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   AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13   

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https://dejure.org/2014,532
AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13 (https://dejure.org/2014,532)
AG Bremen, Entscheidung vom 23.01.2014 - 9 C 439/13 (https://dejure.org/2014,532)
AG Bremen, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 (https://dejure.org/2014,532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Waschstrasse

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschanlagen-Betreiber haftet für Unfälle auf dem Transportband, § 280 I BGB

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht in vollautomatischer Waschstrasse

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Anlagenbetreiber haftet bei Auffahrunfall in einer Waschstraße

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten im Waschanlagenbetrieb - Fortlaufende Überwachung ist technisch möglich

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage

    Auszug aus AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1459 (vorangehend die zitierte Entscheidung des LG Bochum) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13
    Dies erfordert den Nachweis, dass er die Anlage so organisiert, betreibt, wartet, kontrolliert und beaufsichtigt hat, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 962).
  • AG Aachen, 08.03.2002 - 81 C 539/00

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage;

    Auszug aus AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13
    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (explizit: AG Aachen, DAR 2002, 273).
  • AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12

    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer

    Auszug aus AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13
    Schließlich befinden sich die Fahrzeuge der Anlagenbenutzer während des Waschvorgangs im Leerlauf; von den fremdtransportierten PKW geht bis zum endgültigen Abschluss des Transportvorgangs keine eigene Betriebsgefahr aus (vgl. AG Köln, NJW-RR 2013, 227).
  • LG Dortmund, 07.10.2010 - 11 S 311/09

    Betreiber einer sog. Waschstraße trifft eine Obhutspflicht und

    Auszug aus AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13
    Es kann insofern dahinstehen, ob ein technischer Defekt (ggf. Lichtschrankenkontrollausfall am Ausgang der Waschstraße) zum Aufschieben in der Waschstraße führte (hierzu: LG Dortmund, Schaden-Praxis 2011, 137): 18.
  • LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14

    Waschstraßen-Urteil: Betreiber haften bei Schäden am Auto

    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (so: AG Aachen, DAR 2002, 273; AG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 -, juris; vgl. auch AG Köln NJW-RR 2013, 227).
  • AG Marl, 02.12.2016 - 16 C 59/16

    Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Dabei trifft einen Waschstraßenbetreiber jedoch gerade die Pflicht einer solchen Kollisionsgefahr durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen (LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2014, Az.: 9 S 129/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

    Dabei ist zu beachten, dass insbesondere aus Sicht eines Waschstraßennutzers zu erwarten ist, dass eine hochkomplexe Anlage über geeignete Sensoren bzw. Lichtschranken verfügt, die bei entsprechenden Impulsen einen Autostopp bewirken (AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

    Sofern derartige Vorrichtungen nicht vorhanden sind, unabhängig davon ob sie auf dem Markt nicht verfügbar sind oder seitens des Waschstraßenbetreibers nicht installiert wurden, ist der Betreiber einer Waschstraße gehalten den ordnungsgemäßen Betrieb einer Waschstraße fortlaufend zu überwachen (AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

    Dass es sich um keine unbekannt Gefahr für den Betreiber einer Waschanlage handelt, zeigt sich bereits an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen zu derartigen Fällen (vgl. die beispielhafte Aufzählung in AG Braunschweig, Urteil v. 04.02.2015, AZ.: 116 C 2043/16, juris Rdn. 27 sowie OLG München, Urteil v. 31.01.1974, Az.: 1 U 3104/73; LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2014, Az.: 9 S 129/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

  • LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14

    Waschstraße, Schadensersatz, Bremsvorgang, Verkehrssicherungspflicht

    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit jedenfalls einem erheblichen Teil der neueren hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. AG Braunschweig, aaO; AG Bremen, Urteil vom 23 Januar 2014, 9 C 439/13, juris; AG Aachen, DAR 2002, 273).
  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/20

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschanlage

    Er muss sicherstellen, dass im Falle einer offenkundig gefahrenträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage unverzüglich erfolgt (LG Paderborn, a.a.O., juris Rn. 7; LG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2017, Az. 6 O 279/16, juris Rn. 24; LG Essen, Beschluss vom 04.05.2017, Az. 7 S 188/18, juris Rn. 2; AG Bremen, Urteil vom 23.01.2014, Az. 9 C 439/13, juris Rn. 22).
  • LG Itzehoe, 26.01.2017 - 6 O 279/16

    Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens in einer Autowaschanlage:

    Diese zeitliche und räumliche Zäsur eines weiteren Fahrzeuges grenzt den vorliegenden Fall auch von ähnlich gelagerten Fallkonstellationen (etwa LG Paderborn, Urteil v. 26.11.2014 - 5 S 65/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014 - 9 C 439/13) ab, in denen ein Anscheinsbeweis angenommen wurde.
  • AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13

    Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für Fahrzeugbeschädigungen

    Im Übrigen wird beispielhaft auf die Entscheidungen LG Dortmund, Schadenpraxis 2011, Seite 137, AG Aachen, DAR 2002, Seite 273, AG Bremen, Urteil vom 23.01.2014 - 9 C 439/13 -, LG Bonn, MDR 1995, Seite 264 hingewiesen.
  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/10

    Ausfahrtbereich muss frei von Hindernissen sein

    Er muss sicherstellen, dass im Falle einer offenkundig gefahrenträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage unverzüglich erfolgt (LG Paderborn, a.a.O., juris Rn. 7; LG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2017, Az. 6 O 279/16, juris Rn. 24; LG Essen, Beschluss vom 04.05.2017, Az. 7 S 188/18, juris Rn. 2; AG Bremen, Urteil vom 23.01.2014, Az. 9 C 439/13, juris Rn. 22).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 531 C 133/17

    Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Insoweit verweist der Kläger auf das Urteil des AG Bremen vom 23.01.2014, 9 C 439/13.
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.06.2018 - 531 C 105/17

    Waschstraßenbetreiberhaftung für Auffahrunfall in Waschstraße

    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit jedenfalls einem erheblichen Teil der neueren hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. AG Bremen, Urteil vom 23 Januar 2014, 9 C 439/13; AG Aachen, DAR 2002, 273).
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