn also eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwGE 109, 188 ).
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass bei einer rechtlich begründeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen ein derartiger Zustand jedenfalls erreicht ist (BVerwGE 109, 188 f.).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (BVerwGE 109, 188 ff.) entschieden, in Fällen, in denen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen sei, bleibe eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebe; doch darf daraus nicht etwa geschlossen werden, dass eine so beschaffene Steuererhebung immer schon dann ausgeschlossen ist, wenn aus Gründen des Landesrechts die Steuer nicht zu Beginn, sondern am Ende des Steuerjahres entsteht, mit der Folge, dass nicht eine Prognose für das beginnende Steuerjahr, sondern eine rückwirkende Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse des abgelaufenen Steuerjahres Platz greift.
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Dabei sei es in den Fällen der Mischnutzung von Verfassungs wegen nicht geboten, die nach der Jahresrohmiete bemessene Zweitwohnungssteuer bei lediglich zeitweiliger Vermietung nur anteilig zu erheben (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.Allerdings dürfe die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vortrage, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen - die tatsächliche Vermutung erschütterten (BVerwGE 99, 303 ).
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Die Aufhebung eines Steuerbescheides aber, der im nächsten Moment gleich lautend wieder erlassen werden könnte, kommt nicht in Betracht; vielmehr ist der maßgebliche Überprüfungszeitraum hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes auf die mündliche Verhandlung des Tatsachengerichtes zu verlagern (vgl. ebenso zum Abgabenrecht: BVerwGE 64, 218; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - ). - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Die Aufhebung eines Steuerbescheides aber, der im nächsten Moment gleich lautend wieder erlassen werden könnte, kommt nicht in Betracht; vielmehr ist der maßgebliche Überprüfungszeitraum hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes auf die mündliche Verhandlung des Tatsachengerichtes zu verlagern (vgl. ebenso zum Abgabenrecht: BVerwGE 64, 218; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - ). - OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91
Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Dabei können Bedenken dahinstehen, die sich daraus ergeben, dass das Urteil in der Frage des Zeitpunktes eines Entstehens der Steuerschuld ohne Heranziehung und Würdigung der Literatur und Rechtsprechung zu der in Bezug genommenen Vorschrift des § 38 AO (…vgl. dazu Fischer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung Kommentar, Stand: November 2000, § 38 a.a.O. Rn. 23 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) die zuvor vom Oberverwaltungsgericht selbst vertretene Auffassung (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 - NVwZ 1991 S. 909 = KStZ 1992, S. 33) aufgibt. - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ). - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Dabei ist zur Aufrechterhaltung einer nur durch Typisierung und Pauschalierung zu gewährleistenden Praktikabilität auf objektive und vor allem verifizierbare (vgl. dazu BVerfGE 84, 239 ) Umstände abzustellen. - BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich einerseits von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung, die keinen besonderen Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG darstellt (BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 107.89 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 17), unterscheidet, andererseits aber keineswegs eine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraussetzt. - BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ). - BVerwG, 28.06.1995 - 6 B 36.95
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen geringen Einkommens - Klage auf …
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; vom 26 September 2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris, LS, Rn. 21, 25.).Bei einer rechtlich gesicherten Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten ist es für sogenannte Mischfälle (Kombination aus Vermietung und Eigennutzung einer Wohnung), also in denen die Wohnung auch vermietet wird und damit gerade anders als bei einem Vorhalten des Wohnraums ausschließlich für den eigenen Gebrauch - wie hier - keine besondere Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt, sogar anerkannt, dass der Abgabenschuldner ohne Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, Leitsatz und Rn. 30, 36).
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
ner reinen Kapitalanlage nicht entgegen (Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19 S. 17).Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. …und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. …und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
Andererseits steht der fehlende vertragliche Ausschluss einer objektiven Eigennutzungsmöglichkeit allein der Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht entgegen (Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19 S. 17).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. …und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. …und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).
Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung ist bei gemischt genutzten Zweitwohnungen - von hier nicht in Rede stehenden Sonderkonstellationen abgesehen (vgl. dazu BVerwGE 115, 165 ) - jede Leerstandszeit, für die der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen hat, Ausdruck der Einkommensverwendung zur persönlichen Lebenshaltung; der Wohnungsinhaber kann ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen.
Ungeachtet dessen, dass der Senat zwischenzeitlich die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungssteuer als nicht unverhältnismäßig befunden hat, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt (BVerwGE 115, 165), liegt die in § 4 Abs. 5 ZwStS von der Beklagten gewählte Staffelung der Verfügbarkeit der Zweitwohnung für den Inhaber im Rahmen ihres satzungsrechtlichen Gestaltungsspielraums.
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07
Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung
Letztere werden zwar in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht positiviert, sondern stillschweigend vorausgesetzt, doch sind sie durch eine feststehende höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [346] und Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - NJW 2005, 3556 [3557]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 33.77 - BVerwGE 58, 230 ff.; Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 107.89 - NVwZ 1992, 1098 f.; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.; Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.; Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 f.; Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1.07 - NVwZ 2008, 91 f.) hinreichend konkretisiert.Denn der Anknüpfungspunkt für die Aufwandssteuer liegt, wie oben schon dargelegt wurde, in dem im Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommenden Konsum (so BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.; Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728).
Um ihn dem Steuerpflichtigen als Inhaber der Zweitwohnung zurechnen zu können, ist nach dem Stand der Rechtsprechung zunächst vorausgesetzt, dass dieser zumindest über eine rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Selbstnutzung der Zweitwohnung verfügt (so BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 729 m.w.N.).
Im Gegensatz dazu muss der Inhaber der steuerrechtlichen Zweitwohnung diese lediglich für Zwecke der persönlichen Lebensführung "vorhalten", d.h. er muss über die rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Selbstnutzung verfügen (so BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 729).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Belastet werden soll lediglich der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 325 ; Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).Abgesehen davon, dass die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand nicht genügt, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (vgl. zur Zweitwohnungssteuer Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 166 ), verkennt das Oberverwaltungsgericht den Begriff des aufwandsteuerbaren besonderen Konsums für die persönliche Lebensführung.
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Ist demnach maßgeblich abzustellen auf die Einkommensverwendung zum persönlichen Lebensbedarf, ist der Aufwandsbesteuerung nicht zugänglich die Verwendung von Einkommen, die nicht Ausdruck der in ihr für den persönlichen Lebensbedarf sichtbaren Leistungsfähigkeit ist (st. Rspr. der Verwaltungsgericht, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.2001, NVwZ 2002, 728).So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
- BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07
Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997- BVerwG 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18). - BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 1999, a.a.O., S. 190;… ebenso Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 11 und Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16).Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer zwingt die steuererhebende Gemeinde indes nicht, den vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwand in jedem einzelnen Fall konkret zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - a.a.O., S. 16).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Andererseits setzt der Begriff der Aufwandsteuer insoweit ist die Bezeichnung "Luxussteuer" irreführend keineswegs eine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus (BVerwG vom 26.9.2001 NVwZ 2002, 728; BFH vom 5.3.1997 AIjM-EE 1998, 529 [richtig: NVwZ-RR 1998, 329 - d. Red.] ).Demgegenüber reicht für das Innehaben einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Selbstnutzung aus (BVerwG vom 26.9.2001 NVwZ 2002, 728/729).
In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine Zweitwohnung dann nicht der Steuerpflicht unterliegen darf, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage erworben und gehalten wird (BVerwG vom 26.1.2001 BVerwGE 115, 165/168; vom 7.1.1998 ZKF 1998 204; vom 10.10.1995 BVerwGE 99, 303/305 m.w.N.) Insoweit verkennen die Antragsteller, dass § 2 ZwStS diese Fallgestaltung schon seinem eindeutigen Wortlaut nach (Innehaben der Wohnung zur persönlichen Lebensführung) von der Steuerpflicht ausnimmt.
