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   AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13   

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https://dejure.org/2015,66923
AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13 (https://dejure.org/2015,66923)
AG Wipperfürth, Entscheidung vom 31.03.2015 - 9 C 249/13 (https://dejure.org/2015,66923)
AG Wipperfürth, Entscheidung vom 31. März 2015 - 9 C 249/13 (https://dejure.org/2015,66923)
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  • OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07

    Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen

    Auszug aus AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13
    Auch besteht keine Veranlassung zu vorbeugenden Streumaßnahmen, wenn nicht voraussehbar ist, dass an der Unfallstelle Wasser austreten und am Boden gefrieren wird (vergl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 386 f.).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Auszug aus AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13
    Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen (BHH NJW 2012, 2727 f.).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13
    Denn der Anscheinsbeweis greift erst dann ein, wenn zuvor festgestellt wurde, dass das Unfallereignis in einem Zeitraum stattgefunden hat, währenddessen die Unfallstelle gestreut gewesen sein musste (BGH NJW 2009, 3302).
  • LG Köln, 31.05.2016 - 11 S 158/15

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 31.03.2015, Az. 9 C 249/13 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Wipperfürth vom 31.03.2015 (9 C 249/13) zu verurteilen, als Gesamtschuldner 4.288,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 26.04.2013 an die Klägerin zu zahlen.

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