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   BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97 (9 B 530.97)   

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https://dejure.org/1998,15526
BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97 (9 B 530.97) (https://dejure.org/1998,15526)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1998 - 9 C 30.97 (9 B 530.97) (https://dejure.org/1998,15526)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 (9 B 530.97) (https://dejure.org/1998,15526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Asylantrag eines jugoslawischen Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit aus dem Kosovo - Androhung der Abschiebung nach Jugoslawien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    Bisher nicht geprüft ist ferner, ob der Asylantrag für die Kläger zu 5 und 6 unverzüglich nach der Geburt gestellt worden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 13. Mai 1997 - BVerwG 9 C 35.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    In der Rechtsprechung ist geklärt, daß sogenannte objektive Nachfluchttatbestände, die durch Vorgänge oder Ereignisse im Heimatland unabhängig von der Person, d.h. ohne eigenes neues Zutun des Asylbewerbers ausgelöst werden, grundsätzlich auch asylrelevant sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 26. November 1986, BVerfGE 74, 51 <64 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]/65>; BVerwG Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68 und ständig).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    Der Senat kann mithin - auch über die hiervon abhängigen Ansprüche der Kläger zu 2 bis 6 auf Asyl und hilfsweise auf Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) - nicht abschließend entscheiden.
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    Sollte das Berufungsgericht einen Asylanspruch im Ergebnis wiederum verneinen, müßte es außerdem erneut über das Hilfsbegehren der Kläger zu 2 bis 6 auf Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG entscheiden (zu der von der Revision angesprochenen Frage eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 8 EMRK vgl. inzwischen das Urteil des Senats vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    Der Senat weist darauf hin, daß das Berufungsgericht bei der erneuten Behandlung der Sache noch einmal umfassend prüfen muß, ob dem Kläger zu 1 ein Anspruch auf Asyl nach Artikel 16 a Abs. 1 GG zusteht; hierbei ist es nicht an die rechtskräftig gewordene Feststellung politischer Verfolgung nach § 51 Abs. 1 AuslG gebunden (vgl. das Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 5.97 - m.w.N.; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97
    In der Rechtsprechung ist geklärt, daß sogenannte objektive Nachfluchttatbestände, die durch Vorgänge oder Ereignisse im Heimatland unabhängig von der Person, d.h. ohne eigenes neues Zutun des Asylbewerbers ausgelöst werden, grundsätzlich auch asylrelevant sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 26. November 1986, BVerfGE 74, 51 <64 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]/65>; BVerwG Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68 und ständig).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

    Die Beschwerde rügt im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zugleich eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Prüfung vorrangiger Schutzansprüche dem Umstand keine Bindungswirkung zukomme, dass die Voraussetzungen für einen nachrangigen Schutzanspruch rechtskräftig bejaht seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zum Verhältnis der Flüchtlingseigenschaft zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 - juris, vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 und vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20

    Klärungsbedürftigkeit der Bindungswirkung einer rechtskräftig gewordenen

    Die Beschwerde rügt im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zugleich eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Prüfung vorrangiger Schutzansprüche dem Umstand keine Bindungswirkung zukomme, dass die Voraussetzungen für einen nachrangigen Schutzanspruch rechtskräftig bejaht seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zum Verhältnis der Flüchtlingseigenschaft zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 - juris, vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 und vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
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