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Andererseits setzt der Begriff der Aufwandsteuer - insoweit ist die Bezeichnung "Luxussteuer" irreführend - keineswegs eine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728; BFH U.v. 5.3.1997 - II R 28/95, NVwZ-RR 1998, 529).Demgegenüber reicht für das Innehaben einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Selbstnutzung aus (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728/729).
Aus dem Begriff der Aufwandsteuer folgt, dass Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht nur der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommende Konsum für den persönlichen Lebensbedarf sein darf (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist verletzt, wenn eine Eigennutzungsmöglichkeit von nur vier Wochen im Jahr die gesamte Jahressteuer auslöst (BVerwG, U.v. 30.6.1999 - 8 C 6.98, BVerwGE 109, 188); bei zwei Monaten Nutzungsmöglichkeit ist die volle Veranlagung dagegen nicht zu beanstanden (BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1.01, NVwZ 2002, 728).
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Auslegung; Berechtigter; Eigennutzung; Eigennutzungsmöglichkeit; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
- VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten
- OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13
Erhebung von Zweitwohnungssteuern
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
Kommunalrecht: Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
- VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
- VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08
Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand; …
- VerfGH Bayern, 19.06.2009 - 17-VII-08
Zweitwohnungsteuer für Dauercamper
- BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06
Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer …
- VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04
Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines …
- OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung; …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
- BVerwG, 08.02.2006 - 10 B 87.05
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Vorhalten einer Zweitwohnung für persönliche …
- OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der …
- VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05
Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage; …
- VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08
Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
Zweitwohnungssteuer für Mobilheim
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
- VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer
- VG Gießen, 26.02.2008 - 8 E 493/07
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Nutzung einer früheren Hauptwohnung als …
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172
Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen …
- VG Arnsberg, 11.02.2016 - 5 K 632/15
Zweitwohnungssteuer bei Nießbrauchsrecht eines Dritten
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821
Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 2 K 3396/10
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Abwägung; Satzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
- VG Schleswig, 29.03.2021 - 4 B 2/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheid
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben …
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 2 K 5024/09
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
- VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 6 K 15.1165
Zweitwohnungssteuer bei Mischnutzung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen …
- VG Schleswig, 25.02.2022 - 4 B 10004/21
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 und 2017
- BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
- VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857
Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05
Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete; …
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Rechtmäßigkeit der Anknüpfung einer Zweitwohnungsteuer an die Jahresrohmiete; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
- VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 137/20
Verrechnung von Aufwendungen zur Schadstoffreduzierung mit Abwasserabgaben
- VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511
Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
- VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
Zweitwohnungssteuer 2017 - 2020 - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Keine Zweitwohnungsteuer bei reinem Optionsrecht auf Nutzung einer einem Dritten …
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05
Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"
- VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2018 und 2020
- VG München, 30.06.2011 - M 10 K 10.5725
Übernachtungsteuer; Genehmigung der Satzung; örtliche Aufwandsteuer; berufliche …
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und …
- VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05
Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22
Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …
- VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 6 K 07.654
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 198/03
Zweitwohnungsteuer: Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Hamburg in Zusammenarbeit …
- VG Gießen, 09.03.2011 - 8 K 48/10
Besteuerung der Zweitwohnung eines Pflegeheimbewohners
- VG Schleswig, 01.02.2022 - 4 B 10006/21
