Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,642
BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86 (https://dejure.org/1987,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 9 C 235.86 (https://dejure.org/1987,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 9 C 235.86 (https://dejure.org/1987,642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung - Nochmalige Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1280
  • NVwZ 1988, 531 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Hat das Gericht die Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG gehört, bedarf es einer nochmaligen Anhörung nur dann, wenn sich seither die Prozeßsituation wesentlich geändert hat (wie Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn früheres Vorbringen lediglich wiederholt wird oder der Vortrag bzw. die Beweisanträge unsubstantiiert sind (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Weil Art. 103 Abs. 1 GG nur das Recht gewährleistet, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 64, 203 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 m.w.Nachw.), muß es den Prozeßbeteiligten zwar ermöglicht werden, sich über den Inhalt der für ihre Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten zu informieren, so daß die Verweigerung der Einsichtnahme in beigezogene Akten regelmäßig einen Gehörsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 20, 347 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 217/66]; Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - VII C 151/60]).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Sind erhebliche Gründe im Sinne des § 224 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, werden Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts regelmäßig zu einer Reduzierung des Ermessens führen mit der Folge, daß dem Verlängerungsgesuch stattgegeben werden muß (vgl. Urteile vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 und vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Das Akteneinsichtsrecht ist ein wesentlicher Teil der Parteiöffentlichkeit des Verfahrens und dient insbesondere der Verwirklichung des durch Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]); es gewährleistet die Waffengleichheit der Beteiligten und soll ihnen zugleich die effektive Mitwirkung bei der Wahrheitsfindung des Gerichts ermöglichen (vgl. Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132; Kopp; VwGO, 7. Aufl. § 100 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Das Akteneinsichtsrecht ist ein wesentlicher Teil der Parteiöffentlichkeit des Verfahrens und dient insbesondere der Verwirklichung des durch Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 [BVerwG 23.08.1968 - IV C 235/65]); es gewährleistet die Waffengleichheit der Beteiligten und soll ihnen zugleich die effektive Mitwirkung bei der Wahrheitsfindung des Gerichts ermöglichen (vgl. Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132; Kopp; VwGO, 7. Aufl. § 100 Rdnr. 1).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Weil Art. 103 Abs. 1 GG nur das Recht gewährleistet, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 64, 203 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 m.w.Nachw.), muß es den Prozeßbeteiligten zwar ermöglicht werden, sich über den Inhalt der für ihre Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten zu informieren, so daß die Verweigerung der Einsichtnahme in beigezogene Akten regelmäßig einen Gehörsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 20, 347 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 217/66]; Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - VII C 151/60]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Das Gericht verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn es ungeachtet eines noch nicht beschiedenen Antrags eines Beteiligten, es möge eine ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verlängern, damit er bei dieser Stellungnahme auch Unterlagen, die er in Ablichtung gleichzeitig vom Gericht erbittet, berücksichtigen kann, eine diesem Beteiligten ungünstige Entscheidung in der Sache trifft (vgl. BVerfGE 18, 399 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Weil Art. 103 Abs. 1 GG nur das Recht gewährleistet, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 64, 203 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 m.w.Nachw.), muß es den Prozeßbeteiligten zwar ermöglicht werden, sich über den Inhalt der für ihre Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten zu informieren, so daß die Verweigerung der Einsichtnahme in beigezogene Akten regelmäßig einen Gehörsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 20, 347 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 217/66]; Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - VII C 151/60]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Weil Art. 103 Abs. 1 GG nur das Recht gewährleistet, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 64, 203 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 m.w.Nachw.), muß es den Prozeßbeteiligten zwar ermöglicht werden, sich über den Inhalt der für ihre Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten zu informieren, so daß die Verweigerung der Einsichtnahme in beigezogene Akten regelmäßig einen Gehörsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 20, 347 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 217/66]; Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - VII C 151/60]).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86
    Sind erhebliche Gründe im Sinne des § 224 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, werden Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts regelmäßig zu einer Reduzierung des Ermessens führen mit der Folge, daß dem Verlängerungsgesuch stattgegeben werden muß (vgl. Urteile vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 und vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 24.11.1961 - VII C 151.60

    Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter - Zurückweisung eines Antrags

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BSG, 28.07.1977 - 5 BJ 124/77

    Recht auf Akteneinsicht - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Überlassung von

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Verlängerung einer richterlichen Frist besteht, wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, wenn das Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235/86 -, NJW 1988, S. 1280 f. und Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535/98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783 f.).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Darauf, ob das Gericht selbst die Unterlagen für entscheidungserheblich erachtet, kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1961 - 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 und vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 3 f.; BFH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII B 207/05 - BFHE 211, 15 ; Thole, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 299 Rn. 1; Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2018, § 299 Rn. 2, 7; Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 299 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19

    Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen

    Ob das Übergehen eines Antrags auf Akteneinsicht das Recht des betroffenen Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, ist aufgrund einer umfassenden Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht