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   AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05   

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https://dejure.org/2009,77137
AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05 (https://dejure.org/2009,77137)
AG Ahlen, Entscheidung vom 07.07.2009 - 9 C 430/05 (https://dejure.org/2009,77137)
AG Ahlen, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 9 C 430/05 (https://dejure.org/2009,77137)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, die eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässt, wenn die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten mit Schwierigkeiten und einem Kostenaufwand verbunden ist, der zur Höhe der begehrten Mieterhöhung außer Verhältnis steht (vgl. BGH NJW 2005, 2074).

    Der Vorzug von Mietspiegeln besteht vor allem darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel in der Regel auf einer erheblich breiteren Tatsachenbasis beruhen, als sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit einem Kosten- und Zeitaufwand ermitteln könnte, der zum Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens in einem noch angemessenen Verhältnis stünde (BGH NJW 2005, 2074 (2075).

  • LG Aachen, 02.08.2007 - 6 S 101/07

    Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Eine eigenständige Ermittlung durch den Sachverständigen ist nur schwerlich realisierbar (vgl. LG Aachen, NJOZ 2008, 448 (449)); auch die Stadt B. sah wegen des enormen (finanziellen) Aufwands von der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ab.

    Sofern der einfache Mietspiegel im Sinne des § 558 a BGB ordnungsgemäß erstellt worden ist, kann die Begründetheit des Erhöhungsverlangens anhand der in dem Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen angegebenen Spannen überprüft werden (LG Aachen, NJOZ 2008, 448 (449)).

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Die Begründung soll dem Mieter die Möglichkeit der konkreten Information und Nachprüfung geben, damit er sich anhand der Daten schlüssig werden kann, ob er zustimmen will oder nicht (BVerfG NJW 1980, 1617 (1617/1618), BGH NZM 2003, 229 (229)).
  • BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 52/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens; Überschreitung des im

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Ob das streitgegenständliche Mietobjekt - insbesondere hinsichtlich der Baualtersklasse und Wohnlage - zutreffend eingeordnet ist und der Mietspiegel die geforderte Erhöhung deckt, ist keine Frage der formellen Wirksamkeit sondern der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2009, VIII ZR 316/07, JURIS; BGH NJW 2004, 1379 (1379)).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Der Beifügung des Mietspiegels bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn dieser - wie vorliegend - allgemein zugänglich ist (BGH NJW 2008, 573 (574)).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 316/07

    Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Ob das streitgegenständliche Mietobjekt - insbesondere hinsichtlich der Baualtersklasse und Wohnlage - zutreffend eingeordnet ist und der Mietspiegel die geforderte Erhöhung deckt, ist keine Frage der formellen Wirksamkeit sondern der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2009, VIII ZR 316/07, JURIS; BGH NJW 2004, 1379 (1379)).
  • BGH, 01.04.2009 - VIII ZR 179/08

    Mieterhöhungen im Zeitraum der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen eines

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Weitergehende Angaben im Mieterhöhungsverlangen zur öffentlichen Förderung der Modernisierungsmaßnahme in den 80er-Jahren waren im Hinblick darauf entbehrlich, dass evtl. anzusetzende Kürzungsbeträge längst nicht mehr anfielen (vgl. BGH NJW 2009, 1737).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Die Begründung soll dem Mieter die Möglichkeit der konkreten Information und Nachprüfung geben, damit er sich anhand der Daten schlüssig werden kann, ob er zustimmen will oder nicht (BVerfG NJW 1980, 1617 (1617/1618), BGH NZM 2003, 229 (229)).
  • OLG Hamm, 28.12.1982 - 4 REMiet 5/82
    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Für ein Mieterhöhungsverlangen sind qualitätsmäßig vergleichbare Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarkts heranzuziehen (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 28.12.1982, 4 REMiet 5/82).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.07.2007 - 9 C 432/05
    Auszug aus AG Ahlen, 07.07.2009 - 9 C 430/05
    Der in einigen Parallelverfahren zunächst bestellte Sachverständige C1 hat dies vergeblich versucht (vgl. Bl. 151 d.A. 9 C 432/05 und Bl. 150/151 d.A. 9 C 515/05).
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