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   BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85   

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BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85 (https://dejure.org/1985,5889)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1985 - 9 C 26.85 (https://dejure.org/1985,5889)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1985 - 9 C 26.85 (https://dejure.org/1985,5889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - Verfolgungsschicksal des Asylsuchenden - Verfolgungswahrscheinlichkeit

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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland;

    Das von Schutzsuchenden vorgetragene Schicksal darf das Gericht nur dann als feststehenden Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es die volle Überzeugung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - 9 C 26.85 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    Das von Schutzsuchenden vorgetragene Schicksal darf das Gericht nur dann als feststehenden Sachverhalt seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es die volle Überzeugung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - 9 C 26.85 -, juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 25.09.2019 - 8 A 638/17

    Verfolgung von Frauen in Syrien.

    Ändert die Asylsuchende in einem späteren Vortrag ihr früheres Vorbringen, so muss sie überzeugende Gründe darlegen, weshalb ihr früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will sie nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27/85 u. BVerwG 9 C 26/85 -, juris).
  • VG Stuttgart, 11.02.2021 - A 4 K 2581/19

    Militärdienst und Wehrdienstentziehung eines Syrers

    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen spricht gegen die Glaubhaftigkeit des Vortrags des Antragstellers; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVBl 1988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAuslR 1991, 94; Berlit/Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität, ZAR 2016, 281 ff.).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAuslR 1986, 79).Kann das Gericht nicht das nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgegebene Maß an Überzeugungsgewissheit gewinnen, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161).

  • VG Stuttgart, 02.03.2018 - A 11 K 8875/16

    Keine Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen spricht gegen die Glaubhaftigkeit des Vortrags des Antragstellers; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVBl 1988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAuslR 1991, 94; Berlit/Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität, ZAR 2016, 281 ff.).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAuslR 1986, 79).

  • VG Stuttgart, 24.11.2022 - A 4 K 2687/22

    Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung in Nigeria; Relevanz des Verhaltens der

    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen spricht gegen die Glaubhaftigkeit des Vortrags des Antragstellers; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVBl 1988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAuslR 1991, 94; Berlit/Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität, ZAR 2016, 281 ff.).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAuslR 1986, 79).Kann das Gericht nicht das nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgegebene Maß an Überzeugungsgewissheit gewinnen, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161).

  • VG Stuttgart, 20.05.2021 - A 4 K 5339/20

    Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung in Gambia wegen Wehrdienstentziehung

    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen spricht gegen die Glaubhaftigkeit des Vortrags des Antragstellers; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVBl 1988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAuslR 1991, 94; Berlit/Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität, ZAR 2016, 281 ff.).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAuslR 1986, 79).Kann das Gericht nicht das nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgegebene Maß an Überzeugungsgewissheit gewinnen, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161).

  • VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Antragstellers in Frage stellen; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will er nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVB11988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAusIR 1991, 94).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAusIR 1986, 79).

  • BVerwG, 16.03.1987 - 9 B 80.86

    Rechtsmittel

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Berufungsgerichts auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) und vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 26.85 und 9 C 27.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 41) beruhen kann.
  • BVerwG, 16.03.1987 - 9 B 73.86

    Rechtsmittel

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Berufungsgerichts auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Überzeugungsmaßstab bei der Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts und zur inländischen Fluchtalternative beruhen kann (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 26.85 und 9 C 27.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 41) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 30.03.1987 - 9 B 70.87

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrevision in Asylsachen -

  • VG Oldenburg, 05.03.2020 - 15 A 6118/16

    Zur Prognoseentscheidung nach § 60 Abs. 5 AufenthG bei Mitgliedern eines

  • VG Schleswig, 24.01.2023 - 16 A 157/20

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz bei zwangsweiser Trennung der Familie;

  • VG Stuttgart, 21.09.2017 - A 11 K 2707/16
  • VG Schleswig, 20.06.2016 - 5 A 155/15

    Asylrecht Afghanistan

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - 3 LB 3/22

    Irak: Kein Flüchtlingsschutz für christlichen Konvertiten trotz Bestätigungen aus

  • VG Schleswig, 04.07.2016 - 5 A 303/15

    Asylrecht - Afghanistan Hindu

  • VG Freiburg, 25.11.2021 - A 15 K 527/19

    Iran: Flüchtlingseigenschaft bei Konversion zum Christentum

  • VG Bayreuth, 06.08.2012 - B 3 K 12.30093
  • VG Bayreuth, 24.04.2012 - B 3 K 11.30166
  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 3 K 11.30098
  • VG Schleswig, 01.03.2023 - 16 A 32/23

    Russische Föderation: Keine Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung im Hinblick

  • VG Schleswig, 20.07.2021 - 2 A 328/19

    Türkei: Asylanerkennung wegen Beschwerde an Präsidialamt

  • VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 A 299/19

    Türkei: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung geltend gemacht; kein

  • VG Schleswig, 08.06.2020 - 13 A 396/19
  • VG Bayreuth, 05.04.2012 - B 3 K 11.30233
  • VG Bayreuth, 20.02.2015 - B 4 K 13.30402
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1985 - 9 C 26.85   

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https://dejure.org/1985,15244
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