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   BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12   

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https://dejure.org/2013,12956
BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12 (https://dejure.org/2013,12956)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 9 C 3.12 (https://dejure.org/2013,12956)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 (https://dejure.org/2013,12956)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BauGB § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1, § 242 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage; Teilanlage; Fahrbahn; endgültige Herstellung; Herstellungsmerkmale; Merkmalsregelung; Ausbauprogramm; Teerdecke; ähnliches Material; neuzeitliche Bauweise; Regeln der Technik; technisches Regelwerk.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 Satz 1, § 242 Abs. 1
    Ausbauprogramm; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Fahrbahn; Herstellungsmerkmale; Merkmalsregelung; Regeln der Technik; Teerdecke; Teilanlage; endgültige Herstellung; neuzeitliche Bauweise; technisches Regelwerk; ähnliches Material

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 BauGB, § 133 Abs 2 S 1 BauGB, § 242 Abs 1 BauGB
    Fahrbahnausbau; Erschließungsbeitragsbescheid; endgültige Herstellung; Merkmalsregelung

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung einer Gemeinde zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards i.R.d. Regelung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung

  • rewis.io

    Fahrbahnausbau; Erschließungsbeitragsbescheid; endgültige Herstellung; Merkmalsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung einer Gemeinde zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards i.R.d. Regelung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine pauschale Bezugnahme auf Ausbaustandards!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Noch nicht abrechenbar gewesene Fahrbahn gilt im Verhältnis zum beitragspflichtigen Bürger trotzdem als endgültig hergestellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1293
  • DÖV 2013, 819
  • BauR 2013, 1491
  • BauR 2014, 94
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Der Zweck des Gesetzes besteht nach der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung darin, dass sich der Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen kann, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 5, vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17, vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 41 S. 26; Beschluss vom 18. Juli 2001 a.a.O. S. 2; vgl. auch Driehaus, a.a.O. Rn. 46).

    Nur unter der Prämisse, dass bereits die konkrete Bezeichnung der Bauweise die allgemein umschriebene Anforderung erschöpfend ausfüllt, ist die betreffende Merkmalsregelung hinreichend bestimmt (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 35 S. 46; Driehaus, a.a.O. Rn. 62).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Anders als die Flächeneinteilung einer Straße als solche, die von der Gemeinde gegebenenfalls formlos festgelegt werden darf, gehört die bautechnische Ausgestaltung der für die Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 ; Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).

    Der Zweck des Gesetzes besteht nach der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung darin, dass sich der Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen kann, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 5, vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17, vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 41 S. 26; Beschluss vom 18. Juli 2001 a.a.O. S. 2; vgl. auch Driehaus, a.a.O. Rn. 46).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Der Zweck des Gesetzes besteht nach der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung darin, dass sich der Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen kann, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 5, vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17, vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 41 S. 26; Beschluss vom 18. Juli 2001 a.a.O. S. 2; vgl. auch Driehaus, a.a.O. Rn. 46).

    Will die Gemeinde diese Rechtsfolge verhindern, kann sie dies nur durch eine darauf gerichtete spezielle Satzungsregelung erreichen (Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 62), an der es hier fehlt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 3 A 1967/86
    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Eine derartige Einschränkung wäre für die beitragspflichtigen Anlieger intransparent und würde zu einer unangemessenen Risikoverlagerung zu ihren Lasten führen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 19. August 1988 - 3 A 1967/86 - NWVBl 1989, 244 = juris Rn. 20 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424 = juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Ist allerdings eine Teilanlage - zum Beispiel die Fahrbahn - im Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtanlage bereits endgültig hergestellt gewesen, sind in Bezug auf diese Teilanlage ausschließlich die durch die erstmalige, seinerzeit endgültige Fertigstellung entstandenen Kosten berücksichtigungsfähig und nicht etwaige spätere Änderungskosten (Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG 4 C 82.67 - BVerwGE 31, 90 und vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG/BauGB Nr. 35 S. 20 f.).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Denn es ist in der Regel erkennbar, ob ein zur Herstellung der Fahrbahndecke verwendetes "ähnliches" Material den ausdrücklich genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (Beschluss vom 4. September 1980 - BVerwG 4 B 119.80 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 82 f.).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Nur unter der Prämisse, dass bereits die konkrete Bezeichnung der Bauweise die allgemein umschriebene Anforderung erschöpfend ausfüllt, ist die betreffende Merkmalsregelung hinreichend bestimmt (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 35 S. 46; Driehaus, a.a.O. Rn. 62).
  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85

    Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Er kann dabei auch die Merkmalsregelung der auf den Streitfall anwendbaren Erschließungsbeitragssatzung auslegen und anwenden, weil ihn die gegen Bundesrecht verstoßende Auslegung des Landesrechts durch das Berufungsgericht nicht bindet (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 7 C 79.85 - BVerwGE 75, 67 ).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Anders als die Flächeneinteilung einer Straße als solche, die von der Gemeinde gegebenenfalls formlos festgelegt werden darf, gehört die bautechnische Ausgestaltung der für die Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 ; Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
    Eine derartige Einschränkung wäre für die beitragspflichtigen Anlieger intransparent und würde zu einer unangemessenen Risikoverlagerung zu ihren Lasten führen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 19. August 1988 - 3 A 1967/86 - NWVBl 1989, 244 = juris Rn. 20 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424 = juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09

    Anforderungen an das technische Ausbauprogramm einer

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Zweck der Anknüpfung an das gemeindliche Satzungsrecht ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger sich durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Ausbauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen können, ob die Anlage endgültig hergestellt ist (vgl. BVerwGE 158, 163 ; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 -, Rn. 16).

    Jedoch ist die Übereinstimmung der Erschließungsanlage mit dem gemeindlichen Bauprogramm und dem technischen Ausbauprogramm gerade deshalb maßgeblich, weil dies ein für den Bürger erkennbarer äußerer Umstand ist (vgl. BVerwGE 158, 163 ; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 -, Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 16, vom 10. Juni 1981 - 8 C 66.81 -, juris Rn. 22, vom 5. September 1975 - 4 CB 75.73 -, juris Rn. 13, und vom 21. Mai 1969 - 4 C 104.67 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2404 -, juris Rn. 6, und vom 12. Juni 2014 - 6 CS 14.1077 -, juris Rn. 10; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 57 ff.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Eine Merkmalsregelung, die hinsichtlich der Oberflächenbefestigung oder gar des Unterbaus auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards Bezug nimmt, würde demgegenüber erheblichen Bedenken begegnen; eine solche Einschränkung wäre für die beitragspflichtigen Anlieger intransparent und würde zu einer unangemessenen Risikoverlagerung zu ihren Lasten führen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 - BayVBl 2014, 181 Rn. 17).

    Auf die Beachtung solcher technischer Regelwerke kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber gerade nicht abgestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 - BayVBl 2014, 181 Rn. 17).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr nicht die Änderungskosten eines späteren Ausbaus, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige, seinerzeit bereits endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.11.1968 - IV C 82/67 -, BVerwGE 31, 90; und vom 15.05.2013 - 9 C 3.12 - BWGZ 2013, 526).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • VG Düsseldorf, 04.07.2016 - 12 K 6288/14

    Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2013 - 9 C 3/12 - juris, Rn. 16 m.w.N., und vom 21. Januar 1977 - IV C 84-92/74 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 22. August 1979 - III A 264/77 -, juris, Rn. 45ff. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 6 ZB 14/2404 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15

    Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der

  • VG Düsseldorf, 04.07.2016 - 12 K 6462/14

    Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15

    Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung

  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • VG Lüneburg, 26.11.2013 - 3 A 193/12

    Entwässerung; Erschließungsbeitrag; Seitenstreifenentwässerung;

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

  • VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17

    Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516

    Begriff der Straßenentwässerung und Inhalt einer Anliegerbescheinigung

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

  • VG München, 10.02.2015 - M 2 S 14.5356

    Erschließungsbeitragsrecht (einstweiliger Rechtsschutz); Vorausleistung;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 3 S 2152/13

    Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2015 - 15 A 1163/14

    Beurteilung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage hinsichtlich

  • VG Arnsberg, 07.08.2020 - 7 K 2524/18
  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1169/19
  • VG Minden, 03.04.2014 - 5 K 3068/11

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen

  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1165/19
  • VG Saarlouis, 18.08.2014 - 3 K 1019/13

    Erschließungsbeitrag aufgrund endgültiger Herstellung der Fahrbahn

  • VG Bayreuth, 19.05.2021 - B 4 K 20.311

    Erstmalige Herstellung einer Erschließungsmaßnahme

  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

  • VG Köln, 05.08.2014 - 17 K 1501/13

    Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige

  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1067

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, Historische Straße (verneint),

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