Rechtsprechung
AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Kein "fliegender Gerichtsstand" für Rechtsverletzer - Der (potentielle) Verletzer von Urheberrechten im Internet kann sich im Rahmen einer von ihm angestrengten negativen Feststellungsklage nicht auf den besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung berufen.
- openjur.de
Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine Verwertungsgesellschaft beim Vorwurf des illegalen Herunterladens von Musik
- LawCommunity.de
Kein fliegender Gerichtsstand bei negativer Feststellungsklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der negativen Feststellungsklage des Verletzers gegen die Verwertungsgesellschaft beim Vorwurf des illegalen Herunterladens von Musik; Alleinige Zuständigkeit des Gerichts wegen illegal im Bezirk des Beklagten heruntergeladener Musik; Wahlrecht bei der ...
- kanzlei.biz
Gerichtszuständigkeit bei illegalem Herunterladen von Musik
- webhosting-und-recht.de
Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen
- ra.de
- kanzlei.biz
Gerichtszuständigkeit bei illegalem Herunterladen von Musik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 32 ZPO
Zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei negativer Feststellungsklage gegen den Vorwurf des illegalen Filesharings - wb-law.de (Kurzinformation)
Fliegender Gerichtsstand gilt nicht bei Klagen des Schädigers
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein fliegender Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen für Internet-Verletzungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen für Internet-Verletzungen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 540
- GRUR-RR 2009, 78
- MIR 2008, Dok. 366
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07
Störerhaftung von Rapidshare
Auszug aus AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08
Auf die der hiesigen Beklagten im Rahmen einer von ihr angestrengten Leistungsklage zustehende Wahlmöglichkeit, den jetzigen Kläger am Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) - und damit auch vor dem Amtsgericht Mannheim als dem Gericht, in dessen Bezirk die streitgegenständlichen Musikstücke (auch) abrufbar waren (vgl. hierzu zuletzt z.B. LG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008 - 12 O 246/07) - zu verklagen, kann sich der Kläger einer negativen Feststellungsklage dagegen nicht berufen. - OLG Köln, 07.04.1978 - 6 U 179/77
Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist der für die Leistungsklage mit …
Auszug aus AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08
Zwar ist anerkannt, dass die negative Feststellungsklage auch überall dort zulässig ist, wo die Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum möglich wäre (so z.B. OLG Köln, Urteil vom 7.04.1978 - 6 U 179/77 - GRUR 1978, 658 m.w.N.;… Musielak/ Foerste , ZPO, 5.Aufl. 2007, § 256 Rn. 36 m.w.N.), allerdings führt dies lediglich zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover als dem Gericht, dem nach der niedersächsischen Zuständigkeitsverteilung in Urheberrechtssachen betreffend die Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, in welchem die Klägerin (und Beklagte einer gedachten Leistungsklage) nach §§ 12, 13 ZPO ihren Wohnsitz hat, Rechtsstreitigkeiten, die ihren Grund (auch) im Urheberrecht haben, zugewiesen sind. - AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Keine Abmahnkosten bei großer Anzahl von gleichgelagerten Fällen
Auszug aus AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08
Das von der Klägerin zitierte und in ihrem Sinne entschiedene, aber eine gänzlich anders gelagerte Fallkonstellation betreffende Verfahren 1 C 463/06 des Amtsgerichts Mannheim, das wohl ausschlaggebend für die Wahl des Klageortes gewesen sein dürfte, genügt dafür jedenfalls nicht.
- LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 2a O 69/11
Zulässigkeit der Nennung eines Firmennamens in einem Internetforum
Soweit von dem AG Mannheim vertreten wird, dass sich der Kläger einer negativen Feststellungsklage nicht auf den Gerichtsstand des § 32 ZPO berufen kann (vgl. AG Mannheim, GRUR-RR 2009, 78), da § 32 ZPO auch die Privilegierung des Geschädigten im Sinn habe die dem Schädiger nicht zu gute kommen solle, wird dem nicht gefolgt.