Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 C 18.322 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TierSchG § 2, § 15, § 16a
Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung eines Hundes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Fortnahme eines Hundes und dessen anderweitige pflegliche Unterbringung bei Vernachlässigung desselbigen
- rewis.io
Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung eines Hundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Fortnahme eines Hundes und dessen anderweitige pflegliche Unterbringung bei Vernachlässigung desselbigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.12.2017 - AN 10 S 17.2023
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 C 18.322
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 CS 18.321
Pflegliche Unterbringung eines Hundes
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 C 18.322
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch im Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof 9 CS 18.321) und der beigezogenen Behördenakten verwiesen.Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Klägerin und Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO durch das Verwaltungsgericht mit nachfolgender Begründung abgelehnt (Beschluss vom 20.3.2018, Az. 9 CS 18.321):.
- VGH Bayern, 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 C 18.322
Amtstierärzte sind im Rahmen der Durchführung des Tierschutzgesetzes als gesetzlich vorgesehene Sachverständige eigens bestellt und regelmäßig zu beteiligen (§ 15 Abs. 2 TierSchG); ihr Gutachten erachtet der Gesetzgeber gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG grundsätzlich als ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.02.2017 - 9 CE 17.24
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 C 18.322
Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 9 CE 17.24 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 23 CS 19.849
Richtiger Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung
Die insoweit unsubstantiierten Ausführungen des Antragstellers, die sich in allgemeinen Behauptungen erschöpfen, sind im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht geeignet, die vorliegende Gefahrenprognose zu erschüttern, und rechtfertigen es nicht, den Hund sehenden Auges künftig vermeidbaren Leiden auszusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 9 C 18.322 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 20.03.2018 - 9 CS 18.321 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch im Verfahren 9 C 18.322) und der beigezogenen Behördenakten der Antragsgegnerin verwiesen.