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   BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82   

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BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82 (https://dejure.org/1983,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 9 C 1068.82 (https://dejure.org/1983,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 9 C 1068.82 (https://dejure.org/1983,1026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen Gehörs - Ausreiseaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 608
  • MDR 1984, 609
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Demgegenüber steht ihr bei der Bestimmung der Ausreisefrist ein Ermessen zu, weil die im Gesetz genannte Monatsfrist ausdrücklich als Mindestfrist bezeichnet wird, also verlängert werden kann (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3; Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Der Senat geht mit der Rechtsprechung des 1. Senats davon aus, daß unabhängig vom Ermessensspielraum der Ausländerbehörde und unabhängig davon, welche Fristsetzung im allgemeinen sachlich gerechtfertigt ist, die Ausländerbehörde verpflichtet ist, in ihrer Verfügung auch die Bemessung der Ausreisefrist zu begründen (Urteil vom 29. April 1983 a.a.O.).

    Dies kann allerdings auch konkludent geschehen (Urteil vom 29. April 1983 a.a.O.; Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -), z.B. durch Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die getroffene Anordnung.

  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 131.83

    Erfordernis einer Anhörung eines Asylbewerbers vor Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Demgegenüber steht ihr bei der Bestimmung der Ausreisefrist ein Ermessen zu, weil die im Gesetz genannte Monatsfrist ausdrücklich als Mindestfrist bezeichnet wird, also verlängert werden kann (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3; Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Dabei hat die Behörde wie bei Verwaltungsakten allgemein die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die sie zu ihrer Entscheidung bewogen haben (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; so auch Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Mit diesem Hinweis war das Verwaltungsgericht nicht der Verpflichtung enthoben, seine für die Entscheidung des vorliegenden Falles maßgeblichen Erkenntnisquellen ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführen (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Dies kann allerdings auch konkludent geschehen (Urteil vom 29. April 1983 a.a.O.; Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -), z.B. durch Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die getroffene Anordnung.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Das angefochtene Urteil kann daher auch nicht aus dem Gesichtspunkt der inländischen Fluchtalternative (vgl. hierzu Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 -) Bestand haben.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Denn auch solche aus anderen Verfahren übernommene Feststellungen unterliegen in gleicher Weise dem Gebot des rechtlichen Gehörs (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132).
  • BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 11908.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ausländerbehörde bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zum Erlaß der Ausreiseaufforderung verpflichtet; insoweit ist ihr nach dem eindeutigen Wortlaut des § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG kein Ermessen eingeräumt (Beschluß vom 3. November 1983 - BVerwG 9 B 11908.82 -).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
    Zur Versagung rechtlichen Gehörs durch Übernahme von tatsächlichen Feststellungen aus anderen Verfahren ohne deren vorherige Bekanntgabe an die Prozeßbeteiligten (im Anschluß an Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 -).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet und hat dabei grundsätzlich nicht dem Ergebnis einer ihr aufgetragenen eigenen aufenthaltsrechtlichen Prüfung zu folgen, sondern allein dem asylversagenden Bescheid des Bundesamtes (vgl. Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 117.83

    Bemessung der Ausreisefrist - Begründung der Entscheidung der Ausländerbehörde -

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3 = DVBl. 1983, 997; vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Danach kann sich aus der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem Inhalt der getroffenen Regelung hinreichend deutlich ergeben, daß und nach welchen Gesichtspunkten das Ermessen ausgeübt worden ist (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - a.a.O.; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 108.83

    Begründung der Festsetzung der Ausreisefrist im Rahmen der ausländerbehördlichen

    In dieser Allgemeinheit ist diese Frage schon deswegen nicht klärungsbedürftig, weil sich unmittelbar aus § 5 Satz 4 2. AsylBeschlG ergibt, daß auch die grundsätzlich nach Ermessen erfolgende Festsetzung der Ausreisefrist zu begründen ist (Urteile vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - a.a.O.; vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Danach kann sich aus der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem Inhalt der getroffenen Regelung hinreichend deutlich ergeben, daß und nach welchen Gesichtspunkten das Ermessen ausgeübt worden ist (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Hat die Behörde mit ihrer Entscheidung dies konkludent zum Ausdruck gebracht, so hat sie das Begründungserfordernis bezüglich der Fristbemessung erfüllt (Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 104.83

    Ausübung des behördlichen Ermessens bei der Festlegung der Ausreisefrist -

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3 - DVBl. 1983, 997; vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Danach kann sich aus der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage in Verbindung mit dem Inhalt der getroffenen Regelung hinreichend deutlich ergeben, daß und nach welchen Gesichtspunkten das Ermessen ausgeübt worden ist (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Darin liegt eingeschlossen, daß die Behörde Gründe, die eine längere Frist erforderlich machen könnten, nicht für gegeben erachtet Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - a.a.O.; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 145.83

    Ausreiseaufforderung als Verwaltungsakt - Ausreisefrist als zu begründende

    Es ist nicht zweifelhaft, daß die Ausländerbehörde in Fällen des § 5 2. AsylBeschlG die Ausreisefrist unter Beachtung der Mindestfrist des § 5 Satz 3 2. AsylBeschlG nach Ermessen festlegt und daß sich das Begründungserfordernis des § 5 Satz 4 2. AsylBeschlG auch auf diese Ermessensentscheidung bezieht (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - a.a.O.; Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

    Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren -

    Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet und hat dabei grundsätzlich nicht dem Ergebnis einer ihr aufgetragenen eigenen aufenthaltsrechtlichen Prüfung zu folgen, sondern der asylversagenden Entscheidung des Bundesamtes (vgl. Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89

    Ablehnung eines Asylantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung - wie hier - nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4 und Beschluß vom 10. November 1987 - BVerwG 9 C 2.87 -) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (hierzu Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 9 B 264.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der wortgleichen Bestimmung des § 5 Satz 1 des Zweiten AsylBeschlG wiederholt entschieden, daß für den Erlaß der Ausreiseaufforderung kein Ermessen der Ausländerbehörde besteht (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 Zweites AsylBeschlG Nr. 4; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 Zweites AsylBeschlG Nr. 3; Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 9 C 2.87

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für die

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (vgl. hierzu Urteile vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 und BVerwG 9 C 3.87 -).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 9 B 2144.82

    Absehen von der Anhörung eines Ausländers bei der Androhung der Abschiebung und

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Androhung der Abschiebung und Festsetzung der Ausreisefrist gemäß § 5 2. AsylBeschlG von der Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßen Ermessen absehen konnte (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG; vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3), als auch, daß die Vorschrift des § 5 2. AsylBeschlG im Hinblick auf die Entscheidung über Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung kein Ermessen eröffnete (BVerwG, Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4).
  • BVerwG, 11.06.1990 - 9 B 464.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 17.07.1984 - 9 B 11400.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 17.07.1984 - 9 B 11403.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 12.04.1984 - 9 CB 212.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 1067.82

    Fehlende Einbeziehung von Auskünften des Auswärtigen Amtes als Erkenntnisquelle

  • BVerwG, 17.07.1984 - 9 B 11063.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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   BVerwG, 19.10.1983 - 9 C 1068.82   

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BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1983 - 9 C 1068.82 (https://dejure.org/1983,13755)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 9 C 1068.82 (https://dejure.org/1983,13755)
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