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   AG Aachen, 02.11.1990 - 9 C 382/90   

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https://dejure.org/1990,4488
AG Aachen, 02.11.1990 - 9 C 382/90 (https://dejure.org/1990,4488)
AG Aachen, Entscheidung vom 02.11.1990 - 9 C 382/90 (https://dejure.org/1990,4488)
AG Aachen, Entscheidung vom 02. November 1990 - 9 C 382/90 (https://dejure.org/1990,4488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung gemäß § 549 Abs. 2 BGB; Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Aufnahme in die Mietwohnung bei Entgegenstehen moralisch-religiöser Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Katholische Kirchengemeinde als Vermieterin: Mieter haben Anspruch auf Aufnahme ihres Lebensgefährten auch bei Verstoß gegen katholische Morallehre - Aufnahme eines Lebensgefährten nicht unzumutbar für katholische Kirchengemeinde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1112
  • NJW-RR 1992, 1536 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.04.1983 - 4 REMiet 13/82

    Auswahlrecht des Vermieters hinsichtlich des Nachmieters bei vorzeitiger

    Auszug aus AG Aachen, 02.11.1990 - 9 C 382/90
    Auch der Vermieter hat Anspruch auf Gewissensfreiheit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (OLG Hamm a.a.O.; Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 06.04.1983, NJW 83, 1564).
  • OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82

    Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der

    Auszug aus AG Aachen, 02.11.1990 - 9 C 382/90
    Die Bildung einer auf Dauer angelegten Wohngemeinschaft aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen begründet regelmäßig ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB (Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.08.1982, NJW 82, 2876).
  • LG Aachen, 10.07.1992 - 5 S 472/90

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme desLebensgefährten in die

    Die Kammer hat das Urteil der Vorinstanz (AG Aachen, NJW-RR 1991, 1112) aufgehoben und zur Begründung ihrer Entscheidung auf den - für die Kammer bindenden - Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 23.10.1991 (DRsp I (133) 460 a-b = NJW 1992, 513 ) Bezug genommen.
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