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   BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99   

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BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99 (https://dejure.org/2000,89)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 9 C 41.99 (https://dejure.org/2000,89)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 (https://dejure.org/2000,89)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz - Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG - Entscheidungskompetenz des Bundesamts beim Asylfolgeantrag - Wiederaufgreifen des Verfahrens - Wiederaufgreifen nach Ermessen - Bindungswirkung der Feststellungen zu § 53 AuslG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 71; AsylVfG § 42 S. 2; AsylVfG § 24 Abs. 2; VwVfG § 51; AsylVfG § 5 Abs. 1 S. 2; AuslG § 53
    D (A), Folgeantrag, Abschiebungshindernis, Bundesamt, Prüfungskompetenz, Bindungswirkung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Fristen, Ermessen

  • Judicialis

    AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 42; ; AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 4; ; AsylVfG § 71 Abs. 5; ; AuslG § 53; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; Entscheidungskompetenz des Bundesamts beim Asylfolgeantrag; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen nach Ermessen; Bindungswirkung der Feststellungen zu § 53 AuslG; erheblicher/unerheblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 77
  • NVwZ 2000, 940
  • DÖV 2000, 1059
 
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Wird zitiert von ... (407)

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Diese Möglichkeit des Wiederaufgreifens findet ihre Rechtsgrundlage in § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. §§ 48 und 49 LVwVfG (vgl. Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 S. 16; Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

    26 Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Die Entscheidung des Bundesamtes über zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (vgl. dazu BVerwGE 105, 383 ) ist für die Ausländerbehörde nach Maßgabe der §§ 41, 42 AsylVfG verbindlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, S. 16 und vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - ); diese darf sich auch nach einer Versäumung der Klagefrist allein infolge zurechenbaren Vertreterverschuldens bei der Entscheidung über die Erteilung einer Duldung nicht mehr mit Gefahren für Leib oder Leben des Asylbewerbers im Abschiebungszielstaat befassen.

    e) Indes hat mittlerweile das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen ausdrücklich hervorgehoben, dass damit die Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG noch nicht notwendig endet (Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, S. 16 und Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - ): Die Entscheidung des Bundesamtes zu § 53 AuslG unterliege nicht den eingeschränkten und strengen Wiederaufgreifensvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, denn die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gelte nur für den erneuten Asylantrag (Folgeantrag) im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylVfG, der gerade nicht das Schutzersuchen nach § 53 AuslG umfasst.

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   BVerwG, 15.03.2000 - 9 PKH 11.00, 9 C 41.99   

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