Zweitwohnungsteuer bei Mischnutzung
- VG Schleswig, 19.01.2022 - 4 B 10009/21
Zweitwohnungssteuer: Innehaben der Zweitwohnung
- BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 42.13
Widerlegliche Vermutung bei einer Zweitwohnung für Nutzung zur persönlichen …
- VGH Bayern, 22.04.2010 - 4 BV 09.3013
Wohnung i.S.d. Zweitwohnungsteuerrechts; fehlende Kochmöglichkeit; …
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
- VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …
- VG Köln, 16.10.2013 - 24 K 5185/11
Gewerbesteuer; Haftungsbescheid; GbR; Verjährung; Bekanntgabe; Bestimmtheit
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.4145
Innehaben einer Zweitwohnung; Kapitalanlage (verneint); Leerstehenlassen
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
- OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LB 8/07
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnungsteuer anhand eines …
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen …
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung …
- VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20
Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf …
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22
Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 09.11.2022 - 4 B 29/22
Zweitwohnungssteuer; Prüfung von Satzungsmängeln im Eilverfahren; …
- VG Oldenburg, 19.11.2015 - 2 A 1939/14
Mietwert; Zweitwohnungsteuer
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2008 - 1 L 299/04
Umfang des Wohnbegriffs bei der Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844
Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil
- VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00
Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Mobilheime, Wohnmobile, …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21
Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für …
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene …
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 9 LA 30/07
Zuordnung von Leerstandszeiten bei einer Mischnutzung einer Zweitwohnung zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung
- VG Stuttgart, 07.02.2006 - 11 K 3598/04
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben
- VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …
- VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 23/21
Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 238/20
Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege
- VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21
Zweitwohnungssteuerrecht
- VG Köln, 24.09.2021 - 24 L 1056/21
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 159/15
Steuerrecht: Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Ferienhaus
- VG Schleswig, 20.12.2016 - 2 B 97/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Zweitwohnungssteuerbescheid
- VG Augsburg, 09.05.2006 - Au 6 S 06.391
- VG Minden, 23.03.2004 - 11 L 68/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer …
- VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 171/20
Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14
Zweitwohnungssteuer
- VG Meiningen, 23.10.2019 - 5 K 307/17
Hundesteuerpflicht für die Haltung von Hunden auf einem Gestüt
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 11.1245
Begriff der Zweitwohnung; Bewohnbarkeit; Entstehung der Steuer; Ende der …
- VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746
Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3 …
- VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
Ausstattung; Bereich; Bescheid; Besuch; Dauermietvertrag; Heranziehung; …
- VG Halle, 30.01.2008 - 5 A 271/06
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf eine aus …
- VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
- VG Wiesbaden, 02.03.2017 - 1 L 392/16
§ 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 1 Satz 1 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 7 Abs 2 …
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 8/16
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LC 41/02
Eigennutzung; Fremdnutzung; Mischnutzung; Staffelung; …
- VG Schleswig, 14.09.2016 - 2 B 65/16
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 ZB 07.856
Aufwandsteuer; Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage
- VG München, 13.03.2008 - M 10 K 06.3638
Dauercamper; Zweitwohnung
- VG München, 10.01.2008 - M 10 K 07.4123
Steuermaßstab; Jahresrohmiete; Bestimmtheit; Kurbeitrag
- FG Hamburg, 07.07.2006 - 7 K 55/05
Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG München, 19.02.2009 - M 10 K 08.4425
Nutzung einer Zweitwohnung durch Angehörige; Gesamtschuldnerauswahl; …
- VG München, 19.06.2008 - M 10 K 07.3121
Nichtigkeit Vorgängersatzungen; Nichtnutzung wegen Pflegeverpflichtung; …
- VG Schleswig, 14.02.2006 - 14 A 164/05
- VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung …
- VG Braunschweig, 27.05.2003 - 5 B 166/03
Gesamtschuldner; Nichtnutzung; Wohngemeinschaft; Zweitwohnungssteuer
- VG München, 03.02.2011 - M 10 K 10.3523
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Ausschluss der Eigennutzung durch …
- VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 6 S 09.885
Zweitwohnungssteuersatzung; keine Befreiung für Zeitarbeitnehmer; Haftzeit bei …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- VG München, 31.01.2008 - M 10 K 06.3282
Zweitwohnungssteuer; Genehmigungspflicht für Satzung, die ortsfeste Wohnwagen …
- VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 6 K 06.962
Grunddienstbarkeit; Erhebung von Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 10.08.2004 - 14 A 107/03