Rechtsprechung
   AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38516
AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13 (https://dejure.org/2013,38516)
AG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2013 - 9 C 337/13 (https://dejure.org/2013,38516)
AG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 9 C 337/13 (https://dejure.org/2013,38516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    VO (EG) Nr. 261/2004: Freie Wählbarkeit des Gerichts

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Rechtswahlklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtswahlklausel bei Ryanair ist intransparent

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Beförderungsbedingung begründete ausschließliche Anwendbarkeit irischen Rechts bei Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechteverordnung unzulässig - Bedingung wegen Intransparenz unwirksam

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 19.02.2013 - 14 U 1810/12

    Irreführende AdWords können teuer werden

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Teilweise wird daher vertreten, dass die unionsrechtliche Vorgabe gebiete, dem Verbraucher grundsätzlich denjenigen Schutz zu gewähren, der ihm durch seine Heimatrechtsordnung als Mindestschutz gewährt wird (Faber, MMR 2013, 594).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-139/11

    Die Frist für die Erhebung von Klagen auf Ausgleichsleistung wegen Annullierung

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Der EUGH hat unlängst entschieden, dass die Ansprüche auf Ausgleichszahlung nicht entsprechend der zweijährigen Ausschlussfrist nach dem Montrealer Übereinkommen verjähren, sondern entsprechend den Vorschriften des nationalen Rechts der jeweiligen Mitgliedsländer; die nationalen Verfahrensmodalitäten müssen jedoch die Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsätze wahren (EuGH v. 22.11.2012, C 139/11, RRa 2013, 17, JURIS: Ziff. 26, 25).
  • AG Geldern, 20.04.2011 - 4 C 33/11

    Eine in einen Vertrag durch das "click-wrapping-Prinzip"einbezogene AGB

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Zum anderen erfüllt die praktizierte Click wrapping Methode (Häkchensetzen im Zuge der Internetbuchung) nicht das Formerfordernis nach Art. 23 EuGVVO (AG Geldern NJW-RR 2011, 1503).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Der gebuchte Flug erreichte den Ankunftsflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden; dieser Umstand steht der Annullierung des Fluges nach gefestigter Rechtsprechung gleich (zuletzt: EuGH - große Kammer - NJW 2013, 671).
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    23.3.1 Nach Deutschen Recht verjähren Ausgleichszahlungsansprüche im Sinne der Fluggastrechteverordnung in 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (BGH NJW 2010, 1526).
  • KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12

    Online-Kontaktformular

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Gegenüber Verbrauchern verwendete Rechtswahlklauseln eines Luftfahrtunternehmens können im Einzelfall somit rechtswirksam sein (vgl. KG Berlin, CR 2013, 599 für irische Fluggesellschaft bei deutschsprachigem Internetangebot).
  • AG Bremen, 22.11.2012 - 9 C 270/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / Allgemeine

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    (1 ) Denn die auf Schadensersatz abstellenden Klauseln der Beklagten erfassen bei kundenfreundlichster Auslegung keine Ausgleichszahlungsansprüche im Sinne der Fluggastrechteverordnung; andernfalls verstießen sie nach deutschem Recht gegen § 309 Nr. 7 BGB (ausführlich hierzu: AG Bremen NJW 2013, 705; a.A. Amtsgericht Geldern, Urteil vom 28.06.2011, 17 C 252/10, n.v. unter Bezugnahme auf § 651g BGB und ohne Erörterung des § 309 BGB).
  • AG Düsseldorf, 22.06.2011 - 25 C 10228/10

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs wegen der Annullierung oder Verspätung

    Auszug aus AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
    Damit ist für die Frage, ob die Rechtswahl ausdrücklich und eindeutig erfolgte, für die Auslegung auf die Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers abzustellen (LG München, RRa 2012, 53 für Fluggesellschaft und Vereinbarung außereuropäischen Rechts).
  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

    Sind inländische Vorschriften zwingend anzuwenden, so verstößt eine allgemeine Geschäftsbedingung, die dem nicht Rechnung trägt, also die Rechtslage falsch darstellt, gegen das Transparenzgebot und ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB als unangemessene Benachteiligung insgesamt unwirksam ( vgl. für eine Rechtswahlklausel im Hinblick auf die öffentlichen Arzneimittelvorschriften BGH mit Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 40/11 - MMR 2013, 501, 504 [38]; vgl. für eine Rechtswahlklausel im Hinblick auf die Fluggastrechteverordnung AG Bremen mit Urteil vom 5. Dezember 2013 - 9 C 337/13 - beck-online.de ).
  • AG Nürnberg, 31.10.2018 - 19 C 1084/18

    Anwendbarkeit der Rom-I Verordnung über vertraglichen Schuldverhältnisse im

    Im Bereich der Ausgleichsleistung im Fluggastrechtebereich hat das AG Bremen (Urteil vom 05. Dezember 2013, Az.: 9 C 337/13) ebenso entschieden.
  • AG Bremen, 10.08.2018 - 7 C 308/17

    Rechtswahlklausel im Fluggastrecht - Unwirksamkeit

    der Beförderungsbedingungen die Gesamtunwirksamkeit dieser Regelung (vgl. zu den vorstehenden und vollinhaltlich geteilten Ausführungen nur AG Simmern, Urt.v. 19.04.2017 - 32 C 571/16; vgl. bereits AG Bremen, Urt.v. 05.12.2013, 9 C 337/13 (zur vorherigen Fassung der Klausel).
  • AG Frankfurt/Main, 08.09.2022 - 31 C 647/22
    Für die Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist spricht im Übrigen auch der durch den EuGH bei der Frage der anzuwendenden Verjährungsvorschriften hervorgehobene Aspekt des effektiven Verbraucherschutzes (EuGH v. 22.11.2012, C 139/11, RRa 2013, 17, bei juris, dort Ziff. 26, 25; vgl. zu § 651g Abs. 1 BGB: AG Duisburg, Urteil vom 31. Juli 2002 - 53 C 3211/02 -, juris; für die Anwendung der Regelverjährung s. auch AG Bremen, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 9 C 337/13 -, juris, insb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht