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   BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90   

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BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,62)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,62)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit einer Rückkehr - Zwangsbeschneidungeines christlich türkischen Wehrpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 162
  • NVwZ 1992, 582
  • DVBl 1992, 828
 
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Wird zitiert von ... (1834)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (Fortführung von Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und BVerwGE 79, 143 = NVwZ 1988, 838).

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80; BVerwGE 79, 143 (150, 151) [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Dieser muß nämlich im Hinblick darauf, daß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ein Individualrecht ist, stets selbst in eigener Person politische Verfolgung zu befürchten haben (BVerwGE 74, 32, 33 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]; s. nunmehr auch BVerfGE 83, 216).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 134, S. 262, insoweit in BVerwGE 87, 52 nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Dieser muß nämlich im Hinblick darauf, daß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ein Individualrecht ist, stets selbst in eigener Person politische Verfolgung zu befürchten haben (BVerwGE 74, 32, 33 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]; s. nunmehr auch BVerfGE 83, 216).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Er muß politisch bedingten Übergriffen auf Wehrpflichtige beispielsweise durch präventive Vorkehrungen entgegenwirken, den Opfern Schutz gewähren oder gegen pflichtwidrig Handelnde Sanktionen verhängen (BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85].
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Die rechtliche Beurteilung darf nämlich nicht bei der Fragestellung ansetzen, ob hinsichtlich der christlichen Wehrpflichtigen in der Türkei die zur Annahme einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte (vgl. dazu BVerwGE 85, 139) vorliegt.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Dieser Gedankengang ist in sich widersprüchlich: Wenn die Angehörigen einer bestimmten Gruppe im asylrechtlichen Sinne im allgemeinen nicht in der Gefahr politischer Verfolgung stehen, bedarf es der Feststellung besonderer Umstände, um bei einem einzelnen Gruppenmitglied trotzdem eine Gefährdung annehmen zu können (vgl. BVerwGE 70, 232; 71, 180) [BVerwG 26.03.1985 - 9 C 107/84].
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Maßgebend ist in dieser Hinsicht - wie der Senat im Urteil vom 23. Juli 1991 (BVerwGE 88, 367) ausgeführt hat - damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit.
  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Anders als auf dem Gebiet der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf dem sich der Staat darauf beschränken kann, diejenigen Mittel einzusetzen, die er allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält (vgl. Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130), hat der türkische Staat innerhalb der auf Befehl und Gehorsam aufgebauten Streitkräfte gegenüber Angehörigen einer christlichen Minderheit asylrechtlich eine Garantenstellung, kraft derer er für Vorkommnisse in der Armee verantwortlich ist.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
    Deshalb kann er als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerfGE 74, 51; BVerwGE 77, 258 und Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88

    Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. Urteile vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 und vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 24).
  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Maßgebend ist damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - und vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, beide juris), d.h. die Frage, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Klägers nach Abwägung aller Umstände eine Rückkehr in den Herkunftsstaat unzumutbar erscheint.

    Angesichts der Vielzahl der nach den oben wiedergegebenen Auskünften gefolterten und getöteten vermeintlichen Regimegegnern besteht auch für den Kläger nicht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, sondern die reale Möglichkeit, dass er ebenfalls Opfer solcher gezielten Repressalien wird, so dass ein verständiger, sich an die Stelle des Klägers versetzender Mensch das Risiko einer Rückkehr in den Heimatstaat nicht auf sich nehmen wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 - juris).

    Entscheidende Bedeutung kommt im Rahmen der Verfolgungsprognose der mit einzubeziehenden Schwere der zu befürchtenden Verfolgungshandlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, juris) zu, die - wie oben dargestellt - bis hin zu Tötungen durch Folter oder als Folge der Haftbedingungen reicht.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1991 - 9 C 118.90   

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BVerwG, 24.01.1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,12927)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,12927)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 9 C 118.90 (https://dejure.org/1991,12927)
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