Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.04.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87   

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https://dejure.org/1989,255
BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1989,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Rechtsstreit - Ausreise in einen Drittstaat - Revision - Textübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 164
  • NJW 1989, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 673
  • DVBl 1989, 718
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).

    Dies ergibt sich aus der Funktion des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, der eine durch Verfolgung und Flucht entstandene ausweglose Lage des politisch Verfolgten beseitigen will und demzufolge nicht eingreift, wenn diese Situation bereits durch anderweitige Schutzerlangung behoben worden ist (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Voraussetzung für einen wirksamen Asylantrag der Aufenthalt des Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitpunkt der Antragstellung ist; nicht erforderlich hingegen ist ein ständiger Aufenthalt des Asylbewerbers bis zur endgültigen Entscheidung über den Asylantrag (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 196.83 - BVerwGE 69, 323 [BVerwG 26.06.1984 - 9 C 196/83]).

    Da das Rechtsschutzinteresse sich aus der rechtlichen und nicht aus der faktischen Wirkung des angestrebten Urteils herleitet, hat es keine Bedeutung, wie groß oder gering die Wahrscheinlichkeit ist, daß der Kläger künftig von einer erstrittenen Anerkennung als Asylberechtigter tatsächlich Nutzen haben wird (Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 196.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Demgegenüber ist jedoch darauf hinzuweisen, daß in § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. der Ausschluß aller derjenigen politisch Verfolgten von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgesprochen war, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Sicherheit vor Verfolgung genießen, also auch derjenigen, die anderweitige Sicherheit erst nach der Asylantragstellung in Deutschland und damit auch erst nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erlangt haben (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 ).

    Da der Verwaltungsgerichtshof die Sicherheit des Klägers vor Verfolgung in den USA unmittelbar festgestellt hat, braucht der Senat auch nicht auf die Frage einzugehen, ob - wofür einiges spricht - aufgrund des möglicherweise entsprechend anzuwendenden § 2 Abs. 2 AsylVfG wegen des nunmehr vier Jahre währenden Aufenthalts des Klägers in den USA die Vermutung gilt, daß er dort Sicherheit vor politischer Verfolgung genießt, so daß ihm der freiwillige Verzicht hierauf im Falle einer Rückkehr in die Bundesrepublik asylrechtlich entgegenzuhalten wäre (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Da jedoch auch durch die Vorlage einer als Telebrief oder Telekopie dem Gericht übermittelten Fotokopie des eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatzes die verläßliche Zuordnung dieser Eingabe an eine bestimmte Person als verantwortlicher Urheber und ihr Charakter als gewollte Prozeßerklärung und nicht bloßer Entwurf hinreichend gesichert sind, so daß damit der Zweck des Erfordernisses einer eigenhändigen Unterschrift erreicht ist, sieht die Rechtsprechung die Einlegung und die Begründung eines Rechtsmittels durch Benutzung der modernen Textübermittlungssysteme wie Telebrief und Telekopie als zulässig an (vgl. im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, sowie Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Da jedoch auch durch die Vorlage einer als Telebrief oder Telekopie dem Gericht übermittelten Fotokopie des eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatzes die verläßliche Zuordnung dieser Eingabe an eine bestimmte Person als verantwortlicher Urheber und ihr Charakter als gewollte Prozeßerklärung und nicht bloßer Entwurf hinreichend gesichert sind, so daß damit der Zweck des Erfordernisses einer eigenhändigen Unterschrift erreicht ist, sieht die Rechtsprechung die Einlegung und die Begründung eines Rechtsmittels durch Benutzung der modernen Textübermittlungssysteme wie Telebrief und Telekopie als zulässig an (vgl. im einzelnen Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, sowie Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 25.85 - BVerwGE 77, 38).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Dem Änderungsgesetzgeber ging es, wie die Gesetzesmaterialien erkennen lassen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]), vielmehr allein darum, der durch den Begriff "finden" im Tatbestand des § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. eröffneten und vom Bundesverwaltungsgericht auch praktizierten Auslegung die Grundlage zu entziehen, wonach der politisch Verfolgte den Schutz in dem Drittstaat auch gesucht haben mußte (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 88/83]).
  • BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Dem Änderungsgesetzgeber ging es, wie die Gesetzesmaterialien erkennen lassen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]), vielmehr allein darum, der durch den Begriff "finden" im Tatbestand des § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. eröffneten und vom Bundesverwaltungsgericht auch praktizierten Auslegung die Grundlage zu entziehen, wonach der politisch Verfolgte den Schutz in dem Drittstaat auch gesucht haben mußte (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 88/83]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
    Solange aber die dem gerichtlichen Urteil eigenen Wirkungen rechtlich möglich und auch nur mit Hilfe des Gerichts, eben durch richterliche Entscheidung, erreichbar sind, kann ein objektives Interesse am Ergehen dieser Entscheidung grundsätzlich nicht verneint werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 73.73 - BVerwGE MM, 120 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 - 9 C 44.87 -, BVerwGE 81, 164 = juris, Rn. 9; Beschluss vom 25.10.2016 - 5 P 8.15 -, NZA-RR 2017, 108 = juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Kein Rechtsschutzinteresse besteht, wenn das Rechtsschutzbegehren nutzlos ist oder auf einfacherem und schnellerem Wege ohne Inanspruchnahme der Gerichte realisiert werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

    2.1.2 Das Vorhandensein des für jedes Gesuch um gerichtlichen Rechtsschutz erforderlichen Interesses an der Erlangung dieses Rechtsschutzes folgt bei Leistungsklagen (einschließlich der verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage) in aller Regel bereits aus dem Umstand, dass ein Kläger einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht; bereits dadurch, dass sich ein Kläger wegen der ausstehenden Leistung - überhaupt - an das Gericht wendet, wird offenbar, dass er an der gerichtlichen Entscheidung "subjektiv" interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Das Vorhandensein des für jedes Gesuch um gerichtlichen Rechtsschutz erforderlichen Interesses an der Erlangung dieses Rechtsschutzes folgt bei Leistungs- und auch Gestaltungsklagen ebenso wie bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz wie dem Vorliegenden in aller Regel bereits aus dem Umstand, dass der Kläger bzw. Antragsteller einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht oder die (ggf. vorläufige) Außervollzugsetzung einer ihn beschwerenden Regelung begehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1988 - 9 C 44.87   

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BVerwG, 21.04.1988 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1988,12077)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1988,12077)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 9 C 44.87 (https://dejure.org/1988,12077)
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