Rechtsprechung
   AG Waiblingen, 12.11.2008 - 9 C 1000/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11084
AG Waiblingen, 12.11.2008 - 9 C 1000/08 (https://dejure.org/2008,11084)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 12.11.2008 - 9 C 1000/08 (https://dejure.org/2008,11084)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 12. November 2008 - 9 C 1000/08 (https://dejure.org/2008,11084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • LawCommunity.de

    Keine Vertragsstrafe für Spaßbieter

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Vertragsstrafe für eBay-Spaßbieter ist unwirksam

  • JurPC

    Keine Vertragsstrafe bei Rücknahme eines Gebotes in der eBay-Auktion

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Keine Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay aufgrund einer AGB-Klausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Unwirksame Vertragsstrafeklausel für Spaßbieter in eBay-Angebot

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragsstrafe gegen Spaßbieter ist unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Verwendung von AGB

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenklausel für eBay-Spaßbieter unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe für zurückgezogene Gebote - eBay-Recht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für eBay-Spaßbieter ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Vertragsstrafe für eBay-Bieter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Spaßbieter-Vertragsstrafe ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Keine Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay aufgrund einer AGB-Klausel

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 205/14

    "Spaßbieter"- Klausel in eBay-Angeboten verstößt gegen Wertung des § 305c Abs. 2

    a) Dabei kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die eBay-Annonce als allgemeine Geschäftsbedingung qualifiziert werden kann ( so aber LG Wiesbaden, Beschluss vom 26. Februar 2014 und Beschluss vom 05. Mai 2014, Az.: 1 S 38/13, zitiert nach juris; AG Waiblingen, Urteil vom 11. Dezember 2008, Az.: 9 C 1000/08, zitiert nach juris; gegen das Vorliegen von AGB: AG Essen, Urteil vom 19.04.2007, Az.: 24 C 357/06, Beck-RS 2008-01456; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2005, Az.: 16 C 168/05, Rdnr. 14, zitiert nach juris; AG Wittmund, Urteil vom 28. August 2008, Az.: 4 C 183/08, Rdnr. 24, zitiert nach juris).

    Die Klausel richtet sich auch nicht deswegen an eine unbestimmte Vielzahl von Vertragspartnern bzw. Partnern von vertragsähnlichen Schuldverhältnissen, weil sie sich nicht nur an denjenigen wendet, der später aufgrund des Zuschlages Vertragspartner des Verkäufers wird, sondern an alle potenziellen Bieter, die im Rahmen der Auktion, vor Zustandekommen des endgültigen Vertrages, ein Gebot abgeben (so aber AG Waiblingen, Urteil vom 11. Dezember 2008, Az.: 9 C 1000/08, zitiert nach juris).

  • AG Wiesbaden, 15.10.2013 - 91 C 2145/13

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter einer online-Plattform (eBay)

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei den von einem nicht gewerblichen Anbieter bei ebay verwendeten Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 BGB handelt (so AG Waiblingen, Urteil v. 11.12.2008, Az. 9 C 1000/08.
  • AG Wiesbaden, 15.10.2013 - 93 C 2145/13

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter einer online-Plattform (eBay)

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei den von einem nicht gewerblichen Anbieter bei ebay verwendeten Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 BGB handelt (so AG Waiblingen, Urteil v. 11.12.2008, Az. 9 C 1000/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht